Hallo ihr lieben,
Hätte mal eine Frage genauer gesagt ich frage für meine Freundin da ich mich selber nicht auskenne. Also versuche es kurz zu fassen! Meine Freundin und ihr Ex Freund wohnen im selben Haus er über ihr sie drunter! Sie sind nicht zusammen haben aber ein gemeinsames Kind! Jetzt war vor kurzem das Jobcenter an der Tür sie die Herrschaften rein gelassen hätten wohl geschaut sie hat denen erklärt das sie nicht mehr zusammen sind er über ihr wohnt aber jeder sein Haushalt hat usw. Jetzt bekommt sie ein Brief wo gesagt wird das dass Jobcenter vermutet sie wäre nicht alleinerziehend usw und deswegen Mehrbedarf Alleinerziehend weg fällt. Sie direkt angerufen und denen erklärt das Alleinerziehend ist usw und hätte dann als Antwort bekommen sie könne dennen ja nicht erzählen das die Tochter den Vater nicht mal sieht usw wenn er über denen wohnt usw usw ich meine was ist das denn😡 nur weil sie Alleinerziehend ist darf das Kind kein Kontakt zum Kind haben oder was?!? Sie erzieht die kleine komplett alleine auch alle Entscheidungen trifft sie allein! Mal davon ab hat der Kindesvater doch Umgangsrecht auch wenn sie mit dem Kind lebt usw also was will das Jobcenter jetzt von ihr? Sie soll denen ihre Situation schriftlich erklären mit Details wie, wie oft die Tochter ihren Vater sieht ob die kleine mal oben schläft usw was soll sie am besten machen? Was würde sie denn bekommen wenn das Jobcenter drauf besteht sie sei nicht Alleinerziehend?!? Welcher Regelsatz steht ihr dann zu?
Danke im voraus werde sobald ich antworten bekomme ihr alles in ruhe berichten ❤
Jobcenter vermutet/ unterstellt
Hi
Also dass das Jobscenter mal hinterfragt ob bei gleicher Anschrift von einem getrennten Paar wirklich eine Trennung vorliegt, erscheint mir nachvollziehbar.
Aktuell haben Sie laut deiner Schilderung (noch) keine Leistungen gestrichen und bitten erst mal um eine schriftliche Stellungnahme.
Auch das empfinde ich persönlich als logisch und nachvollziehbar. Wenn alles strikt getrennt ist, kann man das ja entsprechend nachweisen durch Mietverträge, Anschaffungen, Zeugen, je nach alter des Kindes: Aussagen vom Kind usw.
Was sich mir aus der Schilderung nicht erschließt: Bezieht deine Freundin Bürgergeld, hat Unterstützung wegen alleinerziehend beantragt , bekommt Unterhalt vom Kinds-Vater, wie ist das Sorgerecht bzw. Aufenthalt geregelt usw. In der Beschreibung der Situation ist mehrere fehlende Informationen um eine Einschätzung der Situation abgeben zu können.
LG und alles gute für die Freundin 🌸
Hallo🙃
Also soweit ich weiß ist es so sie bekommt Bürgergeld schon länger ( Gesundheitliche Probleme ect.) Ist aös Alleinerziehend sprich beim Jobcenter ist sie als Alleinerziehend. Sie ist mit dem Kindesvater schon länger nicht zusammen! Ja er wohnt über ihr dennoch hat jeder natürlich einen eigenen Hauseigang haben verschieden Namen usw. Gemeinsames Sorgerecht! Nichts desto trotz ist sie komplett mit ihrer Tochter allein sprich macht alles alleine Erziehung usw. Für eine Aussage wäre das Kind noch zu klein! Wüsste leider nicht wie sie es bezeugen sollte zumal der Außendienst vom Jobcenter bei ihr war sie die sogar rein gelassen hat und gezeigt hat das sie nicht zusammen leben usw. Also können die doch nicht eine Vermutung einfach so in den Raum werfen? Mal davon ab wie schon gesagt auch wenn sie alleinerziehend ist darf der Kindesvater ja wohl trotzdem sein Kind sehen?! Ich frage sie ob ich vielleicht diesesn Brief den sie erhalten hat rier rein stellen darf dann sieht man was das Jobcenter geschrieben hat.
