Unterhalt in Elternzeit

Hallöchen,

Weiß jemand von euch, wie und ob sich Unterhaltszahlungen in der Elternzeit des Vaters verändern?

Mein Mann ist unterhaltspflichtig für sein Kind aus einer vorherigen Beziehung und hat bald zwei Monate Elternzeit für unseren gemeinsamen Sohn.
Ändert sich durch das geringe Elterngeld der Betrag, der zu zahlen ist? Kann man sich da an der Düsseldorfer Tabelle orientieren?

Vielleicht war ja jemand von euch in einer ähnlichen Situation und kann berichten.

Ich würde mich jedenfalls sehr über Beiträge freuen

Viele liebe Grüße

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Der Unterhalt ist weiter zu zahlen.

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Was meine Vorschreiberin schreibt, stimmt nicht. Es gibt dazu auch jede Menge Rechtsprechung. Hier z.B. das OVG Koblenz: "Ausgehend von dieser Berechnung kam das OLG während der Elternzeit des Kindesvaters, in welcher er nur Elterngeld bezog, tatsächlich zu einem Mangelfall mit der Folge, dass der Unterhaltsanspruch der Kinder aus erster Ehe zu reduzieren war."
(OLG Koblenz, Beschluss v. 27.05.2021, 7 UF 689/20).

Falls noch nicht geschehen, solltet ihr ohnehin den Unterhalt neu berechnen lassen. Durch den zusätzlichen Unterhaltsberechtigten ändert sich höchstwahrscheinlich der Zahlbetrag.

In der Elternzeit könnt ihr nicht einfach das Elterngeld als Einkommen nach Düsseldorfer ansetzen. Das ist komplizierter. Ich würde das anwaltlich berechnen lassen, kostet ca. 150€ und ihr seid auf der sicheren Seite.

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Das ist auch nicht ganz korrekt.

Besteht ein Titel, kann den Unterhalt nur ein Gericht senken.
Außerdem kommt es darauf an, ob der Vater alleine in Elternzeit geht, um die Versorgung des Kindes zu gewährleisten, oder ob es Partnerschaftsmonate sind.

Die Gerichte urteilen da recht unterschiedlich.
Insgesamt würde ich sagen, lohnt sie der gesamte Aufwand für zwei Monate eher nicht, wenn man die anfallenden Kosten entgegensetzt.

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Richtig. Wenn er in Ez geht um es sich mit Mutter und Kind schön zu machen, ist der Unterhalt weiter zu zahlen!

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