Frage zu Steuerbescheid wer kann helfen?

Es geht um den Steuerbewcheid 2022. in dem Jahr wurde unser Sohn geboren (12.01.22) somit habe ich in dem Jahr nur Mutterschaftsgeld und Elterngeld erhalten. Wir geben getrennte Steuererklärungen ab.

Hätte ich für das Jahr ein Verlustvortrag geltend machen können für andere außergewöhnliche Belastungen? Z.B. Osteopathie, Kosten für Arztbesuche und Medikamente etc. Ich hatte hier Kosten erfasst für Aufwendungen von 5018 € nur für Fahrtkosten und Krankheitskosten lagen bei 2.600€

Ich Bin davon ausgegangen, dass ich dadurch einen Verlustvortrag habe und diesen dann geltend machen kann, sobald ich wieder ein Einkommen habe. Leider ist mir letztes Jahr nicht aufgefallen, dass in dem Bescheid stand. Ihr Konto ist ausgeglichen. Ich dachte, ich würde dieses Jahr dadurch mehr bekommen.

Kennt sich ja jemand aus?

bevor ich jetzt meine Steuererklärung für 2023 mache, wollte ich gerne wissen, was hier Sache ist.

Vielen Dank im Voraus 😊

1

Hallo,
soweit ich das weiß, können außergewöhnliche Belastungen nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem Sie tatsächlich angefallen sind.
Ich habe vor Jahren daher eine Zahnbehandlung unterjährig vorgenommen, damit sich der Betrag nicht jahresübergreifend aufteilt.

Vergleiche EStR R33.1 Satz 3

Zur Sicherheit einen Steuerberater kontaktieren.

4

Evtl. Werde ich dann einen Steuerberater kontaktieren. Danke

2

Auf deinem Steuerbescheid steht dein Sachbearbeiter, samt Telefonnummer.

Bisher waren da alle ganz nett und super hilfsbereit, wenn ich angerufen hab 😊

3

Vielen Dank, das habe ich schon getan. Sie dürfen mich nicht beraten sagen sie. Und ich habe nur 4 Wochen Einspruch nachdem ich den Bescheid bekommen hab. Das wurde mir gesagt.

Aber mir kommt es komisch vor ob das so korrekt gelaufen ist daher wollte ich hier mal fragen

Danke trotzdem

5

Da gibts zweierlei. Einmal den Einspruch, weil die irgend nen Fehler gemacht haben. Da kann man entweder nem einzelnen Thema, oder dem gesamten Bescheid widersprechen. Frist vier Wochen.

Oder man reicht wirklich Daten nach, macht also nachträglich ne Ergänzung zur Steuererklärung. Soweit ich weiß, ist die Frist dafür mehrere Jahre...

Wenn die dir nicht helfen können/wollen, würde ich wohl auch die hundert Euro für nen Steuerberater investieren.

weiteren Kommentar laden
7

Nein, kein Verlustvortrag oder - Rücktrag !

Wenn du Verluste bei den Einkünften erzielst , dann erst kann man einen Verlustvortrag/-rücktrag machen.


Außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten) kommen leider nicht in Betracht, da sie erst nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.

Bruttogehalt
./. Werbungskosten
= Summe der Einkünfte
./. Altersentlastungsbetrag
./. Alleinerziehendenentl.betrag
= Gesamtbetrag der Einkünfte
./. Sonderausgaben
./. Außergewöhnliche Belastungen
= Zu versteuerndes Einkommen

Verlust wird zurückgetragen, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist.

8

Vielen Dank für deine Nachricht. Wäre es dann sinnvoller gewesen wenn wir anstatt getrennt veranlagt gemeinsam eine Steuererklärung abgeben? Ich befinde mich dieses Jahr wieder in Elternzeit und will den Fehler nicht noch einmal machen 🤦‍♀️

9

Ob eine Einzelveranlagung oder eine Zusammenveranlagung günstiger ist, lässt sich pauschal nicht sagen.

Es gibt Steuerprogramme, die ausrechnen, was günstiger ist.

weiteren Kommentar laden