Alleinerziehende Mama, die die Elternzeit verlängern möchte, aber dann als Arbeitslos gemeldet wäre. Habt ihr Erfahrungen?

Hallo Ihr Lieben,

ich bin eine Alleinerziehende Mama und dieses Jahr würde meine Elternzeit enden.
Ich hatte mir 2 Jahre Elternzeit genommen, weil aus einem mir bis heute nicht ersichtlichen Grund, die 3 Jahre Elternzeit damals für mich gar nicht zur Verfügung standen.
Jetzt merke ich, dass mich meine Kleine noch mehr braucht, als eh schon und ich möchte unbedingt noch 1 Jahr dran hängen.

Leider ist bei mir das Problem, dass mein letzter Arbeitsvertrag befristet war und genau in dem Monat geendet hat, in dem meine Tochter geboren wurde. Damals war das für mich die einzige Chance ordentlich für den Mutterschutz und für die Elternzeit ausgezahlt zu werden, da mein vorheriger Betrieb mich gekündigt hatte, als dieser von meinen Kinderwunsch erfahren hatte. War natürlich nicht rechtlich ok das ist mir klar, aber wer möchte schon weiter in einem Betrieb arbeiten, in dem man nicht erwünscht ist?

Deshalb habe ich mich im Internet schlau gemacht und herausgefunden, dass ich nach meiner Elternzeit Arbeitslosengeld 1 beantragen könnte. Wenn das nicht funktioniert, würde das Bürgergeld- früher als Hartz IV- bekannt in Kraft treten.
Somit würde ich das eine Jahr noch überbrücken, bis meine Kleine dann in der Kita ist und ich könnte weiterhin für sie da sein.

Jetzt meine Frage: Habt ihr hier schon selbst Erfahrungen gemacht oder kennt ihr jemanden, der den selben Weg gegangen ist?
Und wenn ja, wann muss ich das Arbeitslosengeld spätestens beantragen bzw. wie läuft das Ganze dann ab?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Liebe Grüße
Tamara

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So lange du keinen Arbeitsvertrag hast, ist es streng genommen keine Elternzeit sondern Erziehungszeit.

Wie schon geschrieben kannst du so kein ALG 1 beziehen. Bis zum 3. Geburtstag solltest du wahrscheinlich aber relativ unkompliziert Bürgergeld bekommen können.

Bearbeitet von Imalya
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Unterhalt Vom Kindsvater geht aber vor.

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Hallo,

Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du nur, wen du eine gesicherte Betreuung für dein Kind nachweisen kannst. Denn Arbeitslosengeld bekommen nur Personen, die der Arbeitswelt zu Verfügung steht und dann auch nur für die betreuten Stunden. Da du keine Betreuung nachweisen kannst, hast du nur Anspruch auf Bürgergeld.

Arbeitslosengeld sollte mindestens 3 Monate vor Ende der Tätigkeit beantragt werden.

LG

Bearbeitet von Morgaine82
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Hallo,

aber das widerspricht sich doch.
Wenn ich einen Kindergartenplatz für meine Tochter habe, kann ich ja arbeiten gehen. Das ist auch nicht mein Problem.

Außerdem habe ich im Internet gelesen, dass man Arbeitslosengeld 1 dann bekommt, wenn man 12 Monate lang vor der Elternzeit gearbeitet und in die Altersvorsorge eingezahlt hat. Das trifft bei mir beides zu.

LG

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Nö, das widerspricht sich nicht. ALG I bekommt man, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Das tust Du nicht, und das willst Du auch nicht, denn Du möchtest ja zugunsten Deines Kindes zu Hause bleiben. Also hast Du keinen Anspruch auf ALG I.

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Wie schon geschrieben, du bekommst kein ALG I. Denn dafür musst du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und du möchtest ja gar nicht arbeiten.

Bürgergeld genauso wenig.

Somit müsstest du Sozialhilfe beantragen.

Du bist übrigens nicht in Elternzeit, da du keinen Arbeitgeber hast.

2 Jahre Elterngeld bekommst du auch nicht. Wann endet dein Elterngeld? Bedenke, dass du nur so lange beitragsfrei versichert bist, wie du Elterngeld bekommst!

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Da muss ich dir leider widersprechen.
Ich bin ganz offiziell in Elternzeit, da ich während meiner Schwangerschaft lange genug gearbeitet habe.
Sonst würde ich ja auch kein Elterngeld bezahlt bekommen und sonst hätte mir der Staat auch keine 2 Jahre Elternzeit zugesichert.

Und ja ich weiß für wie lange ich versichert bin.

Lg

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Ohne Arbeitgeber hast Du keine Elternzeit. Ist so. Damit hat Deine Beschäftigung vor der Geburt nichts zu tun. Die ist lediglich maßgeblich für die Berechnung Deines Elterngeldes.

