Wie berechnet sich das Beschäftigungsverbots"Gehalt"

Hallo,
ich bin mit Kind 2 schwanger.
Habe vor 8 Wochen wieder angefangen zu arbeiten.
Nun berechnet sich das " Gehalt" ja aus den letzten 13 Wochen vor der Schwangerschaft.

Zählt da der Beginn der Schwangerschaft? Dieser fiele dann nämlich in die Elternzeit, oder der Beginn des Beschäftigungsverbotes? Das wäre dann ca 8 Wochen in Teilzeit.

Was wäre mit den 5 restlichen Wochen?

Danke für eure Hilfe

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Du bekommst das Gehalt, das vertraglich vereinbart wurde. Das mit den Wochen vor Eintritt der Schwangerschaft ist dann wichtig, wenn du flexible Zuschläge wie Schichtzulagen etc. bekommst. Davon würde dann der Durchschnitt aus den letzten 3 Monaten berechnet werden.

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„Nun berechnet sich das " Gehalt" ja aus den letzten 13 Wochen vor der Schwangerschaft.“

Nein, tut es nicht. Alles andere wird nur immer überlesen.


https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/was-ist-mutterschutzlohn-und-wann-bekomme-ich-ihn--125048

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Ok, also verstehe ich das richtig. Ich bekomme meinen Grundlohn der vereinbart wurde aus der Teilzeit.

Diese beende ich dann zu Beginn des Mutterschutzes.

Danke schonmal

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So ist es. Grundlohn plus etwaiger Zulagen(sofern du welche hattest bzw. hättest)