Kündigung trotz Schwangerschaft - betriebsbedingt

Hallo zusammen 👋
Ich habe eine paar Fragen und hoffe, jemand hier kennt sich aus oder hatte einen ähnlichen Fall.
Ich bin angestellt und in der 27. Woche schwanger - Arbeitgeber ist natürlich schon lange informiert.
Anfang November beginnt der Mutterschutz, anschließend wollte ich in Elternzeit gehen.

Jetzt ist es jedoch so, dass mein Arbeitgeber sein Geschäft Ende des Jahres (Ende Dezember) aufgibt. Hat betriebsbedingte Gründe. Meine Kolleg*innen habe alle bereits ihre Kündigung erhalten, ich noch nicht, da das ja nicht so einfach ist. Da muss die Landesregierung wohl zustimmen und wie lange das dauern wird, weiß ich nicht. Aber da ja die Kündigung nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat, wird das früher oder später passieren.

Jetzt frage ich mich jedoch wie das mit der Elternzeit aussieht? Die kann ich ja wahrscheinlich trotzdem beantragen - nur eben nicht beim Arbeitgeber, sondern bei der Arbeitsagentur oder Elterngeldstelle? Aber was, wenn sich das mit der Bestätigung der Kündigung durch die Regierung so lange hinzieht dass ich bis zur Geburt Mitte Dezember immer noch nicht gekündigt worden bin?
Finde das alles sehr undurchsichtig... Wo muss man dann was beantragen? Und wie sieht es mit dem Mutterschutz, auch bzgl der Krankenkasse aus? Wenn ich mich richtig erinnere, hat man während dem Mutterschutz sein Gehalt bekommen... Teils wurde das von der Krankenkasse und teils vom Arbeitgeber bezahlt. Wenn der Arbeitgeber aber Ende Dezember zu macht und die Mutterschutzeit aber noch bis nach Ende Dezember greift, wie ist das dann?

Vielleicht kann mich hier ja jemand beruhigen und etwas Licht ins Dunkle bringen. Ich werde auch noch recherchieren wo ich mich da bzgl all meiner Fragen wenden und wer da beraten kann. Oder hat jemand von euch einen Tipp wo ich mich melden kann ohne dass ich viele verschiedene Institutionen anfragen muss...

Danke!!! 🤗

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Wenn du tatsächlich gekündigt bist, dann hast du in dem Sinne keine Elternzeit. Du kannst dann einfach zu Hause bleiben.
Davon unabhängig beantragst du dein Elterngeld, Basis oder Plus, was sich nach deinem Verdienst 12 Monate vor Geburt bemisst. Während des Elterngeldbezugs bist du auch versichert.
Wenn die Kündigung noch nicht ausgesprochen wurde, dann läuft alles normal ab, dann meldest du deine geplante Elternzeit an.

In jedem Fall würde ich die Kündigung anwaltlich überprüfen lassen.

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Viel Korrektes ist schon gesagt worden. Nur eine Ergänzung: Wenn du während des Mutterschutzes arbeitslos wirst, bekommst du von der Krankenkasse ca. 65% deines Gehaltes anstatt normaler Mutterschaftsleistungen und Arbeitgeberzuschuss.
Wenn du vor dem Mutterschutzbeginn arbeitslos wirst, musst du dich unbedingt zumindest formal arbeitslos melden, damit du auch während des Mutterschutzes 65% von der Agentur für Arbeit bekommst.
Elterngeld läuft dann ganz normal. Denk dran, dass du dich nach Ablauf des Elterngeldbezuges selbst krankenversichern musst oder in die Familienversicherung wechseln kannst, falls möglich.

Wenn du wieder arbeiten willst und eine Betreuung für dein Kind hast, kannst du (erneut) ALG1 beantragen, bis du was neues gefunden hast.

Die Kündigung kannst du zwar prüfen lassen, wenn du möchtest, ich befürchte aber, das wäre rausgeschmissen Geld. Bei einer Geschäftsaufgabe mit behördlicher Zustimmung ist die Lage eigentlich ziemlich klar, die Kündigung wird rechtens sein.

Bearbeitet von Imalya
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Wenn du keine Arbeit hast, bist du nicht in Elternzeit. Sondern arbeitslos ohne arbeitssuchend zu sein (du stehst dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung). Elterngeld ist davon unabhängig und beantragst du ganz normal bei der Elterngeldstelle.

Check mal noch das Thema Krankenversicherung - bist du verheiratet? Dann einfach ab in die Familienversicherung. Sonst musst du dich da mal noch schlau machen.