**Betreuungskosten in Steuererklärung zu hoch angegeben – was tun?**

Hallo zusammen,

ich bin etwas in Panik und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Bei meiner Steuererklärung habe ich aus Versehen die Betreuungskosten für meine Tochter um 280 Euro zu hoch angegeben. Jetzt hat das Finanzamt Belege angefordert, und ich mache mir große Sorgen.

Was kann ich jetzt erwarten? Muss ich mit einer Strafe rechnen, oder habe ich mich strafbar gemacht? Ich habe den Fehler nicht absichtlich gemacht, und bin mir jetzt unsicher, wie ich am besten vorgehen soll. Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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Jein,
Ob mit Absicht oder ohne, du hast es getan.
Ja, wenn man will ist es versuchte Steuerhinterziehung

Nein, du wirst höchstwahrscheinlich nicht bestraft/ überhaupt ermittelt. Die Ausgaben werden gekürzt und gut ist

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Nein, es ist keine versuchte Steuerhinterziehung. Der Tatbestand der Steuerhinterziehung setzt den Vorsatz, also die Absicht, voraus. Dies ist hier nicht gegeben. Der TE ist es aus Versehen passiert, sie hat die Zahl nicht absichtlich falsch eingetragen.

@TE: Hab keine Angst. Reiche die Belege ein und erkläre dazu, dass du dich vertan hast und es weniger Betreuungskosten sind. Wenn du magst, kannst du auch vorher dort anrufen und es schon mal am Telefon erklären. Das sind auch nur Menschen dort. Die machen auch Fehler.

VG

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Vielen Dank für deine Antwort.
Meinen du nur die Rechnungen vom Jugendamt oder auch Kontoauszüge als Belege?

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Die richtigen Belege einreichen und dazu schreiben, dass du dich in der Höhe vertan hast. Wegen der paar Euro, die du da zuviel erstattet bekommen hättest, wird niemand einen Finger krumm machen

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Vermutlich passiert gar nichts. Ich habe mich dieses Jahr bei den Kapitalerträgen völlig vertan. Das Finanzamt hat die Belege angefordert, ich hab sie eingereicht und dann kam kurze Zeit später der Bescheid

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Ist mir auch passiert, Betrag war noch höher. Ich habe zusammen mit den Belegen plausibel erklärt wie es zu dem Fehler gekommen ist. Das FA hat es angepasst. Kommunikation lief über Steuerberater. Ich weiß nicht was der dem FA erzählt hat, aber er sagte mir auch direkt, dass da recht sicher nichts passieren wird.

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Kommt halt drauf an wie gut du es erklären kannst😅 hast du denn 280€ zu viel angesetzt oder vom F-Amt gefordert?

Also bei pauschal jeden Monat 100€ mehr Betreuungskosten angegeben werden die sicherlich doof schauen.
Bei einem Tippfehler dass du im Mai 480 statt 200 angegeben hast weil du in der Zeile mit den Handwerksleistungrn verrutscht bist, wird niemand sich einen Gedanken machen. 😊
Also rein theoretisch ist das natürlich Steuerhinterziehung, klar, aber genau dafür werden ja bei unplausiblen Angaben eben die Nachweise angefordert um solche Versehen ausschließen zu können.

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Nein, es ist keine versuchte Steuerhinterziehung. Der Tatbestand der Steuerhinterziehung setzt den Vorsatz, also die Absicht, voraus. Dies ist hier nicht gegeben. Der TE ist es aus Versehen passiert, sie hat die Zahl nicht absichtlich falsch eingetragen.

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Ob das Finanzamt "Vorsatz" feststellt oder nicht, kannst du aus der Ferne nicht beurteilen. Und nein, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Bearbeitet von Inaktiv
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