Kündigung Frühchen Mutterschutz

Moin zusammen, folgender Fall: die Geburt ist 4 Monate her, Elternzeit wurde mündlich aber nicht schriftlich beantragt und mündlich bestätigt. Nicht schriftlich bisher.
Ich bin aber noch im Mutterschutz, da es ein Frühchen war, der Mutterschutz geht noch diese Woche und heute kam die Kündigung für in vier Wochen.
Ich weiß jetzt (ist das erste Kind und die letzten Monate hatte ich echt andere Sorgen) dass die Elternzeit schriftlich zu beantragen wäre, aber darf man mich kündigen, während ich noch im Mutterschutz bin? Ansonsten würde ich jetzt nämlich die Kündigung zurückweisen und Elternzeit asap beantragen.

Und hemmt die Kündigung die Auszahlung meines Elterngeld?

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Das ist echt eine gute Frage.. du bist ja erst später gekündigt, aber ja.. noch in Mutterschutz.
Würde Elternzeit einfach nochmal schriftlich einreichen und dagegen kann dein AG ja nichts machen.

Und EIGENTLICH würde ich logisch denken das es dann nicht wirksam ist.

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Sie hätte die Ez schon längst schriftlich beantragen müssen. Somit muss der AG sie nicht genehmigen. Sie ist zu spät dran für jetzt.

Bearbeitet von Sabbaton
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ALSO kann sie wohl nur auf Kulanz zählen.. was aber sicher, dank Kündigung, ehh hinfällig ist.

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Erstmal herzlichen Glückwunsch und alles Gute für dich und das Baby.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, dass auch für Mütter gilt, dass die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich angemeldet sein muss, erst dann tritt der Kündigungsschutz der Elternzeit in Kraft. Aber die Kündigung vom Arbeitgeber darf eigentlich (soweit mir bekannt) erst am ersten Arbeitstag erfolgen und nicht im Mutterschutz.

Theoretisch müsstest du also, wenn du morgen die Elternzeit schriftlich anmelden würdest, ab nächster Woche für 6,5 Wochen arbeiten gehen. Hättest da aber Kündigungsschutz. Und dein Arbeitgeber könnte dich erst nach der Elternzeit fristgerecht kündigen.


Ich würde an deiner Stelle mich anwaltlich beraten lassen, Kündigungsschutzklage einreichen, Elternzeit anmelden und schauen, wie ich die Zeit bis zum Beginn der Elternzeit überbrücken kann, sofern es nicht doch eine Klausel gibt, dass mündlich als Vorankündigung irgendwie doch reicht und du gleich im Anschluss an den Mutterschutz in Elternzeit gehen kannst.
Wie das mit dem Elterngeld ist, weiß ich nicht genau - da würdest du bestimmt bei der Elterngeldstelle oder auch dem Anwalt fundiertere Antworten bekommen.

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Nein, da hat sie keinen Kündigungsschutz da sie da nicht in Ez ist!

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Für Väter - und da bin ich mir absolut sicher - beginnt der Kündigungsschutz 8 Wochen vor dem Beginn der Elternzeit. Spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit muss schriftlich angemeldet werden.
Warum sollte das nicht auch für Mütter gelten? Zumal überall steht, dass man innerhalb einer Woche nach Geburt anmelden soll - da gelten ja auch die 7 Wochen, weil 8 Wochen nachgeburtlicher Mutterschutz (im Normalfall) minus 7 Wochen vor Beginn Elternzeit ist die 1 Woche nach der Geburt.

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Gemäß Mutterschutzgesetz ist eine Kündigung 4 Monate nach Entbindung nicht statthaft. Die Elternzeit sollte also nun dringend formell korrekt eingereicht (nicht beantragt) werden. Und informiere Deinen Arbeitgeber auch direkt nachweisbar (!), nicht nur mündlich, über den Tag der Niederkunft. Das ist wichtige Grundvoraussetzung.

Bei diesem Kündigungsschutz gibt es allerdings Ausnahmen. Z.b. wenn es sich um einen Kleinbetrieb, eine Betriebsstilllegung etc handelt.

Gib du hierzu also gerne noch mehr Informationen.

Bearbeitet von BerlinLydia
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Du musst die Elternzeit 7 Wochen vorher schriftlich beantragen. Du müsstest also die nächsten 7 Wochen regulär arbeiten, was du vermutlich nicht kannst?

Bearbeitet von J-R.
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Wann genau wurde dein Baby geboren?

Wenn du jetzt Elternzeit anmeldest musst du erst einmal arbeiten.

Aber: unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine kürzere Frist ausreichen.

Ob diese Vorraussetzungen bei dir gelten musst du prüfen lassen.

Leg Klage ein gegen die Kündigung, direkt zum Arbeitsgericht..

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Wann bist Du denn in Mutterschutz gegangen?
Hast Du Deinem AG die Frühgeburt mitgeteilt?

Grüsse
BiDi

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Er darf dich diese Woche noch nicht kündigen, deswegen ist die Kündigung unwirksam, siehe § 17 Abs. 1 MuSchG. Er dürfte dich aber ab nächster Woche kündigen, wenn du nicht SOFORT (!!!) EZ beantragst, siehe § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG.

Also beantrage unbedingt noch morgen schriftlich(!!!) Elternzeit bei deinem Arbeitgeber. Entscheidend ist das Eingangsdatum des Briefes, nicht das Datum, wann du ihn abgeschickt hast. Fahre also am besten morgen vorbei, gib den Brief am Empfang ab und lass dir den Empfang schriftlich bestätigen.

Die 7 Wochen bis zum Beginn der EZ musst du allerdings normal arbeiten, da deine Elternzeit erst in 7 Wochen beginnt.

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Warum dürfte er sie diese Eoch noch nicht kündigen?

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Weil die TE laut ihren Angaben noch eine Woche im MuSchu ist. In dieser Zeit ist die Kündigung unwirksam auch wenn der Beendigungszeitpunkt erst später ist.

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