Schwanger und Chefin verweigert mir Urlaub! Ist das so erlaubt?

Hallo!

Ich bin aktuell schwanger, der ET ist Anfang April. Aktuell bin ich wegen Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen krankgeschrieben und da bei der letzten Untersuchung auch ein Hämatom entdeckt wurde, weiß ich nicht wie lange ich noch krankgeschrieben bin.

Nun ist es so, dass ich seit Anfang diesen Jahres bereits einen großen Urlaub im Dezember geplant habe - insgesamt vom 2. bis 31. Dezember, also den ganzen Monat! Entsprechend selten hatte ich dieses Jahr natürlich auch bereits Urlaub. Gebucht habe ich zwar nichts, aber der Urlaub ist wie gesagt schon lange in der Urlaubsliste eingetragen und ich hatte das mit meiner damaligen Chefin und meinen Kollegen (wg. Vertretung) auch so abgesprochen.
Nun ist es so, dass ich vor kurzem eine neue Chefin bekommen habe (unvorhersehbarer WEchsel, selbst unsere damalige Chefin war überrascht) und die sagt einfach mal "nö" zu meinem Urlaubsantrag. Ihrer Begründung ist, dass ich ja aktuell schon so lange krank bin und sie mir vor dem Mutterschutzbeginn (Mitte Februar) auch nicht mehr so viel Urlaub geben möchte (sie sagte wirklich "möchte"! Können tut sie es natürlich theoretisch schon und es ist auch immer jemand für die Vertretung da.). Mehr als max. 2 Wochen Urlaub bekomme ich bis zum Mutterschutz von ihr nicht - wenn mir das nicht passt, dann muss ich mich halt wieder krankschreiben lassen meinte sie!

Meine Motivation wieder aus dem Krankenstand zurückzukommen ist demnach natürlich so ziemlich bei null. Ich mag meinen Job eigentlich, aber nach den Aussagen gruselt es mir etwas vor der Rückkehr... Ich habe irgendwie den Eindruck, dass die neue Chefin (schon älter, keine Kinder, insgesamt in unserem großen Betrieb schon bekannt für ihre Art) mir die Zeit bis zum Mutterschutz nun zur Hölle machen wird und mich mit Arbeit zuschütten und wenn ich das dann nicht alles bewältigen kann mich vor allen zur Sau machen wird. Wie gesagt ist sie bei uns schon recht bekannt - hat in einer anderen Abteilung sogar eine Untergebene mal wegen einer Kleinigkeit so zur Sau gemacht, dass sie vor allen zu weinen angefangen hat... Und um mich in irgendeiner Weise gegen so Attacken oder gegen den verweigerten Urlaub zu wehren (Personalrat, Vorgesetzter meiner Chefin o.ä.) fehlt mir ehrlich gesagt momentan die Kraft und erfahrungsgemäß dauert es immer eine halbe Ewigkeit, bis es mal Gespräche gibt, man auf einen Nenner kommt usw. Bis dahin bin ich dann wohl eh schon im Mutterschutz...

Keine Ahnung...ich dachte mir nun ich warte einfach mal ab wie lange der Arzt mich noch krankschreibt und wenn die Chefin nach meiner Rückkehr wirklich das mit der Urlaubsverweigerung durchzieht, dass ich mich dann einfach wieder krankschreiben lassen - irgendein Wehwehchen hat man in der SS ja immer. Ein gutes Gewissen habe ich dabei zwar nicht (insbesondere gegenüber meinen Kollegen, die mich ja vertreten), aber ich sehe auch nicht ein mich schickanieren zu lassen.
Wie seht ihr das denn? Und habt ihr eine Ahnung ob meine neue Chefin mir den bereits in die Liste eingetragenen Urlaub (aber leider noch nicht genehmigt!) wirklich einfach so verweigern kann?

