Unterhalt für für meine Stieftochter (lebt bei mir)

Hallo Allerseits.
Ich bin gerade etwas ratlos. Nach der Trennung von meiner Freundin bin ich in der gemeinsamen Wohnung wohnen geblieben. Meine damalige Freundin ist zunächst mit unserer Tochter ausgezogen. Dazu sollte ich vielleicht erwähnen, dass ich zwar von "unserer" Tochter spreche, ich jedoch nicht ihr biologischer Vater bin und sie auch nicht adoptiert habe. Meine Ex-Freundin und ich waren auch nicht verheiratet.
Nach etwa einem halben Jahr, rief mich meine Ex-Freundin an und fragte, ob unsere Tochter erstmal bei mir wohnen könne (meine Ex-Freundin ist psychisch sehr labil und auch in Behandlung). Ich willigte natürlich ein. Meine Ex-Freundin bezieht neben dem Kindergeld noch zusätzlich Unterhalt vom leiblichen Vater bzw. vom Staat (Unterhaltsvorschuss). Insgesamt sind das rund 650 Euro pro Monat). Sie ist zudem berufstätig.
Meine Tochter lebt inzwischen seit 1,5 Jahren zu 100% bei mir. Bei ihrer Mutter hat sie auch kein Bett o.ä. mehr. Ich sorge komplett allein für sie. Meine Ex-Freundin meldet sich ab und an bei ihr, übernimmt allerdings keinerlei pädagogische Fürsorge oder Verantwortung. Ich zahle aktuell die komplette Verpflegung (Lebensmittel), Unterkunft sowie sonstige Ausgaben wie Taschengeld etc. Finanziell scheint es ihr auch nicht schlecht zu gehen, da sie häufig verreist.
Nach langem Hin- und Her hat meine Ex-Freundin sich dann bereit erklärt mir monatlich 150 Euro zu überweisen. Allerdings tut sie dies nur sehr unregelmäßig und auch nur auf Nachfrage / Betteln.

Da ich weder der biologische Vater bin, sie nicht adoptiert habe und wir auch nicht verheiratet waren, passen die meisten Antworten im Internet nicht auf meine Situation.

Ich wüsste gerne, welcher Betrag (falls überhaupt) mir für die Versorgung "unserer" Tochter zusteht.

Ich könnte zum Jugendamt gehen und mich beraten lassen, allerdings würde das auch bedeuten, dass ich meine Ex-Freundin anschwärze, da sie ja quasi zu unrecht die volle Summe vom Staat kassiert. Zudem ist es natürlich keine Option, meine Tochter zu ihrer Mutter zu schicken, da dies ja quasi einem Rauswurf gleich käme.

Für Tipps wäre ich sehr dankbar

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Ich kann dir keinen Tipp geben (den wirst du von anderen bestimmt bekommen), ich wollte dir aber trotzdem schreiben, dass ich es toll finde, was du machst. Nicht jeder würde so handeln.

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Wie alt ist denn die Tochter?

Im Grunde bist Du analog einer Pflegefamilie zu sehen. Das ist ja auch eine der Möglichkeiten, wenn Kinder nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, dass sie dann innerhalb der Familie "in Pflege" sind. Und auch wenn Du im rechtlichen Sinn nicht Familie bist, bist Du doch nicht eine Pflegestelle, die über das Jugendamt vermittelt werden musste.

Fundierte rechtliche Beratung wirst Du bei einem Anwalt bekommen. Allerdings wird kein Weg daran vorbei führen, dass irgendwann auch die Behörden Kenntnis erlangen, wenn die Mutter so wenig Einsicht zeigt.

Bearbeitet von onthebrightside
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Hallo und danke schon mal für die antwort. sie ist 12. die anwaltoption ist nicht ideal, weil am ende dabei ja dann doch meine tochter die leidtragende wäre. ich hatte gehofft, dass ich meiner ex irgendwelche urteile oder paragrafen nennen könnte um sie zur einsicht zu bringen, aber wahrscheinlich gibt es da schlichtweg nichts

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Es gibt schon Paragraphen, die du ihr nennen kannst, in denen steht, dass sie nicht berechtigt ist Kindergeld und Unterhalt für ein Kind zu erhalten, das nicht bei ihr wohnt und auch sonst nicht von ihr erzogen wird.

Ob das Geld stattdessen komplett wie es ist dir zusteht, weiß ich nicht, aber IHR definitiv nicht und das ist auch sehr eindeutig und leicht zu finden.
Vielleicht reicht das ja schon, dass sie mal darüber nachdenkt was sie da tut (Betrug).
Du kannst ja mal erwähnen, dass du gerne bestimmte Sachen für die Tochter beantragen würdest, bei denen eben auch bemerkt werden könnte, wohin der Unterhalt geht. Also ohne ihr zu drohen. Womöglich ist ihr gar nicht bewusst, wie leicht sie auch ohne dich mit ihrer Straftat (!) auffliegen kann.

