Auto von Eltern

Hallo! Ich habe meinen Eltern ein Auto abgekauft. Ich habe 10000€ angezahlt und den Rest, also 18000€ bekommen Sie jeden Monat von mir 300€. Vertrag haben wir keinen gemacht, da wir ein großes Vertrauensverhältnis haben und sie wissen das ich aufjedenfall pünktlich zahle. Wir hatten sowas mit meinem vorherigen Auto auch schon gemacht. Das Problem ist, dass die Versicherung und der Fahrzeugschein auf meinen Vater läuft und wir als Fahrer eingetragen sind, da es so günstiger ist. Jetzt möchten meine Eltern etwas vertraglich festmachen, dass das Auto mir gehört sollte ihnen was passieren. Wie setze ich so ein Schreiben auf? Was muss da drin stehen? Habe mir über sowas noch nie Gedanken gemacht.

1

Wie wäre es damit?

https://www.adac-nordrhein.de/wp-content/uploads/sites/49/2023/12/Kaufvertrag-fuer-den-Privatkauf-von-Gebrauchtwagen.pdf

2

Darf ich fragen, wie alt du bist? Es würde langfristig Sinn machen, wenn deine Eltern dir eine Schadensfreiheitsklasse übertragen können. Irgendwann wirst du nämlich ein Auto auf dich anmelden MÜSSEN und dann wäre es besser, wenn du nicht als blutiger Fahranfänger eingestuft wirst.

Das andere, was ihr plant, kann man über ein Vermächtnis oder einen Erbvertrag regeln. Würde dann Sinn machen, dass deine Eltern ein Testament verfassen.

4

Ich habe den Fehler gemacht die "Doppel-Karte" von meinem Vater zu nehmen und nicht die Schadenfreiheitsjahre übertragen zu lassen zu Lebzeiten mit einem kleinen Verlust. Nach dem Tod stand ich dann da. Als das irgendwann der Versicherung aufgefallen ist bin ich gewaltig hoch gerutscht. Da habe ich dann aus Vollkasko nur noch Haftpflicht machen müssen weil es sehr knapp war zu der Zeit. Es ist Gott sei Dank alles gut gegangen.

Puh bis du die 18000 abgestottert hast, ist das Auto hoffentlich noch i O. 🙈

5

Ja, genau das meine ich. Es dauert hoffentlich noch ganz lange, aber die Eltern der TE werden irgendwann versterben. Dann fängt sie bei Null als Fahranfängerin an, obwohl sie keiner ist.

Ich hatte Glück. Ich habe den Führerschein seit ich 18 bin, hatte aber nie ein eigenes Auto, was auf mich zugelassen war. Ich konnte immer das Auto von anderen (Eltern,
mein Mann, Mietwagen) nutzen. Erst seit zwei Jahren habe ich ein eigenes. Zum Glück konnte mein Vater mir noch eine Freiheitsklasse übertragen, zwar nicht die vollen maximal 20 Jahre, da ich vor zwei Jahren nur 19 Jahre voll hatte, aber jetzt habe ich sie immerhin. Das macht was aus.

3

Vielleicht solltest du es auf dich zu lassen? Denn ich weiß nicht, ob dir ein Fahrzeug gehören kann dessen Halter du nicht bist.

Und was wäre das Thema? Gäbe es wenn ihnen was passiert noch mehr Erben? Oder mit wem gäbe es überhaupt was zu klären? Gerade unter Geschwistern könnte das ja recht formlos festgehalten werden.

Mit meinen Eltern und Geschwistern wüsste ich sowas. Meine Eltern haben uns durchaus auch Autos zwischen finanziert so dass wir nicht leasen mussten. Das war aufgeschrieben in ner excel.

6

1. Gehört demjenigen das Fahrzeug, der im Besitz des Fahrzeugbriefes ist. Deswegen sollte man diesen auch niemals im Fahrzeug aufbewahren.

2. Müssen Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer nicht die selbe Person sein. Praktizieren wir seid Jahren. Fahrzeug gehört lt. Brief und Schein meinem Mann. Versicherungsnehmer bin ich (weil ich die besser Schadensklasse habe).

3. Also genügt es doch einfach das Auto auf Dich umzumelden, Versicherungsnehmer bleibt Dein Vater. Brief geht zu Dir - fertig.

Bearbeitet von tiffysb
7

Ich lasse mich gern eines besseren belehren, aber der Eigentümer eines Fahrzeugs ist der Käufer, nachweisbar durch Kaufvertrag.

Fahrer, Halter und Eigentümer können 3 verschiedene Personen sein.

Quelle: meine Kfz- Versicherung. 2023 ist bei meinem Partner ein Leasingwagen ausgelaufen. Er konnte ihn zu sehr guten Konditionen kaufen. Meinte dann der Brief kann dann auf mich ausgestellt werden, dann sei das alles geregelt.
Zum Glück hat die Leasinggesellschaft eingewilligt, dass ich das Auto gleich auf meinen Namen kaufen kann (ich habe also den Kaufvertrag geschlossen) und ich stehe im Fahrzeugbrief.

Ich gehe noch einen Schritt weiter, mein Mann lebt schon sehr lange nicht mehr, er hatte damals, da die Kinder sehr klein waren, ein gebrauchtes KfZ für mich abgeholt und dementsprechend den Kaufvertrag unterschrieben. Ich stand im Fahrzeugbrief.
Was ist passiert? Er war zum Todeszeitpunkt Eigentümer und das Auto ist in die Erbmasse eingeflossen.

Aber mich interessiert, ob hier jemand juristisch so sicher ist, dass er das eindeutig beantworten kann?
Im Internet findet man verschiedene Szenarien.

Bearbeitet von tine258
8

Die Sache ist doch eine logische Schlussfolgerung.

Du gehst auf die Zulassungsstelle und möchtest ein Auto auf Dich (oder mit Vollmacht auf jemand anderen zulassen).
Die Zulassungsstelle will nur den Brief sehen. Die interessiert der Kaufvertrag nicht. Die interessiert auch nicht, wer vorher in dem Brief gestanden hat.

Wer den Brief hat, dem gehört das Fahrzeug. Ich habe noch im Juli ein Auto an einem Freund verkauft. Brief gegen Geld, ohne Vertrag. Er ist dann mit Brief zu seiner Zulassungsstelle und hat das Auto umgemeldet.

Wenn Leasing-Fahrzeuge herausgekauft werden, ist der Bank doch egal, wer das Auto kauft, solange das Geld fließt. Hätte Dein Mann z.B. Euern Nachbarn vorgeschlagen und der hätte bezahlt, stünde der im Brief.

Was bei der Erbmasse Deines Mannes passiert ist, weiß ich nicht. Ich vermute, da wollte einer eine Aufstellung über die vorhandenen Vermögenswerte haben. Hättest du das Auto damals nicht angegeben und einfach gesagt, dass das Fahrzeug Dir gehört, weil Du im Besitz des Briefes bist UND sogar Dein Name drin steht, hätte da keiner etwas dagegen tun können.

weitere Kommentare laden