Wird Elterngeld ans Gehalt angerechnet?

Hallo in die Runde 💕

Meine Frage steht ja oben schon 😊

Ich blicke bei diesem Thema absolut nicht durch, habe schon das Internet durchforstet und auch die tolle Broschüre meiner FA 🙈

Ich weiß das sich das Elterngeld nach dem Einkommen richtet und entsprechend ausfällt.

Wird bei dem Einkommen nur das Gehalt des Antragstellers (ich) beachtet oder auch das vom Partner?
Gibt man also gemeinsam diesen Antrag ab oder nur ich?

Vielen Dank schon mal 🙈

Bearbeitet von Labbs88
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Hallo,

Kindergeld wird weder auf das Gehalt angerecht noch ist es nach Gehalt gestaffelt. Es gibt für das erste und zweite Kind 250 €.
Es gibt nur einer den Antrag ab. Ich glaub, der andere muss mit unterschreiben, bin ich mir aber nicht mehr sicher - ist zu lange her ;-)

Gruß

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Danke für die Antwort, ich habe eben gesehen, das ich mich verschrieben habe 🙈
Die Fragen sind aufs Elterngeld bezogen gewesen 😵‍💫

Bearbeitet von Labbs88
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Kurze Ergänzung, auch wenn die TE das Elterngeld meinte. Kindergeld beträgt inzwischen für jedes Kind 250€, egal ob 1. oder 5. Kind. Früher war das tatsächlich noch gestaffelt.

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Hallo

Kindergeld ist unabhängig von Gehalt. Es ist eine staatliche Zahlung für Kinder bis zum 18. Bzw. 25. Lebensjahr. Zwischen den 18. Und 25. Lebensjahr gibt es bestimme Kriterien.

Jedes Kind bekommt monatlich 250 Euro. Es word ein Kindergeldantrag mit der Steuer ID des Kindes gestellt. Wer der Empfänger ist müssen die beiden Elternteile unter einander regeln. Ausnahme wenn einer der Elternteile das alleinige Sorgerecht hat.

LG

Bearbeitet von Morgaine82
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Auch dir danke ich für die Antwort. Ich habe mich da total verschrieben... Die Fragen waren aufs Elterngeld bezogen 😵‍💫🙈

Bearbeitet von Labbs88
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Hallo,

Beim Elterngeld gibt es eine Grenze. Wenn die Eltern gemeinsam über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von über 200000 Euro erwirtschaftet, dann hat am keinen Anspruch. Wenn das Kind ab dem 1.4.2015 geboren wird gilt 175000 Euro.

Also muss man schauen wir hoch euer zuversteuerndes Jahreseinkommen in Jahr vor der Geburt war / ist.

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Für die Einkommenshöchstgrenze wird das komplette Haushaltseinkommen berücksichtigt. Für die Berechnung vom Elterngeld nur das Gehalt vom Antragsteller.

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Ob ihr überhaupt Elternegeld bekommt errechnet qich aus eurem gemeinsamen Einkommen. Falls ihr berechtigt seid (was die meisten ja sind) dann entscheidet dein Gehalt über die Höhe deines Elterngeldes, für deine Partner gilt dann eben sein Gehalt für sein Elterngeld.