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Ich würde das auch alles nochmal schriftlich zusammenfassen.
Urlaub für 2024, eingetragen und mit Kollegen abgesprochen (für Vertretung relevant), mit vorheriger Chefin geklärt. Dann würde ich noch den Hinweis darauf geben, dass der Urlaub auch noch in diesem Jahr genommen werden muss. Es liegen keine dringenden persönlichen oder betrieblichen Gründe vor, warum der Urlaub nicht mehr in 2024 genommen werden kann.
Dann soll deine Chefin drauf antworten und wenn der Urlaub immer noch nicht genehmigt wird, würde ich mich an die Personalabteilung oder Betriebsrat falls vorhanden wenden.

Achso, und dass sie dir nicht so viel Urlaub geben "möchte" - den Anspruch hast du ja aber erworben. Nur weil du ab Februar nächsten Jahres weg bist, hast du ja trotzdem ein Recht auf deinen Urlaub.

Bearbeitet von nina2805
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Genau so! ;-)

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Mach es schriftlich.
Du hast einen Urlaubsanspruch und wenn du noch so viele Tage hast, dass du den ganzen Dezember Urlaub nehmen kannst spricht da ja nichts gegen. Den Urlaub musst du ja rechtlich sowieso in diesem Jahr noch nehmen!
Hast du ein Foto oder eine Sicherung von eurem Urlaubsplan mit der Eintragung?
Würd es per Mail nochmal formulieren, auch dass es so bereits eingetragen, abgesprochen und die Vertretung geregelt ist und wenn sie dir das nochmal absagt, schickst du die einfach weiter an den Personalrat, mit der naiven Frage, ob das so richtig ist. Das finden die sicher nicht witzig.

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Das ist es ja...Wir können den Urlaub theoretisch auch um.ein Jahr schieben, er verfällt zum 31.12. also nicht sondern erst Ende des nächsten Jahres. Und wenn jemand in Mutterschutz geht, kann man den restlichen Urlaub auf ein Familienkonto packen - da verfällt er sogar gar nicht.

Trotzdem würde ich den Urlaub halt gerne wie geplant jetzt nehmen und nicht irgendwann in den nächsten Jahren... Es spricht arbeitstechnisch ja auch nichts dagegen, nur die Chefin bockt weil ich nun schon krank bin und ab Mitte Februar eh nicht mehr da bin...ganz nach dem Motto: ich verdienen den Urlaub nicht.

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Trotzdem hast du das Recht, deinen vertraglich vereinbarten Erholungsurlaub jedes Jahr zu nehmen - und davon zumindest einen Teil zu einem selbstgewählten Zeitpunkt. Der AG muss ihn genehmigen, kann aber auch nicht mit Verweis auf die Aufbewahrungsmöglichkeit ablehnen. Er kann Urlaubssperren und Betriebsferien festlegen (in Abstimmung mit dem BR / Personalrat) und verlangen, dass MA den Urlaub bereits zu Jahresbeginn einreichen. Aber auf Grund einer Krankschreibung Urlaub verweigern ist arbeitsrechtlich haarsträubend.

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Wenn das mit deiner alten Chefin so abgesprochen war, dass du da Urlaub hast, dann ist der doch in dem Sinne genehmigt worden (von der alten Chefin). Vielleicht kann deine alte Chefin dir das noch schriftlich geben?
Davon abgesehen, wenn das Urlaub aus diesem Kalenderjahr ist, musst du den dieses Jahr nehmen.

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Nein, wir dürfen ihn bis zum Ende des Folgejahres nehmen. Erst dann verfällt er.

Genehmigt ist der Urlaub halt noch nicht. Und jetzt ist ja eh egal was die damalige Chefin sagte und was abgesprochen war - die neue Chefin zählt und das was halt "offiziell" schon genehmigt wurde. Jetzt muss halt die neue Chefin ihre Unterschrift unter den Urlaubsantrag setzen und die weigert sich

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Wann er verfällt, hat damit nichts zu tun. Wenn es diesjähriger Urlaub ist, musst du ihn dies jahr nehmen können. Hattest du denn schon deinen Mindesturlaub dies Jahr?

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Wieviel Urlaub hast du pro Jahr und wieviel schon genommen?
Wenn du aus 2024 so viele Tage übrig hast, dass du den Dezemberurlaub damit nehmen kannst, dann darf aie daa nicht grundlos verbieten. Auch für 2025 hast du ganz normalen Urlaubsanspruch für die Zeit bis zum Mutterschutz (für den Mutterschutz selbst auch, aber den magst du ja vielleicht eh danach nehmen) und auch da darf sie dir keinen Urlaub einfach verwehren, wenn es betrieblich eigentlich problemlos möglich wäre.

