Hallo liebe Community,
Folgende Situation:
Wenn ich während der Elternzeit für mein Kind erneut schwanger werde... wann MUSS ich den AG informieren? Ich habe sehr schlechte Erfahrungen bei der ersten SS gemacht. Könnte ich theoretisch bereits schwanger die Arbeit wieder antreten (und sei es nur Resturlaub) und dann sofort kommunizieren dass ich erneut ss bin und ins Beschäftigungsverbot (Krankenschwester) gehen? Habe ich dann erneut Anspruch auf das ganz normale Gehalt von meinem AG im Rahmen des BVs?
Ist es von Relevanz ob ich zum Zeitpunkt des Arbeitsantritts/Urlaubs bereits über die 12 SSW hinaus bin? Muss ich als Krankenschwester meinen AG VOR "Wiederbeginn der Arbeit" "warnen" dass ein erneutes BV bevor steht?
Hat der AG das Recht in einem solchen Fall zu wissen, wie lange mir selbst die SS bekannt war -also ob ich mutwillig nur so getan habe als würde ich die Arbeit wieder aufnehmen? Das klingt alles sehr boshaft von mir leider habe ich meine Gründe...
Vielen lieben Dank Lotte
Schwanger während Elternzeit !! BV !?
Es ist wie immer deine Entscheidung, wann du die Schwangerschaft mitteilst.
Wenn deine Elternzeit endet lebt dein alter Vertrag wieder auf und du gehst arbeiten. Du bekämst im BV das Gehalt wie wenn du arbeiten würdest.
Nur die Elternzeit aktiv früher beenden, um so ins BV zu kommen darfst du nicht.
Und mit einem BV zu planen finde ich schwierig, da dein AG ja auch vielleicht einen Schonplatz für dich hat. Könntest du denn arbeiten?
Ja es klingt sehr boshaft und wenn man es benennen soll, es wäre Sozialbetrug.
Wenn man so schlechte Erfahrungen gemacht hat, dann kann man einfach den AG wechseln, erst Recht wenn man zB Krankenschwester ist, da wird beinahe einem die Einladung hinterher geschmissen, weil überall Not am Personal ist.
PS, hier geht niemand ins BV vom Arbeitgeber aus, gibt verdammt viele Tätigkeiten, die man auch außerhalb der Pflege übernehmen kann.