Eine gute Freundin lebt von Bürgergeld. Sie bekommt auch die Miete überwiesen, die sie dann selbst weiterleitet.
Nun sagte sie am Wochenende, sie werde am Freitag die Miete für diesen Monat zahlen, dann sei nur noch eine Miete offen.
Ich war ziemlich entsetzt, und obwohl sie mir glaubhaft versicherte, dass der Vermieter "noch nichts gesagt" hätte, habe ich ihr erst mal erklärt, dass zwei offene Mieten zur fristlosen Kündigung reichen.
Sie sagt, wenn es soweit kommt, dann "muss" das Amt helfen.
Aber ist das wirklich so einfach? Man bekommt das Geld für die Muete, gibt es für andere Dinge aus, und wenn es Ärger gibt, kommt "das Amt" und zahlt die rückständigen Mieten ein zweites Mal?
Ich kann mir das echt nicht vorstellen. Das wäre doch eigentlich zu einfach, und unterm Strich hst man dann mehr als diejenigen, die ihre Miete bezahlen und nicht zweckentfremden.
Und könnte der Vermieter ihr bei zwei offenen Monatsmieten überhaupt kündigen, auch wenn er vorher nicht mahnt?
Ich verstehe das nicht. Mir hat man immer gesagt, wenn es finanziell eng wird, sollte man Muete und Strom immer bezahlen und dafür lieber auf etwas anderes verzichten, wenn es denn sein muss
Jobcenter und Mietschulden
Nein, natürlich bekommt sie die nicht nochmal bezahlt, warum auch? Sie ist ihrer Pflicht nicht nachgekommen ubd hat das Geld weitergeleitet.
Wenn sie Strom nicht zahlt, wird irgendwann auch abgestellt.
Ja, der Vermieter kann sie, zu Recht, nach 2 nichtgezahlten Mietwn kündigen.
2 offene Monatsmieten berechtigen zur fristlosen Kündigung. Wenn die Wohnung erhaltenswert ist und deine Freundin die rückständige Miete nachweislich nicht anders aufbringen kann, wird sie auf Antrag beim Jobcenter aber ein Darlehen bekommen. Voraussetzung: der Vermieter ist einverstanden und nimmt die Kündigung bei Begleichung der Mietschulden wieder zurück.
Das Jobcenter zahlt dann die rückständige Miete direkt an den Vermieter mit der Folge/unter der Bedingung, dass auch die künftigen Mietzahlungen direkt an den Vermieter überwiesen werden.
Das Darlehen wird dann monatlich aufgerechnet und die Rate wird direkt vom Bürgergeld einbehalten.
"Voraussetzung: der Vermieter ist einverstanden und nimmt die Kündigung bei Begleichung der Mietschulden wieder zurück."
Jein. Wenn es sich um die erste fristlose Kündigung handelt, kann diese geheilt werden, indem die Rückstände innerhalb eines bestimmten Zeitraums beglichen werden. Das ist keine "Kann-Situation", die sich der Vermieter aussuchen kann. Die Kündigung gilt dann nicht mehr. Nur wenn es in den letzten 2 Jahren schon mal eine Kündigung gab, die auf diese Weise geheilt wurde, bleibt es bei der Kündigung.
Hallo,
einfache und traurige Antwort lautet: JA! Ja, das Jobcenter bezahlt die rückständige Miete "nochmal".
Allerdings auf "Darlehensbasis", wo dann künftig ein Teil von den Leistungen einbehalten wird. Sollte sie irgendwann aus dem Bezug fallen, muss sie das Darlehen dann selber zurückzahlen.
Das Gleiche gilt für Stromschulden.
So ein Darlehen muss auch schon bei laufenden Leistungen zurück gezahlt werden, das wird dann in aller Regel verrechnet.
ja, genau wie ich in meiner Antwort geschrieben habe... es wird aufgerechnet
Hallo,
nein, das Jobcenter muss die Miete nicht auf Basis eines Darlehens zahlen. Es gibt diese Möglichkeit, ja. Das sind aber immer Einzelfallentscheidungen und es wird die Ursache der ausbleibenden Miete geprüft. Wenn sie das Geld dafür bekommen hat, es aber vorsätzlich nicht an den Vermieter überwiesen hat, hat sie auf gut deutsch gesagt Pech gehabt.
Du weißt das weil??
Sorry, aber ich arbeite seit über 10 Jahren in dem Bereich und kenne mich in der Materie und Handhabung sehr gut aus.
Richtig.
Ich kenne auch kaum einen Fall, in dem kein Darlehen gewährt wurde. Egal ob bei Mietschulden, Stromschulden, Ersatzbeschaffungen etc. Zumal die Verweigerung eines Darlehens meist noch weitere Folgen haben kann (zb. Wohnungslosigkeit, um nur ein Bsp zu nennen).
Deine Freundin sollte an den Vermieter herantreten die Sache erklären und ihm eine Ratenzahlung für die offene Miete vorschlagen. Man würde einen Willen ihrerseits erkennen.
Warten bis der Vermieter sich meldet finde ich dreist und würde bei mir keinen guten Eindruck machen.
Wenn sie schon öfter im Rückstand war, ist eine Kündigung legitim.
Mir würde der Arsch auf Grundeis gehen, wenn ich mir den Wohnungsmarkt ansehe.
Sich einfach aufs JC zu verlassen und hoffen der Vermieter ist doof ist nicht besonders schlau. Wenn sie schon ein Darlehen beim JC hat, wird sie vermutlich nichts mehr bekommen.
Das Darlehen ist schließlich nicht geschenkt.
Der Vermieter kann einfach kündigen und muss vorher nicht mahnen. So steht es ja auch in den Mietverträgen in der Regel drin.
Mir ist das vor Jahren mal passiert. AG hat nicht mehr bezahlt l ich war frisch aus der Ausbildung. Hab mich dann getraut mit meinen Eltern zu sprechen und so konnte ich die außenstände begleichen und die Kündigung wurde zurückgenommen. Aber auch nur, weil die Ansprechpartnerin bei der Genossenschaft selber Mutter ist und Mitleid mit mir hatte.