Elternzeit vorzeitig beenden wegen Beschäftigungsverbot

Hallo zusammen,

ich habe im Juli wieder begonnen in Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Zuvor hatte ich 15 Monate Elternzeit.

Jetzt bin ich wieder schwanger und es geht direkt ins BV.

Wie ist das geregelt, kann ich die Elternzeit die ich ja verlängert habe vorzeitig beenden?

Und wonach errechnet sich das Geld , welches ich im BV erhalte?

Also bis 15.07 in Elternzeit gewesen, ab dann in Teilzeit in Elternzeit ( mit ca 25std im Monat)

Schwangerschaft trat ja dann rechnerisch schon am 03.07 ein, somit wären es ja die drei Monate vor der letzten Schwangerschaft?

Bemessungszeitraum kann man ja die 14 Monate Elternzeit ausklammern, der 15. Monat wäre dann eine Null und ab dem 16. Wäre ja wieder Gehalt aus der Teilzeit sonst da ....

Ich bin euch sehr dankbar über eure Hilfe

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Nein man kann die Elternzeit nicht für ein BV beenden.
Du bekommst das vertraglich vereinbarte Geld für die Teilzeitbeschäftigung im BV weiter.

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Dankeschön

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Du kannst die Elternzeit nicht vorzeitig beenden wegen des BVs.
Du bekommst währenddessen genau das Gehalt, was vereinbart war. Also jetzt erstmal für 15 Stunden.
Ab dem Zeitpunkt, wo deine Elternzeit dann so wie es jetzt geplant war endet, bekommst du wieder dein Gehalt von vor der Elternzeit, falls du dann noch schwanger bist.

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Ok vielen Dank.