korrekte Berechnung BV, MuSchu und Ende EZ

Hallo zusammen,

ich bin mit dem zweiten Kind schwanger und im iBV. Habe fürs erste Kind noch bis 27.9. EZ und vor dieser SS TZ in EZ gearbeitet. Plan war nach der EZ Vollzeit wieder einzusteigen oder ggf. nochmal die EZ zu verlängern. Aber erstmal ist die EZ beendet

Wie der Überschrift zu entnehmen bin ich jetzt aber im BV. MuSchu beginnt Mitte November

Welches Gehalt wird nun für das weitere BV bzw. MuSchu zugrunde gelegt nach Ende der EZ? Bekomme ich weiter den TZ Betrag oder vielleicht sogar das VZ Gehalt, weil die EZ ja beendet ist?

Danke für eure Einschätzung bzw. Antwort sofern jemand helfen kann und sich auskennt 🤷🏻‍♀️

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Du bekommst das, was vertraglich vereinbart ist. Da du am 27.09. Die Elternzeit beendest und keinen anderen Antrag gestellt hast, bist du danach wieder ganz normal Vollzeit am "arbeiten" und dafür bekommst du beim BV dein Gehalt.

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Super Danke für die Info, tatsächlich war das auch mein erster Gedanke, dass es so geregelt sein müsste 👍🏼 ist zwar nicht viel, aber wirkt sich dennoch positiv aufs erneute EG aus 😉