Elterngeld und Unterhalt

Hallo ihr lieben, leider habe ich große Probleme damit, die ganzen Texte und Informationen bezüglich dieses Themas im Internet zu verstehen. Also zu meiner Situation: aktuell bin ich im Beschäftigungsverbot auf Grund meiner Schwangerschaft. Beantragt habe ich Elterngeld für ein Jahr. ET ist 20.01.2025. Nun ist es so, dass ich mich von meinem Partner trennen möchte, da er leider mit der Schwangerschaft angefangen hat, Drogen zu konsumieren. Er hat vor Jahren ein Haus geerbt, also zahlt keine Miete und verdient netto ca 2700/2800€. Nun zu meiner Frage. Bei seinem Gehalt würde der Unterhalt den er zahlen müsste, bei ca 500€ liegen. Mein Elterngeld würde laut Rechnung bei ca 1400€ liegen. Wird das verrechnet? Sprich, von meinen 1400€ bekomme ich von der Elterngeldstelle nur noch 900€? Plus eventuell Kindergeld dann? Leider lebe ich in Berlin, sprich, Wohnungsmarkt katastrophal. Ich müsste Berlin ohnehin verlassen, um mir etwas leisten zu können. Stehen mir sonst noch irgendwelche Leistungen zu, welche ich beantragen könnte ? Mein Partner hat mir von Beginn an ebenso gedroht, falls ich mich trennen sollte wird er nichts zahlen. Obwohl noch keine Trennung im Raum stand. Die Vaterschaft wurde leider auch noch nicht anerkannt, da ich einfach keinen Termin bekomme. Vermutlich ein Großstadt Problem. Wie komme ich denn überhaupt an eine vaterschaftsanerkennung ran, kann er diese verweigern? Würde mir überhaupt Unterhalt zustehen, wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt?
Danke euch im Voraus !

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Nein, der Unterhalt wird nicht auf dein EG angerechnet, weil EG eine Lohnersatzleistung ist und keine Sozialleistung.

Hast du auch nur für ein Jahr EZ angemeldet oder nur das EG auf nur ein Jahr verteilt? Gerade alleinerziehend würde ich lieber 2 Jahre EZ anmelden, weil du dann flexibler bist mit einer EZ-Verlängerung oder TZ in EZ zu arbeiten ohne deinen Vollzwitvertrag zu verlieren.

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Vielen Dank für deine Antwort! Tatsächlich habe ich erst alle Formulare ausgefüllt, aber noch nichts abgeschickt. Wollte das direkt mit der Geburt machen. Alles direkt parat haben und nur noch losschicken müssen. Danke für den Tipp! Darüber werde ich definitiv nochmal nachdenken.

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Wie schon jemand gesagt hat, bekommst du 1400€ Eg + Unterhalt + 250€ Kindergeld.
Als Alleinerziehende hast du sogar Anspruch auf 14 Monate Elterngeld nach der Geburt.
Damit würdest du wahrscheinlich auskommen, es ist zumindest wahrscheinlich zu viel, dass du noch andere Leistungen wie Bürgergeld/Wohngeld/Kinderzuschlag bekommen kannst.

Denk daran, dass dein Partner nicht nur dem Kind, sondern auch bis zum 3. Geburtstag des Kindes zusätzlich dir zu Unterhalt verpflichtet ist! Dazu ist er wohl leistungsfähig mit dem Gehalt. Dir steht theoretisch also sogar mehr als nur die 500€ zu, da kommt dein (Ex)Freund auch nicht langfristig drum herum.

Nun das praktische Problem: Ja, er kann sich weigern, die Vaterschaft anzuerkennen.
Das heißt, du müsstest im Zweifel einen Anwalt einschalten und ihn zwingen, einen Vaterschaftstest zu machen (geht erst nach der Geburt), erst dann ist die Vaterschaft fest.
Er muss dann rückwirkend trotzdem alles zahlen, was er dir schuldig ist, aber das kann leider dauern und sich sehr lange ziehen, bevor du Geld siehst.

Du solltest deswegen direkt nach der Geburt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss bei deinem zuständigen Jugendamt stellen. Die zahlen zumindest einen kleinen Teil schon mal als Kredit an dich, den dann dein Ex verpflichtet ist, zurückzuzahlen. Evtl. kommst du mit dem Geld dann über die Runden, bis das Geld von ihm kommt.

Ich drücke dir die Daumen, dass er doch noch einsichtig wird für die Anerkennung und die Zahlungen!

Achso, falls die 14 Monate Elterngeld um sind und du nicht direkt genug verdienen kannst wegen Kitaplatz etc. und auch von deinem Ex das Geld nicht kommt, kannst du anschließend an das Elterngeld (aufstockend) Bürgergeld oder auch Wohngeld+Kinderzuschlag beantragen, je nachdem, wie deine Lage dann ist und wie hoch dein Einkommen.

Bearbeitet von Imalya
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Das Netto muss ja erst noch bereinigt werden. Ca 250 Euro wird es dann weniger sein.
In dieser Spalte müsste er im Moment dann 403 Euro Kindesunterhalt zahlen bis zum 6 Lebensjahr. Dann wird es mehr.
Dazu kommt dann Betreungsunterhalt für die Mutter. Plus dann Kindergeld.
Sie hätte dann Eg 1400 Euro, 403 Euro kindesunterhalt, 250 Euro Kindergeld plus ihren Unterhalt. Je nachdem wie hoch der ist,gibt es noch Wohngeld/Kinderzuschlag.

Bearbeitet von Sabbaton
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Da der Vater ein Haus geerbt hat, hat er einen Wohnvorteil, der auch wieder verrechnet wird.
Das sollte am besten das Jugendamt oder ein Anwalt berechnen.

Ich vermute tatsächlich, dass das für zwei Personen zu viel für Wohngeld/Kinderzuschlag ist, je nachdem natürlich, wie teuer die Wohnung ist.
Falls der Vater (erstmal) nicht zahlt, sieht es natürlich anders aus.
Im Zweifel hast du Recht, immer beantragen. Mehr als ablehnen können sie nicht.

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Eg und Ez kannst du erst nach der Geburt beantragen.

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Das stimmt. Viel mehr meinte ich, dass ich bereits die Anträge ausgefüllt habe und somit direkt nach der Geburt alles losschicken könnte. War etwas missverständlich ausgedrückt.

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Wenn du umziehen möchtest, solltest du bedenken, dass du ohne seine Zustimmung nur vor Geburt umziehen darfst bzw. nach der Geburt mit Kind nur solange er nicht offiziell Vater ist. Zumindest dann, wenn du etwas weiter wegziehen möchtest.

Sobald das Kind geboren ist und er rechtlich Vater ist, kann er einen Umzug verweigern. Dazu braucht er nicht mal das gemeinsame Sorgerecht, soweit ich weiß. Es reicht, dass er als rechtlicher Vater Umgangsrecht hat. Auf jeden Fall muss er einem Umzug seines Kindes mit dir zustimmen, wenn ihr gemeinsames Sorgerecht habt und du weiter wegziehst.

Wenn du also umziehen möchtest, dann bald, denn danach kann er dir sehr viele Steine in den Weg legen.

Bei Drogensucht des Vaters und Erpressungsversuchen, dass er nix zahlt, wenn du dich trennst, würde ich lieber früher wie später, versuchen, von ihm wegzubekommen. Später ist das nicht mehr so einfach.

Bearbeitet von nurmut
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Solange er kein Sorgerecht hat, darf sie auch mit Kind umziehen.

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Vielen Dank!