Frage zur Elternzeit

Hallo ihr Lieben,

Ich bin aktuell in Elternzeit bis März 2025. Mein Baby ist 6 Monate alt und ich haben nur 1 Jahr Elternzeit beantragt. Ich habe bei der Beantragung nur an unsere Finanziellen Verhältnisse gedacht und deshalb nur 1 Jahr genommen. Ich bereue nun meine Entscheidung so sehr und würde gerne mindest noch ein halbes Jahr länger zuhause bleiben am liebsten noch ein ganzes Jahr. Ich kann mich nicht mit dem Gedanken anfreunden mein Baby schon so früh in die Krippe zu geben. Meine Frage ist nun ob ich es irgendwie hinbekomme noch etwas zuhause belieben zu können? Ich finde leider nichts richtiges im Internet, weil das Elterngeld dann ja auch "aufgebraucht" ist.. Ich muss aber aufjedenfall Geld bekommen sonst kriegen wir das ganze nicht gewuppt. Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten? Könnte ich mich kündigen lassen und dann Bürgergeld beantragen auch wenn’s doof wäre ?

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Ich glaube jeder oder zumindest ganz viele würden gerne Zuhause bleiben. Allerdings muss man sich das eben auch leisten können.

Wenn du kündigst, bekommst du vorerst mal eine Sperre vom Arbeitsamt. Arbeitslosengeld bekommst du nur, wenn du dem Amt zur Verfügung stehst und somit eine Betreuung für das Kind hast. Für Bürgergeld zählt Ihr als Bedarfsgemeinschaft und da muss vorrangig dein Mann/Partner für dich und das Kind aufkommen. Und nur, weil man noch nicht arbeiten will, aber grundsätzlich vom Arbeitgeber her könnte, bekommt man kein Bürgergeld.

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Du hast Recht, dass für Bürgergeld das Einkommen des Partners oder z.B. Unterhalt mit eingerechnet werden würde.
Allerdings ist es oft so, dass Bürgergeld für Mütter mit Kindern unter 3 Jahren einfach so bewilligt wird, auch wenn sie vielleicht arbeiten könnten.
Man ist da immer etwas abhängig vom individuellen Sachbearbeiter. Versuchen könnte man es, vorausgesetzt, man hat vom Einkommen her grundsätzlich Anspruch.

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Du musst soweit ich weiß gar nicht kündigen bist aber dennoch Bürgergeld berechtigt wenn du noch zu Hause bleiben willst.

Würde mich auf jeden Fall mal informieren beim Amt wie das wirklich nun von statten gehen müsste.

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Das kommt auf das Einkommen des Mannes an. Viele würden gerne länger zu Hause bleiben, tun es aber nicht und gehen arbeiten.

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Mein Vorschlag, falls Bürgergeld nicht infrage kommt, das zweite Jahr zuhause bleiben und für das Wochenende einen Minijob suchen.
So hat der Vater auch mal Exklusivzeit mit seinem Kind, es kommt etwas Geld rein und du hast dein Kind immernoch die ganze Woche bei dir.

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Wäre eine schöne Idee, leider muss mein Partner auch Samstags arbeiten.. Sonntag ist meistens sein einziger freier Tag

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Was spricht dagegen das er an seinem freien Tag auf sein Kind aufzupassen?

Machst du dann doch auch an deinen freien Tagen.

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Wieso sollte Dein AG Dir kündigen? Mit seinem Einverständnis kannst Du Deine Elternzeit verlängern. Ist er nicht einverstanden und Du kannst / willst wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten, musst Du kündigen.

Bürgergeld ist halt abhängig davon, was Dein Mann verdient - aber damit seid Ihr auch nur knapp über Existenzminimum. Ob's reicht hängt von Euren laufenden Kosten ab.

Grüsse
BiDi

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Bevor man an Bürgergeld denkt, könnte erstmal einen Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld prüfen. Auch hier kommt es darauf an, wieviel dein Mann verdient.

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Sind aber genauso Sozialleistungen.
Man kann auch arbeiten gehen, wenn der Mann zu Hause ist.

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Du kannst am Wochenende arbeiten gehen oder Abends wenn dein Mann zu Hause ist.

Ez muss man sich leisten können. Bg ist nicht dafür gedacht.

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1. wenn Du nur ein Jahr EZ beantragt hast kann der Arbeitgeber eine Verlängerung ablehnen (also erstmal mit dem sprechen)
2. wenn du küngigst gibt ne sperre - für Arbeitslosengeld musst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen

3. theoretisch ist (je nach Gehalt vom Partner) alles möglich: Wohngeld, KIZ, Bürgergeld (hat mir sogar die Beratungsstelle zu geraten, für uns aber keine Option): wenn nicht berechnet muss du halt arbeiten, würden ja vielee gerne länger zu Haus sein