Hallo Zusammen,
ich bräuchte mal euer Schwarmwissen.
Bei Mischeinkünften zählt ja das Kalenderjahr vor Geburt des Kindes als Bemessungszeitraum.
Das Jahr kann laut der Website des Familienportals aus folgenden Gründen ausgeklammert werden.
Wenn man im Bemessungszeitraum:
Elterngeld bekommen habt für ein älteres Kind in dessen ersten 14 Lebensmonaten,
im Mutterschutz war oder
aufgrund Ihrer Schwangerschaft erkrankt war.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage.
Reicht es eine Krankmeldung von beispielsweise 1 Woche zu haben Schwangerschaftsbedingt oder muss man mindestens ins Krankengeld gerutscht sein, also 6 Wochen krank gewesen sein?
Vielen lieben Dank euch schonmal im Voraus.
LG
Johanna
Frage Elterngeld - Mischeinkünfte
Hat sich durch die Krankmeldung etwas an deinen Einkünften geändert?
Ich habe nur ein Kleingewerbe und daher sowieso sehr unregelmäßige Einkünfte darüber, daher lässt sich das nicht so einfach beantworten.
Ich war aber auch im April und Mai schon aufgrund einer Fehlgeburt also im Endeffekt auch schwangerschaft krankgeschrieben. Somit könnte man schon sagen dass dem so ist, nur wie beweist man das?
Ich meine damit nicht die Einkünfte von deinem Gewerbe, sondern die Einkünfte aus deinem Hauptjob.
Ich meine wenn deine Einkünfte weniger als 35€ im Monat sind aus dem Nebengewerbe. Dann kannst du das nebengewerbe auch "ausklammern" und die ganz reguläre Berechnung mit den 12 Monaten vor der Geburt von k2 würden dann zählen.
Also zumindest war das diesmal bei mir bei k2 so. Bei k1 ging das damals noch nicht.
Hi Rosalie, danke dir, das weiß ich, aber das wäre in meinem Fall kein Vorteil.
Am liebsten wäre es mir, dass ich 2024 ausklammern kann aber das scheint wohl nicht mehr möglich zu sein leider
Damit kenne ich mich nicht aus.
Auf einer anderen Plattform gibt's ne extra Gruppe dazu, wenn man selbstständig ist. Evt kann dir dort jemand bessere Auskunft geben. Schreib mir ggf einfach nochmal privat.
Hatte auch Mischeinkünfte. Bin mir ziemlich sicher, dass das nur bei Krankheit länger als 6 Wochen geht, auszuklammern.