Mein Schwager bekommt Bürgergeld und hat mit meiner Schwiegermutter zusammen gewohnt, die kürzlich verstorben ist. Da sie die Miete allein bezahlt hat, musste er das dem Jobcenter anzeigen, damit das die Miete jetzt übernimmt.
Ihm wurde direkt gesagt, wenn er was erbt, kann ihm das für bis zu 15 Jahre auf den Leistungsbezug angerechnet werden.
Wohl gemerkt, mein Schwager allein weiss, ob nach Zahlung aller Kosten überhaupt ein Erbe übrig bleibt, ich vermute, wenn, wird es eher wenig sein.
Nun hat sie drei Kinder und hinterließ kein Testament. Mein Schwager hatte aber zu Lebzeiten schon alle Vollmachten. Sie hat ihn mündlich gebeten, wenn nach den Bestattungskosten Geld übrig bleibt, soll keines der Kinder etwas davon bekommen, er soll das Geld dann für einen von ihr genau benannten guten Zweck spenden oder eine entsprechende Stiftung gründen (wofür man meines Wissens aber ein Mindestvermögen benötigt, von dem ich nicht glaube, dass es vorhanden ist).
Daher meine Frage: Darf er diesen Wunsch erfüllen? Oder müsste er streng genommen übrig gebliebenenes Geld mit seinen berufstätigen Geschwistern teilen, sie bitten, dass sie ihren Anteil spenden und seinen eigenen Anteil behalten und vom Jobcenter anrechnen lassen?
Ich bin der Meinung, das Jobcenter kann dies unabhängig von der Betragshöhe verlangen, da kein Testament zugunsten des guten Zwecks vorliegt, und in diesem Fall müsste er auch den Pflichtteil annehmen bzw. Seinen Geschwistern geben, die ihn dann weiterleiten könnten.
Er sagt aber, er habe mit seiner Mutter einen mündlichen Vertrag abgeschlossen, was früher immerhin auch rechtsgültig gewesen sei (Zeugen gibt es keine), der Wunsch seiner Mutter sei auch nach ihrem Tod vorrangig zu erfüllen, und wenn es sein müsse, würde er sich bis zum Bundesgerichtshof durchklagen.
Wie gesagt, ich weiss nicht, ob da überhaupt viel angerechnet werden könnte, reich war meine Schwiegermutter natürlich nicht, aber kann mir jemand sagen, ob mein Schwager Erfolg damit hätte, sein Erbe zu spenden (natürlich mit Nachweis, also nicht nur so zu tun als ob und das Geld behalten), ohne dass das Jobcenter es ihm fiktiv anrechnet?
Juristisch gesehen ist Spenden ja Privatvergnügen, man muss es nicht nur wollen, sondern auch können. Und diese Spende ginge ja praktisch dann zu Lasten des Jobcenters.
Jobcenter und Erbschaft, kennt sich jemand aus?
Wenn die Verstorbene gewollt hätte, dass ihr Nachlass gespendet wird, dann hätte sie ein Testament machen müssen. Hat sie aber nicht. Also gilt die gesetzliche Erbfolge. Dein Bekannter kann dann mit seinem ⅓ machen was er will (Thema Jobcenter außen vor), aber er kann nicht den Anteil seiner Geschwister spenden.
Ob das Jobcenter einen Anspruch darauf hat ein Erbe anzurechnen oder ob er sich dem durch Spende entziehen kann, weiß ich nicht. Dreist wäre es schon.
Ein Verwandter, der kinderlos war, hat zu Lebzeiten allen erzählt, er hätte seinen Nachlass geregelt, es würde alles auf seine Nichten/Neffen aufgeteilt. Dann ist er plötzlich verstorben und es gab kein Testament. Also halt dir gesetzliche Erfolge und seine Geschwister haben geerbt, obwohl es nicht dem entsprach, was er immer erzählt hat. Tja, war das also doch nur Gerede und nicht sein Wille. Davon muss man dann ausgehen, wenn es nicht per Testament geregelt war.
Und dann liest man, dass ein vollgekritzelter Bierdeckel auch als Testament gilt. Datum, Unterschrift und Erbe angeben, fertig.
Wenn man so klare Wünsche hat, doch eigentlich kein Problem...
https://www.meineanwaelte-muenchen.de/blog/schatzi-bekommt-alles-ein-testament-mit-hindernissen/
Als mein Onkel vor kurzem verstorben ist und meine Tante den Papierkram gemacht hat, stand da auch ob der Verstorbene ein Testament vom Notar oder ein selbstgeschriebenes hat.
Wenn man aber gar nichts hat, nicht mal den Bierdeckel kann man auch nichts nachweisen
Ein Problem könnte auch die Miete der Wohnung sein oder die Größe.
Wenn sie nicht angemessen für 1 Person idt, wird er nach einer gewissen Frist umziehen müssen.
Hat sie denn irgendwo Geld offiziell angelegt? Dann kann er den gesetzlichen Weg nicht umgehen. Das wird geprüft. Im Übrigen muss das alles übers Nachlassgericht geregelt werden, da werden auch die anderen Erben angeschrieben.
Wenn das Geld nirgends offiziell ist, hat er natürlich den Vorteil, daß er sagen kann, nichts da. Macht sich dann aber strafbar.
Soweit ich weiss, hat sie nichts angelegt
Er wird dem Nachlassgericht ja eine Aufstellung schicken müssen aber Wertgegenstände und Barvermögen. Wer da schummelt, macht sich strafbar. Dann hat er aber ein größeres Problem als damalig dem Jobcenter
Vorne weg: ich kenne mich nicht aus.
Jede*r hat doch ein Schonvermögen? Sollte er erben, stehen ihm 15.000 € zu. Wäre es sein 1. Jahr im Bezug 40.000 €.
Sicherlich wäre es sinnvoll sobald das Erbe da ist, das Bürgergeld zu kündigen und vom Erbe zu leben.
Das er rückwirkend Leistungen zurück bezahlen muss, kann ich mir nicht vorstellen 🤔
Schonvermögen ist das, was du am Anfang des Bezugs besitzt. Alles, was später kommt, wird angerechnet (wie einer Verwandten zb mal die 8 Euro Zinsen, die ihr Schonvermögen brachte, allerdings bekam sie Hartz IV.