Schwanger 3. Lehrjahr Bäckerin

Hallo an alle die das lesen und mir helfen können.

Ich habe vor einer Woche erfahren das ich mein 2. Kind bekomme.

Ich befinde mich in der Ausbildung zur Bäckerin im 3. Lehrjahr. Meine Arbeitszeiten sind von 1 Uhr - 8:30 Uhr.

Meine Frage ist also kriege ich damit schon ein Beschäftigungsverbot?
Und da ich mich ja im letzten Jahr befinde frage icj mich was mit meiner Prüfung ist, darf ich die noch machen auch wenn ich nicht im Betrieb war (Praktischeprüfung)?


Ebenfalls habe ich grade Angst es meinen Chef mitzuteilen da ich grade wegen meinen Ersten Kind Zuhause bin weil sie ihr bein gebrochen hat und ich mich um sie kümmere, da war er nähmlich schon sauer...
Habt ihr tipps oder soll ich es ihm einfach sagen und dann ein dummen Blick kassieren


Danke für eure hilfe

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Ich arbeite auch in einer Bäckerei...
Wenn bei uns jemand schwanger wird sind Nachtstunden nicht mehr erlaubt .
Ab 6 Uhr und keine Überstunden mehr.

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Dein AG wird schauen müssen dich mutterschutzgerecht einzusetzen.

Das heißt keine Schichten zwischen 20 Uhr und 6 Uhr.
Dies ist aber erstmal kein Grund für ein BV da in einem Bäcker ja auch andere Tätigkeiten gibt als um die Uhrzeit zu backen.

Wenn du ein BV bekommst wird wahrscheinlich auch die Prüfung nicht stattfinden.. bin da aber nicht zu arg in der Materie drin.

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Das Problem ist aber dass du ja die Tätigkeiten als Bäckerin nachweisen musst, nicht die als Bäckereiverkäuferin oder ähnliches.

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Ja gut auf der Warte verständlich.

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Nein, du musst das 3 Lehrjahr selbstverständlich komplett nachholen, solltest du in ein Beschäftigungsverbot kommen.

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Du musst das Lehr Jahr nachholen, weil die Zeit, auch bei BV im Betrieb fehlt.
Ich glaube, man darf insgesamt 10% der Ausbildungszeit fehlen, damit man zur Prüfung zugelassen wird. Da wirst du ja drüber sein.
Solltest du denn ein BV bekommen, natürlich.

Bearbeitet von MinaLeevste
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Hallo,
das bestimmst du selbst. Das Mutterschutzgesetz zwingt dich die Geburt anzuzeigen - die Schwangerschaft musst du nicht mitteilen.
Solange dein Ausbildungsbetrieb nichts von deiner Schwangerschaft weiß, kann er sich nicht an die Regeln des Mutterschutzgesetzes halten.
Erfüllst du die Voraussetzungen für eine Verkürzte Ausbildung? Dann wäre noch eine Abschlussprüfung vor der Entbindung möglich.

Die Alternative wurde dir schon genannt. Du darfst in der Ausbildung nur relativ wenig Fehlzeiten haben. Der Grund ist vollkommen egal. Du musst das 3. Lehrjahr wiederholen. Du kannst natürlich, wie jeder andere auch, nach der Geburt erstmal bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Das schiebt allerdings dein 3. Lehrjahr immer weiter nach hinten.