Anfrage wegen ambulanter OP - 16jähriger - muss sich ein Elternteil Urlaub nehmen?

Hallo zusammen,

mein Sohn hat eine schwerwiegende Herzerkrankung (hypertrophe Kardiomyopathie), hatte 2017 eine "große" Herz-OP und bekommt dieses Jahr ein Implantat, ein ICD (implantable cardioverter-defibrillator / implantierbarer Kardioverter/Defibrillator). Dieser wird vermutlich in einer ambulanten OP eingesetzt.
Bei der Herz-OP war er erst neun Jahre alt, sodass es klar war, mich mit in der Klinik aufzunehmen für den gesamten Aufenthalt (ergo musste ich keinen Urlaub nehmen).
Nun, mit 16, ist dies etwas anders. Natürlich werde ich ihn zu der ambulanten OP begleiten, dort warten, ihn mit nach Haus nehmen usw. Danach kann ich im HO arbeiten für die Zeit, die das Implantat "einwächst".
Meine Frage ist, für den Tag der OP, muss ich mir hier Urlaub nehmen? Ich vermute, es gibt für dieses Alter eher keine "medizinisch notwendige" Bescheinigung, dass ein Elternteil das Kind begleiten muss. Oder ist dies anders geregelt / kommt evtl auch auf die Krankenkasse an?

Danke für eine Info und viele Grüße!

Bearbeitet von 123456--
1

Meines Wissens nach gelten die entsprechenden Regelungen nur für Kinder bis 12. Für Deinen Sohn ist es vermutlich ähnlich, wie wenn ich meinen Mann oder meinen Vater von einer ambulanten OP abholen muss.

2

Kommt drauf an.

Ein gesetzliches "Kindkrank" gibt es auf Grund des Alters nicht. Manche Arbeitgeber haben auch zusätzlich freie Tage zur Pflege von Angehörigen. In dem Fall könntest du diese nutzen. Das ist aber nur der Fall, wenn es eine solche betriebliche Vereinbarung gibt - so ist zumindest mein Stand.

3

Hat dein Sphn eine Behinderung? (Also ja, offensichtlich, aber ich meine offiziell?) Dann gilt die Kindkrankregelung U12 nicht, dann darfst du auf beim 16-jährigen mitkommen. Ansonsten bleibt nur Urlaub übrig - im Krankenhaus selbst musst du ihn ja nicht pflegen, sodass leider kein Pflegeurlaub möglich ist. Je nachdem wie stark dich dieser Tag belastet (ich kann es jetzt nicht einschätzen - würde mein Kind am Herzen operiert werden wäre ich nicht arbeitsfähig aus psychischen Gründen und somit ein Fall für die AU) kann es auch aus psychischen Gründen sein dass du nicht arbeitsfähig bist. Generell würde ich aber sagen, dass du mit Urlaub auf der sicheren Seite bist.

4

Ist dein Sohn schwerbehindert? Dann könnte die Altersgrenzen aufgehoben sein.

5

ja, eigentlich musst Du Urlaub nehmen - oder kannst evtl. an dem Tag Gleitzeit im Homeoffice machen.

um was geht es dir? -- einen Urlaubstag einsparen?

letztendlich sitzt du nur rum und wartest dumm rum und langweilst dich und hast nix zu tun. -- auch nach der OP schläft Dein Sohn lange ... als meine Tochter im Krankenhaus war, hab ich mir Arbeit mit genommen und "Home-Office" im KH gemacht: da ist die blöde Rumsitzerei wenigstens sinnvoll verbracht...