Fragen über Fragen (Kindergeld, Studium)

Hi,

meine Große ist 18, hat ihr Abi in der Tasche und will ab Ende Oktober ins Ausland. Erstmal so, später Work&Travel.

Da sie den Minijob bis Ende Oktober hat (inklusive Vertrag) sind wir davon ausgegangen, dass sie weiter Kindergeld bekommt. Ist nun aber wohl doch nicht so. Minijob zählt wohl nicht.

Jetzt hab ich schon rausgefunden, dass sie für eine Weiterzahlung entweder im Studium oder Ausbildung sein muss, sich arbeits - oder ausbildungsplatzsuchend melden muss (was ja keinen Sinn macht, wenn sie nicht in D ist) oder einen Praktikumsvertrag vorweisen muss.

Weiß jemand, wie das mit Wartesemestern aussieht? Zählen die zur Studienplatzsuche und bekommt sie dann Kindergeld? Und wie sieht es aus, wenn sie sich während des Jahres umentscheidet und den Studienplatz doch nicht will, kann man den so einfach absagen? Ich hab selbst nicht studiert und deswegen keine Ahnung davon.

Vielleicht kann mir ja jemand helfen und hat etwas mehr Ahnung.

Kann man irgendwie "tricksen"? Das Kindergeld wäre schon super, da ich finanziell nicht so gut aufgestellt bin. Und sie will ja dann auch im Ausland arbeiten....

Bearbeitet von ahnungsloseMutti
1

"Der Bundesfinanzhof hat hierzu entschieden, dass es sich bei der Teilnahme an einem „Work-and-travel“-Programm lediglich um einen gewöhnlichen Auslandsaufenthalt handelt, der nicht als „Berufsausbildung“ gilt und daher keinen Anspruch auf Kindergeld begründet."

Daran ändert auch das Wartesemester nichts. Es kommt ja darauf an, was sie in der Zeit tut und nicht, was sie nicht tut (hier studieren).

Tricksen wäre eine Fake-Einschreibung für ein unbeliebtes Studienfach und dann einfach nicht auftauchen, aber offiziell als bis zur Zwangsexmatrikulation als Student gelten. Das kann einem später aber fast böse auf die Füße fallen (z.B. beim Bafög) und dann gibt es auch keine Wartesemester für die Zeit.

2

Studienplatz- / Ausbildungsplatzsuche würde auch zählen. Allerdings müsste sie dafür einen Ablehnungsbescheid haben und dafür ist es - zumindest für einen Studienplatz - zu spät, vermute ich. Ansonsten für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bei dem man keine Chance hat, bewerben. Medizin in Heidelberg ohne TMS, z.B. - da kommt man nicht mal mit einem 0.9er Abi 'rein.

Das mit dem Fakestudium kann unter Umständen noch aus anderen Gründen nach hinten losgehen. Es gibt durchaus zulassungsbeschränkte Studiengänge, die eine (sehr geringe) Zweitstudiumsquote haben. Bedeutet, Bewerber, die schon ein anderes Studium aufgenommen haben, werden kaum berücksichtigt. Und da die Exmatrikulation i.d.R. nur zum Ende des Semesters möglich ist, wäre Deine Tochter noch in einem Erststudium, wenn sie sich auf den 'richtigen' Studiengang bewirbt.

Es gibt übrigens auch die Möglichkeit ein FSJ o.ä. im Ausland zu machen und damit kindergeldberechtigt zu bleiben. Aber das hat natürlich nicht allzuviel mit 'Reisen' zu tun.

Wartesemester sammeln zu wollen, zählt nicht. Das macht ja jeder, der nach dem Abi nicht studiert.

Grüsse
BiDi

4

Dafür ist sie aber wahrscheinlich zu spät dran.

3

Sie kann sich Fake einschreiben und nie hingehen. Dann bekommt ihr weiter Kindergeld. Hat natürlich für ein eventuell späteres Studium Nachteile. Und wenn sie das vier Semester gemacht hat verliert sie ihren Bafög Anspruch für ein späteres ernstgemeintes Studium.

Wenn sie sich ausbildungsplatzsuchend meldet hat sie regelmäßig Termine beim Arbeitsamt.

Rede Mal in Ruhe mit ihr und erkläre die Lage, vielleicht findet ihr eine Lösung. Der Auslandsaufenthalt muss sonst leider kürzer ausfallen.

5

Sie wird mit der Kombination so bis zum Studium kein Kindergeld bekommen und die Fake Einschreibung würde ich mir verkneifen, das lohnt sich nicht im Hinblick auf die Konsequenzen fürs richtige Studium später.


Keine Ahnung wo sie hin will, aber europäischer Freiwilligendienst, fsj im Ausland, Kulturweit, solche Programme ermöglichen in der Regel den Kindergeldbezug. Ob man hier so kurzfristig noch was bekommt bezweifle ich, aber man kann es ja mal probieren.


Ich selbst hab vor vielen Jahren 6 Monate Freiwilligendienst gemacht und hab dann im Anschluss noch 5 Monate Kindergeld bekommen während ich auf das nächste Semester warten musste. Ob das heute immernoch geht, keine Ahnung. Ich konnte zwecks mangelnder Gelder nicht mehr als 6 Monate im Freiwilligendienst gefördert werden.

6

Ihr braucht da gar nichts tricksen. Ihr könnt das Kindergeld ganz legal weiter beziehen, während sie im Ausland ist. Dafür muss sie sich von dort aus auf Ausbildungsstellen bewerben. So 2 Bewerbungen im Monat (Antwortschreiben aufheben-die werden oft angefordert) sollten reichen. Wenn Sie dann zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden sollte, versucht sie die halt zu verlegen auf nach den Auslandsaufenthalt.