Guten Abend!
Ihr müsst mir mal helfen, meinem Kopf auf die Sprünge zu helfen 😅 hab schon gegoogelt, aber entweder bin ich zu blöd oder ich nutze die falschen Suchbegriffe.
Da mir voll unangenehm ist, die Antwort nicht selbst finden zu können, heute mal in grau 😅
Kinderkrankengeld - als Lohnersatzleistung unterliegt sie ja dem Progressionsvorbehalt.
Ist die Summe im Kalenderjahr höher als 410 Euro, ist man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
So jetzt die Frage: wir sind nach 4/4 veranlagt, haben aufgrund eines sehr kurzen Arbeitswegs (2 bzw 7 km) und Mieter einer Mietwohnung, nichts großartig was sich steuerlindernd (lediglch Vorsorgeaufwendungen und Haushaltsnahe Dienstleistungen aus der Nebenkostenabrechnung).
Die letzten Jahre kamen wir dann auf ne kleine 2 stellige Erstattung. Daher überleg ich, mir den ganzen Aufwand zu sparen und die Steuererklärung nicht zu machen.
Doch halt: Kinderkrankengeld. Zählen die 410 Euro für uns beide gemeinsam oder kann jeder von uns 410 Euro an Kinderkrankengeld bekommen, ohne dass wir zur Steuererklärung verpflichtet sind? Dazu könnte ich nämlich irgendwie nirgends eine Antwort finden
Unsere Tochter war meines Erachtens letztes Jahr nicht sooooo viel krank. Aber da verschätzt man sich leicht. Müsste die Bescheinigungen von der KK erst mal raussuchen.
Die Frage geht mir aber trotzdem durch den Kopf. Vielleicht hat jemand ne Idee 😄
Liebe Grüße und einen ein schönen Abend
Kinderkrankengeld - Steuererklärung
Achja... Kleine Ergänzung, weil die Frage sicher kommt, warum wir keine Kinderbetreuung absetzen: die letzten beiden Kitajahre sind in unserem Bundesland kostenfrei. Die Jahre davor hat der Arbeitgeber meines Mannes die Kita-Gebühren übernommen.
Das gilt pro Person, also wenn einer von euch einzeln die 410€-Grenze erreicht, seid ihr theoretisch zur Abgabe verpflichtet.
Habt ihr ein Auto? Die Haftpflicht dafür kannst du auch absetzen, falls ihr das noch nicht habt, so als Tip. Ansonsten scheint ihr ja ziemlich gleich zu verdienen, wenn ihr bei 4/4 zusammen veranlagt nichts rausbekommt.
Wenn du meinst, es lohnt den Aufwand nicht, würde ich es an deiner Stelle einfach lassen. Wenn ihr bisher immer eine Erstattung hattet, ist die Wahrscheinlichkeit, dass euch das Finanzamt nun wegen 411€ erhaltenem Kinderkrankengeld auf die Füße tritt, sehr, sehr gering. Natürlich nicht null, aber ich würde fast drauf wetten, dass da nichts passiert.
Und selbst wenn, kommt höchstwahrscheinlich erstmal eine simple Aufforderung ohne Geldbuße o.Ä. und dann kannst du sie immernoch machen.
Guten Morgen!
Danke dir für deine Antwort. Dann werd ich Mal die Nachweise von der AOK raussuchen und schauen, was wir da letztes Jahr an Kindkranktagen hatten
Versicherungen, die absetzbar sind, sind alle mit angesetzt. Danke für den Hinweis.