Ich wusste nicht, wie ich mich richtig ausdrücken soll. Es geht darum, dass meine Freundin 4 Kinder mit einer schweren Lebensmittelunverträglichkeit hat, was eine sehr spezielle Ernährung erfordert. Was einerseits teuer, andererseits sehr zeitaufwendig ist. Die Kinder könnten wohl einen Grad der Behinderung von 20 anerkannt bekommen, was die Eltern jedoch nicht wollen, da sie Angst vor einem "Stempel" haben.
Nun bräuchte meine Freundin eigentlich einfach etwas mehr Zeit, z.B. morgens für die Essenszubereitung. Leider arbeitet sie in einer Branche, die nicht flexibel ist (Öffnungszeiten). Könnte sie hier irgendwelche Dinge geltend machen oder bleibt ihr letztlich nur der Jobwechsel?
Ich weiß gerade gar nicht so recht, was ich ihr sagen soll. Ihre Jüngsten (Zwillinge) haben die Diagnose gerade erst erhalten. Sie ist ziemlich überfordert mit der Situation. Ihr Mann übrigens auch, allerdings ist er auch schon gut eingebunden & engagiert. In seinem Job ist es weniger schwierig, aber er kann halt nicht alles abdecken.
Andererseits verstehe ich auch die Arbeitskollegen und den Arbeitgeber, der die Zeiten nur bedingt anpassen / variieren kann - zumindest schwierig für eine Person.
Hat hier jemand Erfahrung damit?
"Nachteilsausgleich" im Job wegen Kindern mit Behinderung
Soweit ich weiß, hat man als Eltern eines oder mehrerer behinderter Kinder jobtechnisch keine Vorteile (mehr Urlaubstage oder so). Das wäre nur, wenn man selbst einen GdB hat.
Könnte sie vielleicht ihre Arbeitszeit etwas reuzieren? Vielleicht im Rahmen einer Elternzeit (dann wäre sie besser geschützt).
Ich an ihrer Stelle würde einen GdB und sogar einen Pflegegrad beantragen. Wenn sie Pflegegeld bekäme, könnte sie etwas Lohn ausgleichen, falls sie weniger arbeiten würde. Bei der Steuer hätte auch beides Vorteile.
Huhu.
Unser kleiner hat einen GdB von 100 sowie den Pflegegrad 2.
Ich arbeite Teilzeit, weil manche Dinge mit dem Jungen einfach zeitaufwändiger sind als normal und wir Termine mit ihm haben wie physio, Orthopäde und häufigere Arztbesuche. Die PV zahlt daher für mich Beiträge zur Rentenversicherung, da ich als pflegende Person durch die Pflege eben weniger arbeite.
Ich glaube das ist vielleicht noch nützlich zu wissen für die TE.
An die TE: Google mal „Rente für pflegende Angehörige“. Das gilt ab Pflegegrad 2.
Lg
Sandra
Nein, kann sie nicht. Selbst mit 50 % hätte sie, außer Steuervorteile, keine Vorteile.
Ich glaube, sie müssen sich erst mal eingrooven...
Dass das alles anstrengend ist, kann ich gut nachvollziehen. Ich habe selbst mit meinem Sohn Multiintoleranzen, was ganz schön nervtötend ist.
Gerade am Anfang sieht man da kein Land.
Aber das wird alles.
Man bekommt schon wegen einem behinderten Kind Unterstützung - aber ich glaub ein GdB von 20 ist nur symbolisch und betrifft eher die Steuer.
Alles Gute deiner Freundin - das groovt sich alles ein!
Schwerbehinderung hat man erst ab einen GdB von 50, mein Sohn hatte aufgrund von schweren Allergien, Asthma und Neurodermitis einen GdB von 90. Das bedeutet in erster Linie Steuervorteile und vergünstigte Eintrittsgelder. Vom Arbeitgeber bekommt man nichts.
Einen Pflegegrad bekam er nicht, war damals noch ganz schwierig. Aber den könnte die Mutter für die Kinder beantragen. Eventuell bekommt sie dann Pflegegeld und kann die Arbeitszeit dadurch verkürzen.
Nein. Früher aufstehen.
Es gibt grundsätzlich keinen Nachteilsausgleich ohne Nachweis. Es gibt auch keinen Nachteilsausgleich für Dritte.
Trotzdem gibt es schon Möglichkeiten.
Die einfachste Option, eher Aufstehen, wurde hier benannt. Das klappt jedoch spätestens dann nicht mehr, wenn Medikamente gegeben werden müssen und die Zwillinge (viel) Zeit für ihre Nahrungsaufnahme benötigen.
Ich würde den Pflegegrad und den Schwerbehindertenausweis beantragen. Letzteres bekommen die beiden Kinder nicht, aber sie bekommen einen niedrigen GdB und das Merkzeichen H. Das Merkzeichen spart bei der Steuer viel Geld. Einen Stempel haben die Kinder nicht durch einen GdB. Übrigens wird dieser regelmäßig überprüft. Das Merkzeichen H wird spätestens zum 18. Geburtstag entzogen, sofern keine weiteren Einschränkungen vorliegen.
Der Pflegegrad ist anders. Da die Familie viel mehr und aufwendiger pflegt, kommt das hier auch zur Geltung. Im Klartext bedeutet das eben Pflegegeld jeden Monat, aber auch alles, was damit einhergeht.
Viel interessanter wäre natürlich der Punkt (das geht nun tatsächlich etwas in Richtung Nachteilsausgleich), dass die Familie den Job nicht kündigen müsste, sondern Anspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit hat. Dazu sollte sich die Familie belesen.
Auch ohne H bekommt man Steuerermäßigungen.
Ja.
Der Behindertenpauschbetrag liegt bei 384€ bei einem GdB von 20. Wegen so einem Krümelbetrag und eben weil die Eltern den „Stempel“ und das Schubladendenken fürchten, machen sie es eben nicht. Genau das stand schon in den ganzen Posts zuvor.
Beim Merkzeichen H reden wir von 7400€ als Pauschbetrag - das sind über 7000€ mehr, als eben nur beim GdB von 20 ohne Merkzeichen H. Außerdem hat das Kind beim Merkzeichen H Anspruch auf die Fahrkostenpauschale von 4500€. Zusätzlich steht den Eltern dann der Pflegepauschbetrag zu in Höhe von 1800€.
… das natürlich alles doppelt, da es sich um Zwillinge handelt. Es geht also nicht um 768€ Behindertenpauschbetrag, sondern um insgesamt 27.400€ - beim gleichen GdB, eben nur ZUSÄTZLICH mit Merkzeichen H.
Ich weiß also nicht, was deine Bemerkung soll. Dass es ab einem GdB von 20 einen Behindertenpauschbetrag gibt, ist mir und auch der TE klar.
Hallo,
Ein GdB würde in diesem Fall nur steuerliche Erleichterungen bringen.
Was sie allerdings tun sollte ist für die Kinder einen Pflegegrad beantragen. Es gibt im Netz Pflegegrad Rechner für Kinder, den sollte sie mal durchgehen und ein Pflegetagebuch führen.
Durch das Pflegegeld kann sie vielleicht ihre Arbeitszeit etwas reduzieren.
VG
Sunny