Funktions- und Stellenbeschreibung geändert

Hallo ihr,
Ich muss zu meinem Werdegang leider mal etwas ausholen.

Ich bin vor 8 Jahren in meinem jetzigen (großen) Unternehmen eingestiegen, fachlich hohe Position mit gutem Gehalt.
Dazwischen war ich in Elternzeit. Mit dem Unternehmen ging es zeitgleich steil bergab, eine Kündigungswelle rollte. Ich selbst erhielt nach Rückkehr, wie viele andere auch, eine Änderungskündigung auf eine niedrigere, schlechter bezahlte Position.
Ich akzeptierte es notgedrungen, da wir in einer wirtschaftsschwachen Region leben, keine alternativen Arbeitsstellen hier mit Kind vereinbar da sind und Corona ja auch noch war.
Bis heute habe ich nichts "Besseres" gefunden. Die Industrie pfeift zumindest hier auf dem letzten Loch.
Inzwischen haben viele Kollegen das Unternehmen verlassen. Es sind noch wenige mit fachlicher Grundlage und je 2-4 Kindern da (denen es geht wie mir) und dann wahnsinnig viele niedrig bezahlte Quereinsteiger.
Für manche Tätigkeiten braucht man jedoch doch eine fachliche Grundlage, die ich habe. Diese Tätigkeiten mache ich auch seit 1 Jahr per Zuruf, da ich froh bin fachlich wieder arbeiten zu dürfen. Nun hat meine Vorgesetzte mir meine aktualisierte Stellenbeschreibung vorgelegt. Titel und Inhalt klingen phantastisch.
Es ist auch notwendig, dass im Fall der behördlichen Prüfung , eine derartige Stellenbeschreibung im Unternehmen da sein muss (was seit über 1 Jahr nicht der Fall ist).
Die Position laut meinem Arbeitsvertrag bleibt jedoch unverändert niedrig, das Gehalt natürlich auch.
Geht das so überhaupt und was hab ich für Möglichkeiten?
Es gibt einen BR, der auch damals bei meiner Änderungskündigung Widerspruch eingelegt hat. Bewirkt hat es nichts. Auch bei der Besetzung von Positionen mit Prozessverantwortung mit Quereinsteigern ohne fachliche Grundlage macht der BR nichts.
In meiner neuen Stellenbeschreibung ist auch das Feld "notwendige Qualifikation" offen gelassen. Damit kann man jederzeit auch wieder jeglichem Quereinsteiger darauf setzen.
Was würdet ihr tun?

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Ich würde die Sondertätigkeiten, für die du aktuell nicht bezahlt wirst, nicht bzw. nur noch begrenzt ausführen. Wenn sie dich runtergruppiert haben, dann müssen sie eben auch damit leben, dass du nicht den höherqualifizierten Job für umsonst machst, sondern nur das, wofür du auch angestellt und vor allem bezahlt wirst. Wenn sie wollen, dass du wieder höhere Tätigkeiten machst, dann müssen sie dich entsprechend bezahlen.

Die Funktions-/Stellenbeschreibung würde ich so nicht unterschreiben, wenn dabei nicht mehr Gehalt rausspringt.

Bearbeitet von nurmut
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Hallo,

Richtig wäre, was meine Vorrednerin geschrieben hat.

In der schwierigen wirtschaftlichen Lage in eurer Region und bei der Haltung des BR, der ja auch schon nicht für den einzelnen MA kämpft, sondern offensichtlich um den Erhalt des Betriebs, würde ich nichts tun.

So blöd das auch ist: Am Fnde des Tages brauchst du die Vereinbarkeit mit der Familie und vor allem das Geld. Und du bist ersetzbar. In dem Gefüge sogar durch eine unqualifizierte Person, die sich mit weniger Geld zufrieden gibt.

Das bedeutet natürlich nicht, dass du nicht weiter die Augen nach einem anderen Job aufhalten kannst und solltest.

Viele Grüße
lilavogel