Beschäftigungsverbot stationäre Jugendhilfe (10-16Jahre)

Hallo alle zusammen :-)

Ein leidiges Thema, ich habe schon viele Beiträge dazu gesehen, aber keiner entspricht wirklich meinem Fall.

Ich bin nun 14+1. Ich habe meinem Arbeitgeber am 01.08. von meiner Schwangerschaft mitgeteilt. Heute kam die Meldung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde an.

Meine Frauenärztin hat mir heute, nachdem sie aus einem dreiwöchigen Urlaub zurück kam, ein vorläufiges BV ausgesprochen und hat dieses auch direkt an die Aufsichtsbehörde gefaxt. Als Begründung steht dort „Arbeit mit verhaltensauffälligen und aggressiven Jugendlichen und die Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen“ in einer vollstationären Einrichtung.

Konkreter geht es darum, dass meine Bereichsleitung mir im ersten Gespräch als Rückmeldung auf die Erstberatung durch den Betriebsarzt sagte, sie könne „nicht ihre Hand ins Feuer legen, dass die Jugendlichen nicht aggressiv werden“. Außerdem sprach sie von der teilweise mehrfachen Traumatisierung der unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen, welche aus Kriegsgebieten geflüchtet sind. In diesem Fall würden kleine Trigger reichen, die eine Retraumatisierung und somit auffälliges Verhalten/ Aggressionen auslösen könnten. Meine Hebamme, die Frauenärztin, die Betriebsärztin (welche es auch so in die Erstberatung geschrieben hatte), die Bereichsleitung (und die anderen Erzieher*innen der Gruppe) gehen somit davon aus, dass eine Gefährdung nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Die Einrichtungsleitung ist jedoch anderer Meinung und sagt, ich solle weiterhin kommen, bis ein Jugendlicher mir gegenüber aggressiv wird. Deswegen habe ich um Überprüfung gebeten.

Wie seht ihr das, habt ihr Erfahrungen? Sollte ich ins BV oder ist die Eventualität einer Gefährdung nicht ausreichend? Sollte ich mich bei der Aufsichtsbehörde melden und die Situation schildern?

Liebe Grüße von uns und danke für Eure Nachrichten!

Bearbeitet von znele
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Die Gefährdung muss nicht erst eingetreten sein, damit der Arbeitgeber handeln muss. Vielmehr ist der AG verpflichtet, jede unverantwortbare Gefährdung auszuschließen.

Die entsprechenden Bußgelder kann man nachlesen. Ist nicht so billig.

Deine Ärztin macht es genau richtig. Im Zweifelsfall muss die Aufsichtsbehörde eingeschaltet werden.

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Ist eigentlich genauso wie bei meinem Mann auf der Arbeit, wo geistig behinderte Bewohner ebenso jederzeit aggressiv werden können (und das auch regelmäßig werden). Da wird selbstverständlich jede Schwangere umgehend ins BV geschickt und zwar wirklich sofort. Also wenn sie morgens zur Chefin geht und ihr die Schwangerschaft mitteilt, schickt sie sie im Anschluss an das Gespräch dann heim, also es wird nichtmal der Tag fertig gearbeitet.

Bearbeitet von Yosan
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Ja, du solltest dich umgehend mit der Aufsichtsbehörde in Verbindung setzen und deinen Fall sowie die Aussagen deiner Leitung schildern.

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Ich habe vor meiner ersten Schwangerschaft in der vollstationäre Kinder- und Jugendhilfe gearbeitet. Die Einrichtungsleitung hat eigenständig das Beschäftigungsverbot ausgesprochen.

Vielleicht sollte man ihn an wegfallenden Versicherungsschutz erinnern, falls dir und deinem ungeborenen Baby etwas in der Dienstzeit passiert...

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Wenn man mit Menschen arbeitet, kann niemand eine Gefährdung völlig ausschließen. Das ist halt so. Ist aber noch lange kein Grund für ein BV