Stellungsanhame wegen Rücktritt eines kassenblegs

Hallo
Mach gerade eine ausbildung im verkauf und müss eine Stellungnahme schreiben warum ich den kassenbeleg als Rücktritt und dann kein kassenzwttel da ist
Kann mir jemand helfen weil ich es nicht mehr weiß
LG Köln

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Ich arbeite auch in Verkauf.
Um Ware zurück zu nehmen, wird der Kassenzettel benötigt.
Zum einen, damit wir sehen, dass der Kunde die Ware auch bei uns in einem gewissen Zeitfenster gekauft hat, und zum anderen, damit ersichtlich ist, dass das Geld für eine echte Rückgabe ausgebucht wurde, und nicht etwa als Diebstahl des Personals.

Ich arbeite schon lange in meiner Firma und darf eigenständig Ware mit Kassenzettel zurück nehmen.
Hat der Kunde ihn nicht mehr, muß immer der Chef entscheiden und gibt sein ok. Auch wenn die Summe größer ist. Er muss das dann mit seinem Chip freigeben.

Du bist Azubi. Ich weiß nicht, welche Berechtigungen du hast und weshalb du keinen Kassenzettel des Kunden hast.

Hattest du ihn zum zurückbuchen und hast ihm den Kunden wieder mitgegeben?
Oder hast du eine manuelle Rückgabe ohne Kassenzettel gemacht?
Bei ersterem empfehle ich, wenn der Kunde seinen Zettel noch benötigt, eine Kopie aus Beweis zu behalten.

Dafür wird nun eine Stellungnahme verlangt. Denn das ist kein Pappenstiel. Erscheint es nicht plausibel und kann nicht nachvollzogen werden, kann das Grund für eine Abmahnung, wenn nicht sogar für eine kündigung sein.