Hallo, ich bin Mama und habe ein Sohn der jetzt in der Kita ist!
Mein Arbeit Geber kann mich demnach nicht so einstellen wie die Kita Zeiten sind, deshalb kann ich leider nicht arbeiten weil er andere Zeiten hätte in der ich arbeite.
Jetzt krieg ich kein EG mehr und habe auch keine Einnahme dadurch.
Bewerbe mich aber fleißig das ich schnellstmöglich was finde.
Mein Arbeitgeber will mich nicht kündigen, ich aber auch nicht sonst kriege ich die Speere.
Laut Arbeitsamt würde mit Arbeitslosengeld zustehen weil ich davor gearbeitet habe.
Mein Arbeitgeber möchte aber eine Aufhebung des Arbeitsvertrages mit der Begründung das er mir kein Arbeitsplatz ermöglichen kann weil ich nicht so arbeiten kann wie er es gerne hätten
Würde ich den Aufhebungsbescheid des Arbeitsvertrages unterschrieben, würde mir da Arbeitslosen Geld zustehen? Kennt sich da jemand aus.
( mit dem Arbeitsamt hab ich telefoniert aber beide Male wurde mir was anderes erzählt )😕
DRIGENDE! HILFE BENÖTIGT Zwecks Arbeit !
Blos kein Aufhebungsvertrag unterschreiben. Damit bist du einverstanden mit der Kündigung und dir steht auch kein Geld vom Amt zu.
Kein ALG1 und auch kein Bürgergeld weil du es selbstverschuldet hast mit der Unterschrift.
Entweder dein AG kündigt dich oder er zahlt dir weiterhin Gehalt denn dieses steht dir zu.
Was ich mich aber frage wo der Vater des Kindes ist?!
Dann müssen Dienstpläne eben abgesprochen werden.
Also wie gesagt.. NICHT selbst kündigen und auch kein Aufhebungsvertrag. Du bist die die am Ende kein Geld bekommt vom Amt.
Ein Aufhebungsvertrag nur dann kündigen wenn du die Möglichkeit hast direkt nahtlos eine neue Stelle antreten zu können.
Wenn dein AG sich quer stellt dir entweder einen Arbeitsplatz zu stellen oder zu zahlen.. dann kannst du dein Geld einklagen. ODER er kündigt dich fristgerecht.. darauf musst du auch aufpassen.
Es muss eine fristgerechte Kündigung sein und keine fristlose Kündigung. Denn die fristlose Kündigung geht oft mit Eigenverschulden einher und auch da kann das Amt sich quer stellen.
"Entweder dein AG kündigt dich oder er zahlt dir weiterhin Gehalt denn dieses steht dir zu."
Damit der TE Gehalt zusteht, müsste sie aber auch auf der Arbeit erscheinen zu den Zeiten, gemäss derer sie angestellt ist.
Wenn sie nicht zur Arbeit erscheint, gibt es auch kein Geld. Das ist unerlaubte Fernbleiben.
Der AG muss sie fristgerecht kündigen.
Kann oder will dein Arbeitgeber dir keine passenden Zeiten anbieten?
Wenn er nicht kann ist es was völlig anderes als wenn er nicht will.
Hast du Rechtsschutz? Ich würde mir da umgehend ne Rechtsberatung einholen.
Wie war es denn geplant? Was habt ihr vor der Elternzeit besprochen? Fällt das deinem Chef erst jetzt ein, dass er dich nicht beschäftigen kann/will?
Oder hast du in der Kita nicht die Betreuungszeiten bekommen wie ursprünglich geplant?
So eine Elternzeit endet ja nicht überraschend... Daher ist für mich die Frage, was da schief gelaufen ist, dass das Problem erst jetzt aufkommt.
Ich war ein Jahr in Elternzeit die jetzt beendet ist, vor der Elternzeit habe ich meinem Arbeitgeber gesagt das ich zurück zum arbeiten komme, minijob oder Teilzeit! Damit war er einverstanden. Wir haben hier sonst keine Betreuung mein Mann arbeitet selber und kann außer montags und sonntags die Betreuung erstmal nicht übernehmen.
Ich habe angeboten jeden Tag (auser samstags ) 6std zu arbeiten mein Kind ist gerade mal 1 Jahr und die Kita hat nur bis 13 Uhr gegöffnet.
Dies passt meinem Arbeitgeber aber nicht.
Wäre dein AG denn bereit einer Verlängerung der EZ zuzustimmen? Dann könntest du danach einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit stellen, den er kaum ablehnen kann.
Bei dir ist jetzt das Problem schon da. Aber ich kann genau aus solchen Gründen nur jedem raten, der nach einem Jahr eh nicht mehr als 32 Std/Woche arbeiten will, direkt 2 Jahre EZ anzumelden. Dann hättest du jetzt das Thema nicht. Sorry, richtig blöd für dich, aber hilft ggf. anderen hier.
Ein Tipp vielleicht noch. Je nach Unternehmensgröße hast du aber auch ohne Elternzeit ein Recht auf Teilzeit nach dem Teilzeitförderungsgesetz. Das würde ich mal durchlesen und ggf. dafür einen Antrag stellen.
Wie schon gesagt wurde, ist der Fall kompliziert. Ich kann jedoch einen Fakt dazu beitragen: Ja, normalerweise bekommst du eine Sperre beim Amt, wenn du selbst kündigst. Wenn du vorher allerdings den Fall dort schilderst, kannst du eine Genehmigung bekommen zu kündigen, ohne die Sperre.
Ob du diese Genehmigung bekommst, hängt von dem Sachbearbeiter ab, aber normalerweise arbeiten dort keine Unmenschen und ich denke, da hast du gute Chancen.
Hast einen vernünftigen schriftlichen Antrag gestellt wegen neuer Arbeitszeiten?
Bist du noch in Elternzeit?
Das würde ich ganz dringend mit der Arbeitsagentur klären.
Mein Mann hatte teils schwerwiegende Probleme mit seinem AG und konnte nach einigen Gesprächen etc selber kündigen, ohne eben gesperrt zu werden.
Also würde ich da fix einen Termin vereinbaren und die Sachlage klären.
Die haben dann im Anschluss auch echt viel geholfen, dass er eine geeignete Umschulung, neuen Arbeitsplatz oder eine neue Ausbildung findet etc. War echt sehr sehr empfehlenswert.