Arbeitszeiten in der Schwangerschaft

Hallo liebes Forum.
Ich arbeite derzeit Vollzeit, im Schnitt 39h/Woche im Schichtdienst, auch an WE und Feiertagen, stehe aber kurz vor dem Wechsel in meine 2. Elternzeit vom 1. Kind. Während der Elternzeit arbeite ich 80%, jedoch nur Do-So.
Ich würde vermutlich im Lauf des nächsten Jahres aber gerne versuchen schwanger zu werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Arbeit während der Schwangerschaft nicht ausüben darf und dass der AG mir einen geeigneten Arbeitsplatz für die Dauer stellen wird. Nur Frage ich mich nun wie es sich in meinem Fall verhalten würde, da ja die WE/Feiertage dann wegfallen würden aufgrund der Bürooffnungszeiten (dort würde ich bei SS vorübergehend eingesetzt werden).
Der AG kann ja nicht von mir verlangen außerhalb der vereinbarten Tage zu arbeiten, aber ich kann ja auch nicht erwarten am WE beschäftigt zu werden, wenn dies nicht möglich ist.... Nur an 2 Wochentagen komme ich auch nicht auf meine vereinbarten Stunden.
Kann mir da jemand weiterhelfen und weiß wie sich eine Schwangerschaft während der Elternzeit auf meine Teilzeitvereinbarung auswirken könnte?
Ich danke im Vorraus für alle hilfreichen Antworten und beantworte gerne Fragen falls Infos fehlen oder etwas unklar sein sollte.
Liebe Grüße!

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Samstags darfst du ja arbeiten. Ist ein normaler Werktag.

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Nein, am Samstag kann ich im Büro nicht arbeiten, da es nur Mo-Fr geöffnet ist.

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"Der AG kann ja nicht von mir verlangen außerhalb der vereinbarten Tage zu arbeiten,"

Doch genau das kann und wird er. Das betrifft ja alle Schwangeren, die vorher Nachtschicht/am Wochenende gearbeitet haben. Dir vereinbarte Wochenarbeitszeit wird dann eben auf die zulässigen Tage/Tageszeiten umgelegt.

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Genau das ist der springende Punkt. Während der EZ sind 80% an den Tagen Do-So vereinbart. Meinen Beruf darf ich schwanger nicht ausüben. Der AG kann mich ins Büro versetzen, nur ist dieses am WE und an Feiertagen nicht geöffnet. Daher meine Frage. Auf welcher Grundlage soll der AG von mir verlangen können außerhalb der vereinbarten Zeiten zu arbeiten?

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Wenn du vertraglich die Wochentage festgelegt hast, ohne dass es Ausnahmen gibt, ( also wenn explizit drin steht, dass du Do, Fr, Sa und So arbeiten wirst) erhältst du ein Teil Beschäftigungsverbot für den Sonntag und je nachdem auch für den Samstag, falls dein AG keine alternative Arbeit für Samstags für dich hat.

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Danke für deine Antwort. Es ist tatsächlich so festgehalten, dass ich während der EZ 80% arbeite und verfügbar bin Do+Fr F/S/N, Sa F/S, So F.
Weißt du denn, ob ich dann Sa und So einer anderen Beschäftigung nachkommen könnte, Minijob zb?

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Sonntags darfst du schwanger nicht arbeiten!
Samstags woanders arbeiten geht auch nicht, da du theoretisch jederzeit von deinem Hauptarbeitgeber samstags eine Arbeit zugeteilt bekommen könntest und dann sofort zur Verfügung stehen müsstest!
Minijob ginge Mo, Di, Mi.

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