Beschäftigungnsverbot bitte um Hilfe

Hallo
Ich bin im Beschäftigungsverbot.

Und mein Arbeitgeber möchte jetzt wissen warum
Ich im Beschäftigungsverbot bin.

Darf er das wissen muss ich ihm das mittteilen ?

Danke für eure Hilfe

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Hallo,

Das steht doch auf dem Attest drauf. Weil eine Gefährdung von Mutter und Kind anzunehmen ist, oder so ähnlich.
Alles andere geht ihn, genau wie bei einer AU, nichts an. Warum will er das denn wissen? Es würde doch nichts ändern.

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Danke dir für deine Nachricht

Das kann ich dir nicht sagen weil wir wohl Personalmangel haben

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Wenn das BV von deiner Ärztin ist, geht es den Arbeitgeber nichts an, warum es ausgestellt wurde. Genau aus diesem Grund ist es nicht auf der Bescheinigung vermerkt. Auf dem Teil der AU für den Arbeitgeber sind auch keine Diagnosen angegeben.

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Danke dir
Also muss ich ihm darauf überhaupt keine Antwort geben

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Ich geh mal davon aus, dass dein Frauenarzt dir das BV ausgestellt hat?
Es gibt ja einen Grund, warum kein medizinischer Grund auf dem Schreiben steht, das geht denen AG eigentlich absolut nichts an.

Mein FA meinte aber, dass sie das nur sehr sehr ungern ausstellt (hat sie bei mir aus verschiedenen Gründen aber gemacht) weil der AG das theoretisch anzweifeln dürfte und dann muss klar begründet sein, warum ein BV ausgestellt wurde.

Aber mein AG hat nie gefragt also keine Ahnung was da so die Richtlinien sind.

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Ja es war der Frauenarzt

Er hatte auch schon versucht bei ihr etwas rauszubekommen

Es hat Gründe warum ich im
bV bin

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Nein, du musst keine Auskunft geben.
Vermutlich will er es wissen, um dich ggf. einfach für die Zeit versetzen zu können und somit nicht komplett auf deine Arbeitsleistung verzichten zu müssen.

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Danke dir für deine Nachricht


Ja wahrscheinlich aber es geht ihm ja nichts an

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Genau.

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Das Beschäftigungsverbot von deinem Arzt muss klar begründet/ausformuliert sein.
Meist steht darauf, dass eine Gesundheitsgefährdung für Mutter und Kind besteht.

Sollte dein Arbeitgeber daran Zweifel haben, hat er das Recht das Beschäftigungsverbot prüfen zu lassen.

Ich hatte in der Schwangerschaft ein komplettes Beschäftigungsverbot. Diesem ging aber eine 6 wöchige Krankschreibung aufgrund einer OP in der 14 SSW voraus.
Somit gab es da keine Zweifel.

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Ja das steht auf dem BV drauf

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Hi,

nein du musst es ihm nicht sagen. Aber er kann es ggf. anzweifeln lassen und dann muss der Arzt es darlegen warum aktuell von deinem Beruf eine Gefahr für Mutter und Kind ausgeht.

Ein Beschäftigungsverbot vom Arzt ist immer etwas schwieriger. Wenn du z.b. viel stehen musst und davon vorzeitige Wehen bekommst, dann kann er das machen. Oder z.B. ein TZ BV ausstellen, dass du nur eine bestimmte Anzahl an Stunden arbeiten kannst.
Oder wenn du Blutungen hast und Bettruhe brauchst.

Sonst gibt es nicht allzuviele Gründe für ein ärztliches BV, meist ist das dann eher eine AU (bei Übelkeit z.B.)

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Wenn eine Gefährdung vom Beruf ausgeht darf der Arzt überhaupt kein BV ausstellen.

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Bei einer reinen Gefährdung nicht, aber wenn der Job, der eigentlich unbedenklich ist, zusetzt, dann ist das durchaus möglich.

Ich hatte eine Kollegin, Büroarbeit also für Schwangere aus rein AG Sicht völlig unbedenklich, also kein Grund für ein BV durch den AG. Sie fühlte sich aber jeden Mittag völlig durch und konnte nicht mehr. Vom AG gab es keinen Grund ihr ein BV zu geben, der Arbeitsplatz war geeignet, also gab es dann ein TZ BV vom Arzt, so dass sie nur noch 4 Stunden am Tag arbeiten durfte.

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Er darf es natürlich wissen - aber nur, wenn du es ihm sagen WILLST.

Müssen tust du gar nichts