Hallo in die Runde,
ich würde mich über Euren Input / Ideen / Erfahrung bitten.
Ich bin mit meinem Partner leider über der neu eingeführten Einkommensgrenze von 175.000€. Da wir in München wohnen, ist das leider nicht so viel Geld wie man sich vll auf den ersten Moment denkt.
Unsere Tochter kommt im Februar auf die Welt, wir werden uns die Elternzeit über ein Jahr aufteilen. Erst mein Mann, dann ich entsprechend arbeiten. Besonders für die Anfangszeit würde ich allerdings gerne meinen Mann mit zu Hause haben, das bedeutet dann entsprechend kein Geld für uns.
Ich hatte nun überlegt ob man dennoch an Geld kommt, immerhin sind wir beide angestellt.
Meine Idee: kann man sich selbst auf 8 -16 Stunden / Woche kürzen und dann die Urlaubstage entsprechend nutzen. Allerdings kommt man hier nicht sonderlich weit. Habt ihr vll andere Ideen / Lösungen / Erfahrungen für mich?
Danke Euch für Euren Input!
Marina
Kein Elterngeld wegen Einkommensgrenze_Tipps zur Überbrückung
Ich glaube die Stunden reduzieren und dann Urlaub nehmen wird euch leider nicht helfen, da ihr ja dann auch TZ Urlaubsanspruch habt.
Wenn dein Mann vielleicht weniger Stunden arbeiten kann hättet ihr zumindest ein gewisses Einkommen. Das dürfte mit Teilzeit in Elternzeit möglich sein.
Ihr habt auch wirklich geprüft ob euer Einkommen nach allen Abzügen noch über der neuen Grenze liegt?
Ich bin aus dem Thema schon ein bisschen raus, aber wenn ich das richtig gelesen hab, gilt für Kinder, die vor dem 1.4.2025 geboren werden, eine Einkommensgrenze von 200.000€ - und zwar gilt hier nicht das Brutto-Einkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen. Vom Bruttoeinkommen abziehen müsst ihr demnach:
Sonderausgaben,
Vorsorgeaufwendungen,
individuelle Freibeträge und
außergewöhnliche Belastungen.
Wenn man dem Familienministerium glauben darf, habt ihr erst bei einem Bruttoeinkommen von 232.000€ ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000€.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/neuregelungen-beim-elterngeld-fuer-geburten-ab-1-april-2024-228588#:~:text=Die%20Einkommensgrenze%20f%C3%BCr%20Paare%20und,k%C3%B6nnen%20Eltern%20kein%20Elterngeld%20bekommen.
LG
Hi, wenn das Kind erst nächstes Jahr auf die Welt kommt, zählt ja dieses Jahr als Einkommensgrenze. Je nachdem wie viel ihr drüber seid, kannst du ja auch jetzt noch z. B. unbezahlten Urlaub nehmen oder Stunden reduzieren um unter den 175.00€ zu versteuerten Einkommen zu kommen. Und bitte nicht Brutto mit z. v. E. verwechseln.
Da würde ich allerdings gegenrechnen, ob es sich wirklich rechnet, oder ob man sich nicht lieber das Geld selbst auf die Seite spart.
Man bekommt schließlich auch nur einen Bruchteil Elterngeld. 1800€ x 12 = 21.600€. Und die wirken sich dann im Elternzeitjahr auch wieder steuerprogressiv aus.
Also jetzt auf Einkommen verzichten, um unter irgendeine Grenze zu kommen, um dann wenn das Kind da ist mehr Steuern zu bezahlen
vs
Jetzt nicht auf Einkommen verzichten, sondern das Geld selbst auf die Seite packen und dann daraus zehren, UND dank Steuerprogression wenn das Kind da ist besser dastehen.
Wenn man Luxus wie Firmenfahrzeug etc hat ist das zudem ein geldwerter Vorteil und muss trotz Elterngeld versteuert werden, wirkt sich also auch noch auf das zu versteuernde Einkommen des Elternzeitjahres aus.
Ich würde da wirklich ganz genau durchrechnen, ob man da alles in allem wirklich besser da steht, wenn man vorher auf Lohn verzichtet, nur um in dem Jahr uuuunbedingt ne Leistung vom Fiskus zu bekommen.
Dann noch das deutscheste aller deutschen Argumente: auch noch weniger in die Rente einzahlen, nur um jetzt unter die Grenze zu rutschen.
Nee, sorry wenn ich das so sage, aber: mit dem Einkommen sind 21.600€ nun wirklich nix, was man erzwingen muss. Das ist so oder so nur ein Zückerli.
Ich schrieb auch „je nachdem wie viel sie drüber sind, macht es Sinn“. Wenn sie weit drüber sind, ist klar, aber wenn man nur knapp über der Grenze ist, macht es durchaus Sinn.
Dass es Änderungen geben wird, ist seit August 2023 bekannt. Ich hätte in den 13 Monaten bis jetzt oder 18 Monaten bis Februar jeden Monat Geld zurückgelegt. Das wäre auch in München locker möglich gewesen.
