Wir wird das gehandhabt ?

Ich wollte euch mal was fragen, wie das rechtlich oder so aussieht.
Wir haben diese Woche Mo+Di Notbetreuung in der Kita . Ab Mittwoch musste die Kita komplett schließen. Mein Mann u ich haben das gut hinbekommen gehabt.

Wie sieht das aber aus , wenn wirklich garnichts geht ? Man das Kind nirgends untergekommen oder änliches. Muss der AG einen dann frei geben ? Natürlich unbezahlt dann.

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Ja, natürlich.

Schau dir diesbezüglich § 275 BGB an (Leistungsverweigerungsrecht) und in diesem Zusammenhang § 616 BGB(darin ist die Lohnfortzahlung für solche Fälle geregelt).

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§616 BGB ist aber in vielen Arbeitsverträgen oder via Betriebsvereinbarung ausgeschlossen.

Dann bleibt das Leistungsverweigerungsrecht, aber Geld gibt es keins. Und auf Dauer wird man sich darauf auch nicht berufen können, nach einer Alternativlösung für die Betreuung muss man ohnehin vorher suchen.

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Zum einen kenne ich nur Arbeitsverträge, in denen der §616 nicht ausgeschlossen ist (was hier aber nichts zur Sache tut), allerdings regelt dieser eben nur die Lohnfortzahlung.

Es war hier allerdings nur gefragt, welches Recht man als AN hat und dies habe ich beantwortet.

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Nein, der AG ist dazu nicht verpflichtet. Betreuung ist wie der Arbeitsweg Privatsache. Von einem "guten" Arbeitgeber würde ich allerdings erwarten, dass er im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten gemeinsam mit dem MA eine Lösung findet (bezahlter / unbezahlter Urlaub, Überstundenabbau, Minusstunden, die später nachgeholt werden o. ä.).

In meinem Team hatten wir den Fall letztes Jahr 2x und es ist halt jemand anders eingesprungen. Voraussetzung war aber immer, dass laufende Aufgaben gut dokumentiert waren und die-/derjenige (es waren beide Geschlechter betroffen) nicht auf den allerletzten Drücker ihren Ausfall kommuniziert hat.

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Hi,
müssen, muss der Arbeitgeber gar nichts. Das Kind ist Dir.

Deswegen ist es gut, wenn man sich gut mit seinen Kollegen versteht, den Abteilungsleiter schon im Bilde ist, wie es mit der Kinderbetreuung die Woche, die nächste Zeit aussieht.

Und dann muß immer bisschen Urlaub aufgehoben werden und Überstunden angesammelt.

Meine Erzieher Freunde und Schwester, haben ihre Kinder, bis zur 4. Klasse, immer mit in den Kindergarten genommen. 2 Lehrerinnen meiner Söhne, ihre Kinder mit in die Schule, wenn Kiga oder Schule ausfiel.

Auch habe ich Bekannte, die haben ihr Kind schon mit ins Büro genommen, Tablet und Spielzeug und dann geschaut was ging. Andere konnten Homeoffice machen.

Ich hatte GsD immer meine Eltern, zur Not auch die Schwiegerleute, die dann morgens um 6.30 h da waren, um die Jungs zu betreuen. Ging gar nichts, die Großeltern haben ja auch Termine, habe ich Urlaub oder Ü-Stunden genommen.

Unbezahlt frei hatte ich bei so "absehbaren Dingen" noch nie.

Gruß

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An sich ne gute Idee mit den Überstunden ansammeln , gibt es bei uns aber nicht
Urlaub muss fürs Jahr geplant werden , die gesamten 6 Wochen
Mitnehmen würde garnicht machbar sein , genauso wie HO , da Einzelhandel.

Aber ja , ist natürlich Privatsache , mit dem Kind.

War auch nur mal so ein Gedanke , was ist wenn...
Lg

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Dann ist es wichtig, mit ein paar Kindergartenmütter, Bedarfsgemeinschaften zu bilden.

Sie betreuen dein Kind mit, Du betreust ein andermal ihr Kind mit.

Einzelhandel, Schichten tauschen, wenn absehbar wird, wann der Kindergarten zu hat. Der Mann muß Schichten tauschen, so daß ihr das irgendwie hin bekommt.

Bei uns gab es immer eine Notgruppe, ganz zu, gab es zu meiner Zeit, Kiga August 2009 bis August 2016, GsD nicht.

Gutes gelingen

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Dein Arbeitgeber muss dich in solchen Fällen IMMER mindestens unbezahlt freistellen, auch dann, wenn § 616 BGB ausgeschlossen ist.
§ 616 BGB regelt nur die bezahlte Freistellung.

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Bearbeitet von Sabbaton
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Ich musste mein Kind einmal spontan mitnehmen zur Arbeit.
Wir haben erst morgens an der Tür um 7:30Uhr die Info bekommen, dass der Kiga schließt.
Die 2 weiteren Tage habe ich unbezahlten Urlaub genommen und den Verdienstausfall über den Träger des Kindergartens eingefordert. Sie haben einen Betreuungsvertrag mit mir und der wurde nicht eingehalten. Klappte relativ gut und hat mich 3 Anrufe und einen Brief gekostet, dann hatte ich meinen Verdienstausfall erstattet.

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Oh das ist natürlich nicht so schön, das ihr so spät bescheid bekommen habt.
Klar , ich mein die suchen sich das ja auch nicht aus.
Ich bin aber ehrlich, ich würde dann eher 2 Tage unbezahlten Urlaub nehmen , als mich mit meinem Kindergarten zu streiten.
Aber das soll natürlich jeder so machen , wie er es für richtig hält.

Lg

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Wenn es ein Träger mit mehreren Kitas ist, kriegt die einzelne Kita davon ja gar nichts mit.

Ich finde schon, dass da insg. mehr Druck ausgeübt werden muss oder das einfach wahrnehmbar werden muss, bei den AGs, den Kommunen, etc. Es muss unangenehm für alle werden, wenn die Kitas wegen Personalmangel schließen und das bedeutet offenbar leider, es muss teurer sein den Eltern den Gehaltsausfall zu zahlen, statt mehr Personal anzustellen oder in Ausbildung/Qualifikation zu investieren, damit das Personal absehbar zur Verfügung steht.

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