Leider verstehen wir die Regelung der Kinderkrankheitstage auch nach langer Recherche nicht. Vielleicht könnt ihr ja helfen :)
Vater:
Beamter, privat versichert mit Beihilfe, Vollzeit
Mutter:
Sozialversicherungspflichtig beschäftigt beim TVöD, Teilzeit, gesetzlich versichert
Kind:
Privat versichert über Vater mit Beihilfe
Wer hat nun welchen Anspruch auf wie viele Tage?
Kinderkrankheitstage (Kind über Vater privat)
Die Mutter kann ihre Krankheitstage nehmen und erhält dafür aber keine Ersatzleistung.
Vater kann seine Tage nehmen und bekommt Lohn.
Der Vater hat aber in den meisten Fällen nicht annähernd die gleiche Anzahl an Kind-Krank-Tagen. Der Sonderurlaub ist oft nur im niedrigen 1 stelligen Bereich, in Hamburg sind es z.B. nur 4 Tage, wo die Bezüge weiter gezahlt werden.
In Schleswig-Holstein tatsächlich 10!
Bei Beamten gibt es kein klassisches "Kind-Krank", sondern es muss Sonderurlaub genommen werden. Wie viele Tage der Vater bekommt, muss es entweder bei seiner Personalabteilung nachfragen oder in Gesetz zum Sonderurlaub seines Dienstherren. In Hamburg gibt es z.B. 4 Tage.
Ob du ggf. auch eine finanzielle Entschädigung bekommst, wenn du "Kind-Krank" nimmst, liegt an eurem Vertrag der PKV. Von deiner KK bekommst du keine Zahlung.
Mein Rat: baut euch Überstunden für solche Fälle auf. Im Büro und mit Gleitzeit wird das sicher möglich sein.
Mein Mann und ich haben auf diese Weise schon mehrere Jahre keine Kindkrankentage mehr benötigt.
Auch zu empfehlen, wenn die Kita mal kurzfristig schließen oder die Öffnungszeiten kürzen muss.
Wir haben die gleiche Konstellation, leider sind die meisten hier gegebenen Antworten falsch.
Für dich: Bitte in Parapraph 29 Abs. 1 Lit. e TVÖD nachschauen. Du hast Anspruch auf vier Tage Entgeltfortzahlung (100%) bei erkranktem privatversicherem Kind (wird nicht teilzeitgekürzt). Ich kenne keine PKV, die darüber hinaus Entgeltersatzleistungen bei Betreuung durch die Eltern zahlt.
Dein Mann: In das für ihn einschlägige Besoldungsgesetz bzw. Sonderurlaubsverordnung schauen. Bei Bedoldung unter der Beitragsbemessungsgrenze sind es zumeist 8, darüber 4 Tage Sonderurlaub bei voller Besoldung. Bei Bundesbeamten gilt für die Jahre 2024 und 25 noch die erhöhte Anzahl von 13 Tagen Sonderurlaub für Kind-krank im Jahr (Anhängsel aus Coronazeiten), die Bundesländer haben jeweils eigene Regelungen.
Als normaler angestellter, also kein Beamter oder TVöD haben wir bei uns 20 Tage pro Elternteil, also zusammen 40 Tage im Jahr