Hey,
Ich war ungefähr ab dem 4. Monat im Beschäftigungsverbot und habe meinen normalen Lohn weiter gezahlt bekommen. Das BV ging bis zum Tag vor dem gesetzlichen Mutterschutz.
Nun sitze ich an meinem Elterngeld Antrag…
Dort wird nach Mutterschutz während des Bemessungszeitraums gefragt. Ist damit auch ein ärztliches Beschäftigungsverbot gemeint?
Und wenn ja, kann ich die Monate trotzdem zählen lassen?
Liebe Grüße
Elterngeld BV
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Nein, das ist damit nicht gemeint. Es zählen die 12 vollen Monate vor Beginn des gesetzlichen Mutterschutzes. Den den kannst Du ausklammern lassen.
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Also wird ein Beschäftigungsverbot bzw die Lohnfortzahlung währenddessen ganz normal in den Bemessungszeitraum gezählt? :)
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Ja.