Hallo ihr Lieben,
Wie oben schon geschrieben möchte mein AG für mich gerne ein BV. Ich arbeite als Erzieherin in einer Kita (Niedersachsen) und mit der jetzt beginnenden Erkältungszeit und sowieso den Krankheiten die so rumgehen können bin ich für meinen AG eine schlecht planbare Mitarbeiterin und es wäre am einfachsten wenn sie meine Stelle im BV neu besetzen könnten. Über Personalmangel etc. brauchen wir ja gar nicht reden. Die Betriebsärztin stellt kein BV aus da ich ja einfach den Tätigkeiten wie Wickeln, Naseputzen usw. aus dem Weg gehen kann. Könnte man vllt schaffen ja, wenn wir nicht eh schon unterbesetzt wären. Meine Frauenärztin darf laut ihr gar kein BV mehr ausstellen wenn meines und das Leben des Kindes nicht gefährdet sind.
Ich habe leider viel mit Panikattacken und Schwindel zutun die mich auch gerne mal umhauen, mache Immunitäten fehlen mir auch- also auch irgendwie nicht nachvollziehbar 🤔
Darf der AG selber gar kein BV aussprechen? Muss das über einen Arzt laufen?
Habt ihr mit dieser Situation Erfahrungen oder Tipps für mich. Werde echt bald noch wahnsinnig mit dem Hin und Her.
Vielen Dank und liebe Grüße 🙏🏼🥰
AG will ein Beschäftigungsverbot - Ich werde noch wahnsinnig!
Dein Frauenarzt handelt da genau richtig, weil dieser nicht für deinen Arbeitsplatz verantwortlich ist und dich für deine Symptome maximal krankschreiben kann.
Wenn dein Arbeitgeber ein BV will, dann muss er dir eins ausstellen. Das müsste normal auch ohne Betriebsarzt möglich sein.
Danke für deine Antwort.
Meine FÄ verstehe ich auch total, aber sie weiß um meine Panikattacken mit tw umkippen und schwarz vor Augen. Zählt für mich schon zu Gefärdung meinerseits bzw. des Kindes. Aber gut. Sie macht es halt nicht.
Dann muss ich da mit meinem AG nochmal sprechen weshalb er mir denn dann keines selbst ausstellen kann 😅 schon komisch irgendwie 🥴
Da du die Panikattacken sicher auch daheim hast ebenso wie den Schwindel, kann sie da tatsächlich kein BV aussprechen.
Der AG kann das allerdings tun (also der Träger), wenn er eine Gefährdungsbeurteilung mit dir gemacht hat und feststellt, dass dein Arbeitsplatz nicht mutterschutzkonform ist und er keine andere Tätigkeit für dich hat.
Er kann das NICHT tun, weil eine schwangere Mitarbeiterin für Planungsschwierigkeiten sorgt.
Ich verstehe die Begründung leider nicht.
Deine Vertretung würde doch auch krank werden und ausfallen mit Erkältung.
Solange die Krankheiten harmlos für die Schwangerschaft sind, verstehe ich das nicht.
Was man noch machen darf und s nicht, ist ja geregelt und auch der Immunstatus wird ja überprüft.
Wie ist dein Verhältnis zum AG? Will man dich loswerden weil du unangenehm bist?
Also die Gefährdungsbeurteilung ist von Mensch und Jahreszeit unabhängig, sie gilt für jede Person auf einer Stelle. Heißt, das was du anführst ist nicht allgemeingültig für diese Stelle (Erkältung wegen Jahreszeit etc.) demzufolge wird auch der AG vor den Krankenkassen nicht rechtfertigen können, warum ein BV ausgesprochen wurde.
Selbstverständlich kann und muss der AG ein BV ausstellen, wenn er der Meinung ist, dass die eins zusteht! Der Betriebsarzt spricht nur eine Empfehlung aus. Fürs Ausstellen ist der AG zuständig.
Dein FA handelt vollkommen korrekt.
Wende dich an die zuständige Aufsichtsbehörde, wenn dein AG weiter so Theater veranstaltet.