Liebe Mamas,
Ich brüte gerade über dem Elterngeldantrag. Eigentlich ist unser Szenario sehr unkompliziert da mein Mann durch seinen Beruf leider keine Elternzeit nehmen kann/darf. Dementsprechend würde ich gern die vollen 12 Monate nehmen, von denen auch überall die Rede ist. Im online Antrag kann ich aber nur 10 Monate anklicken, da die ersten 2 Monate Mutterschutz bereits selektiert sind. Das verstehe ich nicht, da ich dachte, ich bekomme 2 Monate noch mein volles Gehalt (Mutterschaftsgeld) und dann 12 Monate Elterngeld. Anscheinend sind es dann aber nur 10 Monate Elterngeld. Habe ich das so richtig verstanden? Und wieso sprechen dann alle über ein Jahr ELTERNgeld? Danke euch vorab und liebe Grüße!
Elterngeld beantragen | nur 10 statt 12 Monate möglich?
Es wäre nicht Deutschland wenn es nicht so kompliziert wäre:D
Du bekommst 8 Wochen (nicht 2 Monate, sondern 8 Wochen) nach der Geburt Mutterschutzgeld, und kannst danach auswählen: BasisElterngeld oder Eltergeldplus oder kein Geld und arbeiten gehen.
Es geht hier immer nach dem Geburtstagsfeier des Kindes und nicht in Kalendermonaten.
Die Monate in denen du Mutterschutzgeld bekommst zählen automatisch als BasisElterngeldmonate und werden von deinen 12 Moanten Basiselterngeld abgezogen. Das ist nicht wählbar. (Es kann also je nach der berechnung des ET und des tatsächlichen Geburtstages auch 3 Monate sein die als BasisElterngeld abgezogen werden, der dritte Monat wird dann anteilig bezahlt. Es kann aber auch sein, dass du 1,5 Monate sozusagen Mutterschaftsgeld bekommst und dann beim zweiten Monat noch einen Teil surch due Elterngeldstelle.
Wenn du aber alleine Elternzeit nimmst und nur BasisElterngeld wählst, ist es eigentlich leicht, du bekommst solange Geld is dein Kind 1 Jahr alt ist.
Ja das ist so, die ersten 2 Monate Mutterschaftsgeld sind automatisch auch deine ersten 2 Monate Elterngeld. Danach hast du dann noch 10 Monate übrig, sprich du kannst 12 Monate Zuhause bleiben.
Du bekommst dennoch die ersten 2 Monate sein volles Gehalt, trotzdem werden die von deinem 12- Monats- Anspruch abgezogen
Genau so ist das. Es geht an sich um 12 Monate die man bezahlt zu Hause bleibt. Oder wenn man das Geld halbiert halt mehr.
Mit dem ersten Geburtstag des Kindes ist regulär Schluss.
Ich persönlich habe einen Puffer für Eingewöhnung eingeplant. Meiner ist 2 Wochen nach seinem ersten Geburtstag in der Kita gestartet. 6 Wochen später habe ich wieder gearbeitet.
Ich habe die letzten 4 Monate ElterngeldPlus genommen. Also halbes Elterngeld. Konnte dann noch 2 Monate dran hängen.
Ansonsten wäre das mit der Eingewöhnung bei uns schwierig gewesen. Wir hatten aber auch praktisch eine Krippenplatz-Garantie, durch die Große die auch in der Kita ist.
Wenn man das nicht hat muss man je nach Gemeinde damit rechnen dass man länger auf einen Platz warten muss. Ich würde an eurer Stelle also schauen was sinnvoller ist.
Ganz streng genommen bekommst du nur 8 Wochen nach der Geburt nutterschaftsge3.d h du bekommst im 2. Monat schon für ein paar wenige Tage elterngeld
Jepp so ist es. - 8 Wochen Mutterschutz werden angerechnet. Fand ich in meiner ersten Schwangerschaft auch richtig mies. Man spricht auch von Lebensmonaten und nicht Kalendermonaten -das war mir vorher so auch nicht bewusst. Schon echt ein eigenes Thema für sich.
Nur zur Ergänzung, weil die TE es anspricht: Es gibt durchaus Konstellationen, in denen es ein ganzes Jahr, also 12 Monate, Elterngeld gibt, nämlich dann wenn nach der Entbindung kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht (z.B. bei Studentinnen).
ODER man ist alleinerziehend.
Dann bekommt man 8 Mutterschaftsgeld und 12 Monate Elterngeld.. da man als alleinerziehende dann sozusagen die Partnermonate nutzen kann.. wenn ich mich recht entsinne.
Oder das Mutterschaftsgeld ist geringer als das Elterngeld. Kann z.B. bei Mischeinkünften der Fall sein oder bei Stundenreduzierung im Jahr vor der Geburt.
In dem Fall gibt es auch direkt Elterngeld.
Vorab: mein Mann hat auch keine Elternzeit genommen, hier aber weil es finanziell nicht möglich gewesen wäre. Falls dein Mann in Deutschland arbeitet, kann man ihm nicht verbieten Elternzeit zu nehmen das ist sein Recht.