LG
Sie soll halt einfach schriftlich Stellung beziehen. Ggf auch den Mietvertrag für die Wohnung, der ja sicher auf ihren Namen läuft, als Kopie beifügen.
Es handelt sich um zwei getrennte Haushalte. Der Vater betreut das Kind x mal während des vereinbarten Umgangs etc
Zahlt er Unterhalt?
Also hab eben noch mit ihr telefoniert🙃 sie hätte beim Jobcenter angerufen und die hätten gesagt sie solle bitte detailliert schildern wie es abläuft sprich ob die Tochter zu ihrem Vater hoch geht und da mal schläft usw usw als sie diese wohl beneinte kam sowas wie so nachdem Motto das könne ha nicht das könne man denke ja nicht erzählen usw als würde meine freundin lügen 😳 meike freundin sagte wohl auch das die kleine natürlich ihren Vater mal sieht dann hieß es wohl dann sei sie nicht alleinerziehend also sorry sie lügt nicht! Sie erzieht sie komplett alleine! Der Kindesvater hat doch trotzdem recht sein Kind zu sehen!! Das Jobcenter kann doch nicht sagen von wegen sie sind alleinerziehend das bedeutet das dass Kind bloß kein kontakt zum Vater haben darf wo kommem wir dann dahin?
Ich würde da jetzt nichts drauf geben, was jmd am Telefon sagt
Einfach sachlich Stellung beziehen.
Wenn der Ex Unterhalt bezahlt, wird es halt wsl auf Bürgergeld angerechnet
Oder bekommt der KV auch Bürgergeld?
Man möchte eben einfach Sozialbetrug verhindern
Kam ein Bescheid, indem Leistungen gekürzt wurden oder eine Aufforderung zur Stellungnahme?
In jedem Fall soll sie alles schriftlich dem Jobcenter gegenüber erklären (beim förmlichen Bescheid muss sie fristgemäß Widerspruch einlegen).
Dann soll sie ihre Lebensverhältnisse darlegen: Geburt Kind, wann war die Trennung, genaue Beschreibung der Wohnverhältnisse.
Leistungen hat sie bis jetzt August bekommen den Weiterbewilligungsantrag hat sie schon abgeschickt und wartet auf die Weiterbewilligung. Diese schreibe än hat sie bekommen
Sie soll einfach das machen, was im Schreiben steht und gut. Ist ja vollkommen legitim das einzufordern, denn das kommt sicher sehr häufig vor, dass man so Leistungen bekommt, die einem nicht zustehen würden.
Wenn alles so ist, wie Sie mündlich bestätigt, dann kann Sie es ja einfach einmal schriftlich festhalten 🙂
Sie soll einfach schriftlich schildern, dass sie zwar im gleichen Haus wohnen, aber getrennt sind und jeder seinen eigenen Haushalt führt und sie sämtliche Angelegenheiten rund um das Kind alleine bewerkstelligt und Kosten trägt, weshalb sie auch Unterhalt vom Kindsvater bekommt. Und selbstverständlich darf der Kindsvater das Kind sehen und trotzdem kann die Mutter alleinerziehend sein. Das ist ja sogar quasi der Normalfall bei getrennten Eltern
Ja genau da hätte die Sachbearbeiterin wohl gesagt das im normalen Fall das die Kinder von alleinerziehenden usw die Kinder kein Kontakt zum Vater hätten usw so nach dem Motto wieso hat ihr Kind Kontakt usw hab ich soeben einer anderen Urbiaerin grad geschrieben/geantwortet und das solche Aussagen mal gar nicht gehen. Ja habe ich ihr auch gesagt soll rum kommen helfe ihr dann ein wenig 😊
Das ist ja totaler Quatsch. Das mag vielleicht auf Bürgergeldempfänger zutreffen, dass das oft/meistens so ist, würde ich aber selbst da bezweifeln und wenn man alle mit SK 2 , also arbeitende Alleinerziehende anschaut, werden die dazugehörigen Kinder in den meisten Fällen regelmäßig beim Vater sein, nämlich klassischerweise jedes 2. Wochenende, also auch mit Übernachtung
Leistungen beziehen und auf Kosten anderer Leben und sich dann künstlich aufregen, wenn mal etwas kontrolliert oder nachgeprüft wird.
