Hallo zusammen,
ich arbeite als Krankenschwester und bin auch selbständig als Heilpraktikerin.
Wenn ich meinen AG über die SS informiere, muss ich vermutlich ins BV.
Wisst ihr, ob ich meine Praxis dann trotzdem ganz normal weiter laufen lassen kann? Ich bilde mir ein, ja...
Während der Elternzeit würde ich, wenn alles gut geht, auch wieder langsam in der Praxis starten. Wie läuft es da mit dem Zuverdienst in der Elternzeit?
Danke schon mal😊
Nebengewerbe während BV
1
Sofern Dein BV aufgrund eines nicht mutterschutzgerechten Arbeitsplatzes vom Arbeitgeber ausgesprochen wird, darfst Du im BV anderweitig arbeiten. Da Du die Praxis in selbständiger Tätigkeit führst, bist Du insoweit nicht ans MuschG gebunden.
Zuverdienst während des Elterngeldbezuges muss natürlich der Elterngeldstelle gemeldet werden. Vermutlich ist es dann sinnvoll, wenn Du direkt Elterngeld plus beantragst, denn damit darfst Du mehr dazu verdienen, ohne Abzüge beim Elterngeld zu haben.