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Ich würde nicht darauf setzen, dass deine Frauenärztin dich beliebig krank schreibt. Du hast in der Hinsicht nämlich bisher echt Glück gehabt. Die meisten Frauenärzte schreiben nur sehr selten krank oder stellen ein BV aus. Irgendwann wird auch deine Ärztin die AU nicht mehr begründen können. Die Krankenkassen passen nämlich sehr genau auf, weil die Frauen früher viel zu schnell und viel zu oft aus dem Job geholt wurden.
Außerdem kürzt es dein Elterngeld, wenn die Krankschreibung nichts mit deiner Schwangerschaft zu tun hat.

Wie hier schon vorgeschlagen wurde, würde ich den Antrag nochmal schriftlich stellen und alles dokumentieren. Damit dann ab zum Personalrat.
Außerdem würde ich deine Chefin fragen, ob es wirklich gewollt ist, dass du so viel Urlaub, sprich einen Jahresurlaub und noch deutlich mehr anhäufst, der dir später gewährt werden muss? In der freien Wirtschaft will das kein Unternehmen, denn wenn die Mitarbeiterin nicht wieder kommt, wird es im Zweifel teuer für das Unternehmen.

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Ja, genau. Nicht genommener Urlaub verursacht immer Aufwand und meistens Kosten: Rückstellungen bilden beim Jahresabschluss, spätere Sonderauszahlung, evtl. stellt der BR blöde Fragen, im Fall einer Kündigung ist ein MA u. U. sehr kurzfristig weg ohne Ersatz...

Mein AG pflegt da mittlerweile eine nahezu komplette Zero Tolerance-Politik und ja, es ist auch schon Urlaub verfallen. Bei meinen Kunden (meist Großunternehmen) wird der Urlaubsstand systematisch erfasst und bei Auffälligkeiten darf der Abteilungsleiter bei HR antanzen. Eine Vorgesetzte, die das Abfeiern von Urlaub verhindert, würde da eine ordentliche Ansprache bekommen.

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Ja, bei uns wird auch sehr genau drauf geachtet und das Vorgehen der Chefin der TE würde bei uns Ärger geben. Genau aus den Gründen, die du nochmal aufgezählt hast.

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Schon genehmigter Urlaub, auch wenn die "alte" Chefin ihn bewilligt hat, darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen zurück gezogen werden. "Du warst schon so lange krank, also möchte ich das nicht" zählt da nicht.

Habt ihr einen Betriebsrat?

Bearbeitet von Isabelle1976
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Er war leider nur abgesprochen, nicht genehmigt.
Was man in so einem Fall an Möglichkeiten hat weiß ich nicht.

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In dem Fall würde ich aber sofort zum Vorgesetzten deiner neuen Chefin gehen. Der Urlaub wurde dir quasi von deiner alten Chefin genehmigt, wenn er schon so lang in der Urlaubsplanung eingetragen ist.
Krankenstand ist kein Urlaub und zudem wird es sicher nicht im Sinne des Unternehmens sein dich mit so vielen Resturlaubstages in MuSchu und EZ gehen zu lassen, denn dafür muss das Unternehmen Rückstellungen bilden. Und zu guter letzt: Man hat schlicht ein Recht auf seinen Erholungsurlaub im laufenden Jahr. Sie kann sich gar nicht zwingen so viel Resturlaub mit ins nächste Jahr zu nehmen.

Ich würde sie jetzt direkt in die Schranken weisen (lassen), damit sie sofort checkt, dass sie mit dir so eine Scheiße nicht abziehen muss.

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Das Recht auf Erholung man. Allerdings nur auf 2 Wochen am Stück. Die würden ihr ja auch gewährt. Es ist echt schwierig und verfahren.

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Ein Chef darf trotzdem Urlaub nicht "aus Prinzip" verweigern, weil mehr als 2 Wochen am Stück gewünscht sind oder der AN eben länger krank war.

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