Hallo,
ich arbeite in Teilzeit als Lehrerin und liege unter der Beitragsbemessungsgrenze. Ich bin in der PKV mit Beihilfe. Mein Mann liegt über der Beitragsbemessungsgrenze, ist aber freiwillig in der GKV. Unsere Tochter ist neun und über meinen Mann kostenlos in der Familienversicherung.
Nun würde ich gerne in den nächsten Jahren irgendwann wieder Vollzeit arbeiten gehen. Dann läge ich aber über der Beitragsbemessungsgrenze.
Muss unsere Tochter dann bei mir versichert werden oder nur, wenn mein Einkommen höher ist als das meines Mannes?
Dann habe ich noch eine Frage. Unsere Tochter kam mir einer körperlichen Behinderung zur Welt, die aber operativ behoben wurde. Sie hat dennoch einen GDB von 20. Daher wird es wohl zu Zuschlägen kommen. Könnte man sich schon jetzt von einem Makler o.ä. ausrechnen lassen, was es kosten würde?
Ich danke euch
Frage zum Versicherungswechsel Kind
Hallo,
ich kenne mich nicht aus, aber auf der Seite meiner GKV (TK) steht:
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Sie können Ihre gemeinsamen Kinder beitragsfrei familienversichern, wenn
- Ihr Ehepartner oder Ihre Lebenspartnerin nicht mehr als 5.775,00 Euro regelmäßiges Gesamteinkommen im Monat hat oder
- Ihr eigenes Einkommen höher ist als das Ihres Ehe- oder Lebenspartners oder Ihrer Partnerin.
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Das verstehe ich so, dass eure Tochter über deinen Mann versichert bleiben kann, solange sein Einkommen höher ist als deins. Egal, ob du über die Grenze kommst oder nicht.
LG (von einer, die sehr für die Abschaffung der PKV ist...)
Dankeschön.
Bei meiner KK gelten BEIDE Bedingungen:
Nur ein Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung
Das Neugeborene kann nur dann kostenlos familienversichert werden, wenn das Einkommen des privatversicherten Elternteils unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (aktuell 69.300,00 Euro) liegt. Zudem muss das Einkommen des privat Versicherten geringer sein, als des gesetzlich Versicherten.
Ich würde mich daher bei der KK deines Mannes informieren.
Ihr könnt euer Kind auch weiterhin in der GKV lassen, nur eben nicht mehr beitragsfrei. PKV ist kein Muss.
Durch die Behilfe musst du in der privaten aber ja, gerade bei Kindern, nur einen geringen Teil versichern. In HH z.B. nur 20%, so dass die PKV meistens deutlich günstiger, wie die GKV ist.
Ich würde bei deiner PKV mal anrufen, sie sollen dir ein Angebot machen. Am besten auch eins für eine Anwartschaft. Kann dir dein Versicherungsberater alles erklären.
Dazu würde ich die GKV deines Mann ebenfalls nach dem Betrag fragen. Dann habt ihr einen Anhaltspunkt.
Nicht ganz! Wenn die TE in Vollzeit weniger verdient als ihr Mann, kann das Kind weiterhin beitragsfrei in der Familienversicherung der GKV bleiben, egal ob sie über oder unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Du musst Deine Tochter nur dann bei Dir privat versichern, wenn Dein Einkommen höher ist als das Deines Mannes (Achtung: Einkommen ohne Kinder- und Familienzuschlag).
Solltest Du Deine Tochter in der PKV versichern wollen, kannst Du natürlich auch jetzt schon vom Makler den Beitrag anfragen lassen und für paar Euro im Monat eine Anwartschaft abschließen, um den Beitrag zu sichern.
Als ich nach der Geburt eine Anwartschaft für meine Tochter abschließen wollte hat mir mein Makler gesagt, dass dafür erst eine private Versicherung bestanden haben muss. Also einfach so eine Anwartschaft abschließen ist nicht so einfach, wenn das Kind noch nie in der PKV war...
Eine Anwartschaft hatte ich selbst mal, nach dem Referendariat - da war ich in der PKV. Als KV musste ich mich gesetzlich versichern und habe währenddessen eine Anwartschaft laufen lassen. Mit Eintritt in die Planstelle GKV wieder durch PKV ersetzt und Beihilfetarif gehabt.
Dann ist Dein Makler falsch informiert.
„Möchten Sie Ihr Kind nicht privat krankenversichern und müssen dies auch nach den gesetzlichen Richtlinien derzeit nicht, steht Ihnen noch eine weitere Option zur Verfügung:
Sie schließen eine Anwartschaftsversicherung ab. Dies ist bei manchen Versicherungen auch nach der Geburt des Kinder über das Kindernachversicherungsrecht möglich.“
Hier nachzulesen:
https://versicherungsvergleich-beamte.de/muss-kinder-mit-privaten-krankenversichern/
Lass das Kind in der GKV, ist sinnvoller.