Deine Freundin sollte mal drei Gänge zurückschalten. Selbst ich finde die Story unglaubwürdig. Warum bitte zieht man mit seinem Ex ins gleiche Haus, wenn nicht um das Kind gleichberechtigt zu betreuen oder eine andere Art von Nähebeziehung zu pflegen? Ist doch klar, dass das Jobcenter da aufhorcht.
Dann soll sie halt die Siuation erklären. Mehr will das Jobcenter ja auch nicht.
Meine Freundin hat 20 Jahre lang gearbeitet und kann dies nicht durch einen Unfall und Mittlerweile einer körperlichen Behinderung! Also schalt mal ein Gang runter! Nur weil mein Leistungen bezieht muss man sich nicht alles gefallen so! Und warum sie so wohnen weiß du auch nicht auch das hat seine Gründe! Nur weil andere sich im bösen trennen usw heißt es nicht das es bei jedem so ist! Wohnen auch nicht seit gestern so! Nochmals es geht um die Sprüche die sie sich anhören musste das kontrolliert worden ist, ist ihr scheiß egal sie hat nichts zu verheimlichen! Aber so scheiße von wegen alleinerziehend warum hat das Kind Kontakt bei anderen wäre das nicht so usw ist das letzte! Und Bullshit!
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Also zu allererst ist es ja interessant zu wissen, wie der Gesetzgeber/Gerichte/ Urteile "Alleinerziehend" definieren, daran würde ich mich dann auch in der Stellungnahme berufen. Ich selber habe gerade keine Lust zu googeln, kann mir aber vorstellen, dass es dazu ein paar Urteile gibt.
Getrennte Wohnungen bedeuten nicht automatisch, dass jemand alleinerziehend ist und es ist glaube ich selbstredend, dass davon ausgegangen werden kann, dass der Kindsvater eine erhebliche Rolle im Leben des Kindes und dessen Betreuung spielt und dann kommen wir wieder zum Punkt wie das Alleinerziehendsein definiert wird.
Ich schreibe auch mal meine Meinung ohne die vorherigen Kommentare zu lesen.
Weil der Vater im gleichen Haus lebt, hat er auch die möglichkeit sich um sein Kind öfter zu kümmern. Sorgerecht haben ya beide Elternteile und dadurch dass man im gleichen Haus lebt(auch wenn verschiedene Wohnungen) können und müssen sich beide Elternteile um das Kind kümmern. Man kann ya nicht einfach sagen, so wir trennen uns jetzt und ich kümmere mich alleine um das Kind und du darfst es ab und zu sehen und das wars.
Das ist das was ich aus all dem verstanden habe.
Das Sorgerecht haben bei nicht verheirateten nicht automatisch beide.
Mal losgelöst von dem einen Satz über den du dich so aufregst, ist es tatsächlich nicht klar, ob sie nun allein erziehend ist, oder nicht.
Unterschieden wird bei getrennten Eltern zwischen Alleinerziehenden und getrennt
Erziehenden.
Alleinerziehend: wenn die Kinder im Wesentlichen bei einem Elternteil leben
Getrennt Erziehend: Getrennt Erziehende teilen sich die Betreuung der Kinder gemeinschaftlich, auch wenn sie nicht mehr zusammen sind
Bei deiner Freundin finde ich alleinerziehend tatsächlich unglaubwürdig, aufgrund der Wohnsituation. Das Kind kann ja ohne Probleme zwischen den Wohnungen wechseln und wird ja nicht nur alle zwei Wochen mal beim Vater sein.
Wir regen uns beide über die Dame auf😂aber ok! Es ist völlig egal wer hier wie was empfindet! Sie kann alles beweisen belegen usw! Der Vater hat Umgangsrecht also darf er sein Kind sehen! Nur weil er über ihr wohnt hat dies nichts zu heißen! Das sind 2 paar Schuhe Das muss man unterscheiden! Sie kann alleinerziehend sein auch wenn er im selben Haus wohnt! Da fint es Gesetze ect. Kann man sich gerne durch lesen!
Ja, aber nur weil sie getrennt wohnen, bedeutet das nicht, dass sie alleinerziehend ist.
Die Frage ist, wie oft betreut der Vater das Kind?