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Ich danke euch für eure Antworten und die Ehrlichkeit.
Aber ich würde mich wirklich freuen, wenn mir jemand berichten würde, der in der selben oder ähnlichen Situation ist oder war.
Denn im Moment lese ich nur "du willst ja nicht arbeiten".
Ich habe diese Frage hier nicht gestellt um für meine Entscheidung verurteilt zu werden. Und das entspricht auch nicht der Wahrheit.
Mein eigentlicher Plan war es arbeiten zu gehen. Aber nachdem ich gesehen habe, wie sehr meine Tochter an mir hängt, wollte ich einen anderen Weg einschlagen und ich möchte für sie nur das Beste!

Vielen Dank.

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Das hat nichts mit du willst nicht arbeiten zu tun.

DU musst zum Jobcenter und Bürgergeld beantragen da du momentan zu Hause bleiben möchtest weil keine Betreuung für dein Kind vorhanden ist. Du stehst dem Arbeitsmarkt momentan nicht zur Verfügung. (Was dir keiner hier ankreidet)

ALG1 bekommt man wenn man gekündigt wurde/ Vertrag auslief und man nicht sofort eine neue Arbeitsstelle hat, aber dem Arbeitsmarkt spontan wieder zur Verfügung stehen kann.
Das heißt das du dich bewirbst und direkt zum nächst gelegenen Möglichkeit wieder Arbeit antreten kannst.

Du kannst nicht arbeiten weil fehlende Betreuung.. steht dir nur Bürgergeld zu.

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Also, Du solltest schnellstmöglich einen Beratungstermin in der für Deinen Wohnort zuständigen Sozialbehörde (SGB II bzw. Bürgergeld) machen. Wahrscheinlich heißt es Jobcenter. Sonst einfach über Google suchen, wer zuständig ist. Dort lässt Du Dich zur Antragstellung und den Dir bleiben Optionen beraten. Sofern Du doch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben solltest, würde Dich das Jobcenter auffordern, diese Leistungen zu beantragen (Vorrang). Außerdem musst Du nachweisen, dass der Vater des Kindes Unterhalt zahlt. Zahlt er nicht, musst du Unterhaltsvorschuss umgehend beantragen für das Kind. Das wären die ersten Schritte.

Das Sozialamt SHB XII ist für Dich nicht zuständig, da Du die Voraussetzungen für den Bezug dieser Leistungen nicht erfüllst.

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Vielleicht fühlt sie sich aber auch unter Kindern wohl? Ich gehe davon aus, das wirst du nicht ausschließen können.

Ich kann nur von mir berichten. Ich bin auch alleinerziehend und mein n Sohn war bereits 26 Monate, als er in die Krippe kam. Er hat sich dort wohl gefühlt und gut entwickelt. Sozialleistungen zu beantragen wäre mir nie in den Sinn gekommen.

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Ich weiß nicht, ob du noch liest. Ich hatte es nicht genau so, aber bei Kind 1 war mein Mann noch im Studium und ich auch nach Elterngeldbezug ein paar Monate zu Hause.

ALG1 kannst du tatsächlich nur beantragen, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, also wenn dein Kind eine Betreuung hat. Du musst dann beispielsweise auch Termine wahrnehmen können, für Gespräche beim Amt und Bewerbungsgespräche.

Bürgergeld kannst du aber beantragen, bis zum dritten Geburtstag deines Kindes hast du das Recht, zu Hause zu bleiben. Das gilt, wenn du die generellen Voraussetzungen erfüllst (wobei das ja beim Bürgergeld eher abgemildert wurde), was Vermögen etc. betrifft. Vorrangig wäre auch der Vater des Kindes zuständig, weiß nicht, wie das da bei euch im konkreten Fall aussieht. Bei uns war das noch Hartz 4, aber das war kein Problem. Ich könnte da angeben, dass ich mein u3-Kind zu Hause betreue und deshalb keine Vermittlung wünsche und das würde so akzeptiert. Ich glaube, ernsthaft Fristen im Vorfeld gibt es da nicht, allerdings kann die Bearbeitung da etwas dauern.

Der Anspruch auf ALG1 bleibt bestehen und verschiebt sich nach hinten. Also, wenn seine Tochter dann mit 3 in die Kita kommt, könntest du ALG1 beantragen und dabei einen neuen Job suchen. Das müsstest du aber dann, soweit ich weiß, 3 Monate vorher anmelden.


Wenn deine Stelle ausgelaufen ist, heißt es offiziell " Erziehungszeit mit/ohne Elterngeldbezug". Das ist aber eher für Behörden relevant, in meine Bewerbung hab ich trotzdem Elternzeit geschrieben. Versteht ja sonst auch keiner.

Im Blick behalten musst du die KK, wenn das Elterngeld und die Stelle ausgelaufen sind, bist du nicht mehr beitragsfrei versichert. Das würde beim Bürgergeld übernommen werden, ansonsten musst du dich freiwillig selbst versichern, das ist ziemlich ärgerlich.