Kann Beschäftigungsverbot vom AG angeklagt werden?

Hi ihr alle,

Meine Betriebsärztin hat mir kein offizielles Beschäftigungsverbot ausgestellt aber besondere Schutzmaßnahmen, die der AG nicht einhält.
Ich bin Erzieherin in einer Kiga-Gruppe aber darf aufgrund von fehlenden Immunschutzes nicht mit Körperflüssigkeiten der Kids in Kontakt kommen (Vor allem Speichel). Im normalen Gruppengeschehen also nicht möglich.

Heute hat mir meine Gynäkologin ein beschränktes Beschäftigungsverbot ausgestellt, weil sie das Risiko im normalen Gruppendienst auch zu groß sieht.

Meine Chefin hat mir daraufhin eine ziemlich böse Mail geschrieben und mich zum Personalgespräch am Montag eingeladen. Sie sagt, dass sie mit meiner Betriebsärztin sprechen möchte und gegen das Beschäftigungsverbot meiner Ärztin klagen wird.

Jetzt die Frage an euch: Kann sie überhaupt dagegen klagen?
Wie verhalte ich mich?

Ich bin mit der ganzen Situation komplett überfordert und will einerseits keinen Ärger haben aber andersrum möchte ich auch nicht daa Risiko bei der Arbeit eingehen.
Freue mich auf eure Tipps
Liebe Grüße

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Wie die anderen bereits sagten, sie kann dagegen vorgehen. Sie wird sicherlich nicht klagen, da sie die Kosten scheuen wird und selbst wenn, ihre Chancen irgendwas zu erreichen sind gering.

Unabhängig davon wollte ich eigentlich fragen, wie man in der heutigen Zeit bei so einer Arbeitgeberin beschäftigt sein kann. Als Erzieherin wirst du doch mit Kusshand überall genommen. Jede Gemeinde sucht händeringend Erzieher. Wenn die dich am Montag blöd angeht, dann sag dir deine Meinung, wünsche ihr einen schönen Tag und geh. Du hast mit der Schwangerschaft den höchsten Kündigungsschutz und in der Elternzeit kannst du dir einen neuen Job suchen, den du an jeder Ecke findest. Lass dich also keineswegs so behandeln.

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Ob man für so einen Arbeitgeber arbeiten möchte, ist natürlich eine andere Frage.

Aber wenn ich das richtig verstehe, empfiehlst du der TE, die Arbeit einfach zu verweigern,da sie ja eh einen Kündigungsschutz hat. Da sollte der TE aber bewusst sein, dass arbeitsverweigerung eine schwere Pflichtverletzung darstellt und selbst in der SS ein zulässiger Entlassungsgrund ist (nach Zustimmung der Landesbehörde). Ob der AG diesen Weg dann geht, kann man natürlich nicht wissen. Die TE sollte aber wissen, dass das Risiko besteht.

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Nein, da hast du meinen Text nicht richtig verstanden!

Wenn Sie im BV ist, dann muss sie nicht arbeiten. Wenn ihre Chefin sie am Montag noch einmal sprechen möchte, dann soll sie sich nicht rund machen lassen und ihr BV wahrnehmen und gehen. Wo du da eine Arbeitsverweigerung liest, verstehe ich nicht.

Bearbeitet von Punkt21
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Klar kann sie das.

BV ist nichts Festes wenn irgendwer dagegen angehen will.

Gerade Kiga kommt ja auch drauf an ob U3 oder Ü3.
U3 kenne ich es auch das man ins BV geschickt wird wegen Windeln wechseln etc. pp.
Ü3 nicht mehr 100% und wenn dein AG dich in Ü3 packen kann besteht ja kein "Recht" mehr drauf ins BV zu gehen.

Windeln wechseln kann ja wer anderes übernehmen.. Speichel musst du ja nicht ins Gesicht abwischen sondern direkt Hände waschen etc. pp.

Also ja dein AG kann dagegen angehen wenn er/ sie es für richtig hält und kann natürlich auch aufgehoben werden dann wenn es Rechtens ist das kein BV notwendig ist.

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Deine Chefin kann gegen das BV vorgehen, wenn sie Grund zur Annahme hat, dass dieses zu Unrecht erteilt wurde.

Eine fehlende CMV Immunität (ich denke um die geht es hier?) ist ja nicht generell ein Risiko für Mutter und Kind, sondern nur bei bestimmten Tätigkeiten. Ich denke daher nicht, dass ein individuelles BV dadurch generell gerechtfertigt wäre. Dein AG könnte dich ja (möglicherweise) in einem Bereich einsetzen, wo der CMV Status kein BV vorsieht (zB im Ü3 Bereich). Nur wenn der AG keine passende Tätigkeit für dich hat, müsste er (und nicht dein Arzt) ein entsprechendes BV aussprechen.

