Hallo,
ich habe eine Frage zum Elterngeldantrag bei Mischeinkünften und hoffe auf eure Hilfe :)
Ich habe, neben meinem Hauptjob als Angestellte und meinem Nebenjob (Minijob) grundsätzlich auch ein Gewerbe, das unter die Kleinunternehmerregelung fällt, in dem ich allerdings seit 2021 nicht mehr tätig war. Also für die Jahre 2022 und 2023 in der EÜR jeweils 0€ bei allem (Einnahmen und Ausgaben). Es ruht also quasi, aber aufgeben möchte ich das Gewerbe nicht, da ich mir die Option offen halten möchte, das in Zukunft wieder aufzunehmen, ohne wieder den ganzen Papierkram mit der Anmeldung etc. zu haben.
Ich weiß, dass ich dennoch beim Elterngeldantrag zu denen mit Mischeinkünften zähle, da das Gewerbe ja offiziell fortbesteht. Daher habe ich es angegeben und soweit komme ich noch mit dem Antrag zurecht.
Ich werde auch beantragen, dass für mich nur der Bemessungszeitraum für Unselbstständige gilt, da ich ja unter der relevanten Gewinn-Grenze bleibe. Jedoch soll ich zum Antrag auch einen aktuellen Steuerbescheid und eine aktuelle EÜR beifügen.
Wie soll ich das aber machen, wenn ich das doch immer erst im folgenden Kalenderjahr für das vergangene abgebe? Also, ich würde ja erst 2025 die EÜR für 2024 machen und auch erst den Bescheid für 2024 erhalten.
Kennt sich jemand von euch damit aus? Wie habt ihr das gelöst?
Danke und LG
Elterngeldantrag Mischeinkünfte
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Ich habe eine Tabelle für dieses Jahr angefertigt mit den Einnahmen und Ausgaben. Den Steuerbescheid kann ich nachreichen sobald er mit vorliegt. Der Antrag gilt so als vollständig und wird bearbeitet.
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Ich hab die fertigen Berechnungen der 2 Vorjahre zur Info mitgeschickt und eine Vorberechnung mit zu erwartenden Ein-/Ausgaben für den Berechnungszeitraum. Und sobald du den Bescheid hast reichst du den nach. Ändert bei dir ja vermutlich eh erstmal nichts.