Wenn ihr weniger Arbeitstage arbeitet, habt ihr auch weniger Urlaub. Jedem Arbeitnehmer in Deutschland stehen mindestens 4 Wochen Urlaub pro Jahr zu. Diese 4 Wochen habt ihr, egal ob ihr 5 Tage die Woche oder zwei Tage arbeitet.
Dein Mann kann Teilzeit in Elternzeit machen oder so in Teilzeit gehen. Arbeiten wird einer von euch müssen, wenn ihr Geld haben wollt. Alternativ sind es bis Februar noch 5 Monate Zeit, in denen ihr Geld zurücklegen könnt.
Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, wenn ihr/dein Partner auf Teilzeit geht - z.B. 50% und mit eurem AG vereinbart, dass bspw. ein Monat 100% gearbeitet wird und im zweiten Monat dann komplett die Überstunden aus Monat 1 abgebaut werden? Oder in Monat 1 die ersten beiden Wochen 100% arbeiten und in Monat 2 die letzten beiden und in den 4 Wochen dazwischen nicht? Dann hättet ihr die ganze Zeit über zumindest die 50% Gehalt?
Wenn ihr nicht sehr weit über der ZVE-Grenze liegt, würde ich einen Steuerberater konsultieren. Es gibt einige Möglichkeiten, das ZVE zu senken. Beispiele: Renovierungen am selbst genutzten Wohneigentum, erhöhte Beiträge in private oder gesetzliche AV, Krankenkassenbeiträge vorauszahlen etc. Wie wirksam das ist und ob das dieses Jahr noch möglich ist, kann hier keiner ohne genauere Kenntnis eurer Einkommenssituation beantworten.
Wenn dein Partner die Anfangszeit nicht über Urlaub oder Überstunden abdecken kann, bleibt euch wie schon von anderen geschrieben dein Mutterschaftsgeld (ergo dein voller bisheriger Lohn) für die ersten 8 Wochen nach der Geburt. Das ist nicht nichts. EG dürftet ihr nach der neuen Regelung ohnehin auch nur einen Monat parallel beziehen.
Hat dein Mann die Möglichkeit ein Stundenkonto aufzubauen? So dass er jetzt bis zur Geburt regelmäßig Überstunden macht und die dann nach der Geburt abbummelt oder Home Office ist doch sicherlich auch eine Möglichkeit. Ihr könnt auch beide Teilzeit arbeiten in Elternzeit. Je nachdem wer wie lange zu Hause bleibt.
Wenn ihr EG beziehen könntet, würde die Progression im folgenden Jahr bei eurem Verdienst und je nach Steuerklasse nicht einiges an Nachzahlung bringen. Lohnt sich das überhaupt für euch?
Und natürlich Geld zurücklegen, wie viele andere das auch tun egal in welcher Gehaltsgruppe. Elterngeld bedeutet nunmal immer Verzicht. Auch wenn es sich bei euch sehr einschneidend darstellt. Was ein bisschen skurril klingt bei eurem Verdienst. Evtl. auch die Ausgaben kurzzeitig senken ist ja auch ne Möglichkeit.
Hallo,
Egal, ob man in München oder auf einem Dorf sonst wo wohnt, über 175.000 Euro Einkommen ist viel Geld! Wer da nicht in der Lage ist, vorher was anzusparen macht definitiv was falsch. Wir verdienen zusammen auch in diesem Bereich, ich weiß also, wovon ich spreche. Wir wohnen im Raum Frankfurt a.M., also auch teure Gegend.
Ist es denn sicher sprich habt ihr es schon konkret ausgerechnet bzw. ausrechnen lassen, das ihr über der Grenze liegen werdet?
Die 175.000 Euro sind ja nicht das Einkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen. Ein Steuerberater kann da sicher sagen, an welchen Stellschrauben man drehen kann, um das zu versteuernde Einkommen zu senken. Und gegenrechnen, ob es sich überhaupt rechnet, das zu tun um Elterngeld zu bekommen.
Bei uns ist die Elternzeit schon einige Jahre her, also nach alter Regelung. Aber auch Elterngeld in maximaler Höhe von 1800 Euro war ein Einschnitt, wenn man das Einkommen vorher vergleicht. Aber man wusste es und konnte sich drauf einstellen. Deshalb haben wir vorher zusätzlich zu dem, was sowieso aufs Sparkonto ging, noch was extra draufgepackt. Da weniger Ausgaben (z.B. Fahrkosten zur Arbeit entfielen) mussten wir nicht mal auf die gesamte Summe zugreifen.
Wenn ihr gemeinsam zu Hause sein wollt und das ohne Einkommen nicht geht, kann dein Mann nur Urlaub nehmen oder Überstunden abfeiern, wenn es das bei ihm gibt.
Ggf hat auch seine Firma eine Regelung zum Sabbatical? Da gibt es ja Firmen, die sowas anbieten bei z.B. halbem Gehalt, Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge o.ä.
Wenn Elternzeit für ein Jahr ohne Einkommen nicht machbar ist, kann man kein Jahr nehmen, sondern muss das kürzer halten. Oder Teilzeit in Elternzeit arbeiten.
LG N.