Eine Anklage ist aber, denke ich, nicht der klassische nächste Schritt. Dein AG kann erstmal fordern, dass ein anderer Arzt die Diagnose, die zum individuellen BV geführt hat, bestätigt. Ob hier nun wirklich zu Unrecht ein BV ausgestellt wurde, hängt von deinen individuellen Umständen ab.

Aber natürlich kann es für deine Gynäkologin rechtliche Konsequenzen haben, wenn im Zuge einer solchen Untersuchung rauskommt, dass sie dich unter Angabe falscher Gründe ins BV geschickt hat.

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Tatsächlich ist deine Chefin gewissermaßen im Recht, deine FA kann dir kein BV ausstellen, was mit deinem Arbeitsplatz zu tun hat.
Sie kann es durch die Kasse prüfen lassen, dass kann für euch beide - deine gyn und dich - Konsequenzen haben.
Wie die aussehen ist vielfältig.
Was ich tun würde?
Mich am Montag mit deiner gyn besprechen.
Wie soll denn das Gespräch mit deiner Chefin stattfinden? Vor Ort oder telefonisch?

Meine SM arbeitet hier beim städtischen Kitaträger und die lassen inzwischen nahezu alle BV die durch FAs ausgestellt werden, überprüfen. Und nicht wenige werden kassiert. Hat für die MA selten Konsequenzen, außer dass sie dann wieder arbeiten müssen. Die Ärzte aber könnten von den Kassen in Regress genommen werden.

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In deinem vorherigen Post ist deine Chefin dem ganzen aber doch nachgekommen?! Du bist im Ü3 Bereich und musst nicht wickeln. Das ist doch nach den geltenden Empfehlung richtig.

Also ja - sie kann das prüfen und die Chancen stehen auch nicht schlecht.

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Unglaublich, ich hätte nie gedacht, dass es da solche Probleme geben kann. Das hat mich total überrascht. Mein Mann leitet einen großen Kita-Träger und dort bekommt jede Frau mit Vorlage eines positiven Tests ein BV, da die Erfahrung zeigt, dass eventuell häufige AUs, fehlende Immunität und weniger Belastbarkeit zu mehr Problemen bei der Planung führen als alles andere.

Ich finde es menschlich sehr schwach von deiner Chefin, ob rechtens oder nicht (was ich nicht beurteilen kann, da ich das heute das erste mal gehört habe).

Daher muss ich einer meiner Vorrednerinnen recht geben und würde dir für die Zukunft einen anderen Arbeitgeber empfehlen. Aber das ist natürlich nicht die Antwort auf deine eigentliche Frage.

Ich wünsche dir alles Gute 🍀

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Was bedeutet „beschränktes“ BV.

Ja, die Chefin kann es anzweifeln.

Aber du solltest jetzt umgehen an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, den Fall schildern und Informationen einholen, was du noch tun darfst und wie du dich verhalten solltest.

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Danke für deine Antwort. Ja das Gewerbeaufsichtsamt habe ich letzte Woche schon informiert. Die mir einen offiziellen Bericht von derem Betriebsarzt vorgelesen haben. Dieser sagt, dass ich noch nicht mal Kinder auf den Schoss nehmen darf wegen der Speichelübertragung (gerade jetzt Husten und Schnupfen sie ja an).

Ich finde es einfach absolut unverantwortlich von meiner Chefin.

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Achso beschränkt bedeuetet: Dass ich nicht im Kinderdienst arbeiten darf aber jegliche andere Tätigkeiten (Büro) ausführen dürfte.

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ich würd mal schauen, ob du nixht wegen den fehlenden Immunschutz vom amtsarzt generell ne freistellung bekommst?
Die frauenärzte können bei vielen gar nichts machen einfach, da sie nur gewisse sachen wirklich freistellen können.

eine diagnose wirst du ja für deinen Immunschwäche haben?

Bei mir half halt damals der Amtsarzt … da der arbeitgeber mich immer wieder in ungünstige situationen brachte

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Also jetzt mal Tacheles:
Um welche Immunität handelt es sich ?
Bei Windpocken z.B. bist Du selbstverständlich gleich komplett raus. Eine Bekannte von mir hat trotz vollständigem Impfschutz bei mehreren Kinderkrankheiten keinen Titer aufgebaut. Sie war sofort im BV. Wenn es um Erkältungen und Grippe geht, sind Deine Chancen sehr gering. Die kann man in jedem Job bekommen. Geht es um spezifische Erkrankungen, so muss das entsprechend geprüft werden, wurde Dir Blut abgenommen ?

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Es geht um Cytomenalgie und Taxoplasmose. Wobei mir Taxoplasmose egal ist.

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Toxoplasmose hat für die Arbeit in einer Kita keine Relevanz.
Cytomegalie - sprechen wir von U3 oder Ü3?

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