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Wende dich ans Ja. Sie bezieht zu Unrecht Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Du wirst sonst keine Hilfen bekommen, da es nicht dein Kind ist

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Erstmal Hut ab. Toll, dass du für sie da bist! Wie alt ist sie denn?

Mein "Bruder" lebt seit er 7 Wochen alt ist bei uns. Eigentlich ist er mein Cousin.

Wir hatten sein ganzes Leben weder Sorgerecht, noch hat mein Onkel zugestimmt, dass wir ihn adoptieren können und das obwohl er ausschließlich bei uns war und zu ihm keinen Kontakt hatte.

Es war sehr schwierig alles und mein Onkel hat Unterhalt, Kindergeld, Steuererleichterungen...einkassiert, die zu 0 € bzw. Damals DM bei uns ankamen.

Meine Eltern haben es so hingenommen, da sie kein Rechtsstreit innerhalb der Familie wollten (ich sag dazu nichts...).

Ganz böse wurde es, als mein Bruder studieren wollte und meine Eltern wegen eines Unfalls mit Berufsunfähigkeit nicht noch einem Kind ein Studium ermöglichen konnten.

Letztendlich ging alles vor Gericht. Mein Bruder musste seinen eigenen Vater verklagen und sich im Gerichtssaal beschimpfen lassen...

Lass dich anwaltlich beraten und geh zum Jugendamt.

Früher oder später geht das doch so nicht weiter, wenn du dir sicher bist, dass eure Tochter bei dir bleiben wird. Es steht euch zu!

Alles Gute!

Bearbeitet von vorblida
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Du hast ja dann auch kein Sorgerecht? Wie macht ihr es denn mit Unterschriften etc
Wie alt ist das Mädchen?
Ich würde mich auch mal beraten lassen über Rechte und Pflichten in deiner Situation.
Sei es Jugendamt oder erstmal beim Anwalt.

Psychisch labil hin oder her, sie kann nicht die ganze elterliche Fürsorge auf dich abwälzen aber gleichzeitig Unterhalt kassieren.

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hallo und danke für deine antwort. sie ist 12. nein, stimmt ich bin auf dem papier keineswegs sorgeberechtigt. das war allerdings in der Vergangenheit nie ein problem. bei zeugnissen o.ä. unterschreibt meine ex dann halt. hab auch immer wieder probiert sie uptodate zu halten bzw. sie mit einzubinden. Allerdings mauert sie immer nur. da kommen dann so antworten wie: "das musst du entscheiden, sie lebt bei dir!" irgendwann habe ich den kontakt dann rigoros eingeschränkt. Inzwischen läuft jetzt fast die gesamte Kommunikation über meine tochter, was ziemlich suboptimal ist.
Insbesondere bei so alltäglichen entscheidungen ist das dann problematisch, weil meine ex quasi die rolle der netten oma einnimmt und alles erlaubt, während ich ja die Verantwortung tragen und es dann ggf. doch verbieten muss und der buhmann bin.

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Das Problem ist auch, du hast keinerlei Recht auf Auskunft, kannst nicht mit ihr zum Arzt etc. Du würdest dich unter Umständen sogar strafbar machen.

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Dir steht das volle Kindergeld, der volle Unterhalt vom Vater( bwz. Unterhaltsvorschuss) und Unterhalt von der Mutter zu.
Da du aber keinerlei Rechte an dem Kind hast, ist es kompliziert. Geh zum Ja und schilder den Fall. Die können dir helfen und dich beraten.

Bearbeitet von Sabbaton
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Ich würde das alles der UVG-Stelle und der Kindergeldstelle mitteilen. Dass sie diese Gelder fälschlicherweise bezieht, ist ja nicht diene Schuld. Genau genommen hätte SIE bei den Stellen mitteilen müssen und sagen, dass das Kind bei dir lebt.

Beantrage doch als erstes mal selber das Kindergeld. Auf dem Formular kannst du ankreuzen "Pflegekind".

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Er kann das Kindergeld nicht beantragen! Er ist nicht offiziell Pflegeperson. Er hat nichts in der Hand. Er hat keinerlei Rechte im Moment!

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Man braucht keine offizielle Pflegeperson sein, um Kindergeld für ein Pflegekind zu erhalten.
Siehe Internetseite der Familienkasse.

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Ich würde mich erstmal an einem Anwalt für Familienrecht wenden. Wenn du zum JA gehst werden die dort ja direkt hellhörig und deine EX bekommt vermutlich sofort Schwierigkeiten wegen dem UVG- was ja an sich richtig ist, aber vielleicht nicht für die Tochter, die das nachher ausbaden muss. Ganz schön miese Nummer von deiner Ex, so dreist muss man erstmal sein!

Grundsätzlich wäre es am Ende schon am sinnigsten das JA mit ins Boot zu holen, denn deine Ex kann ihrer Fürsorge ja auch offensichtlich nicht nachkommen. Außerdem wird bei einer 12 jährigen auch der eigene Wunsch berücksichtigt. Sofern das Mädchen weiterhin bei dir bleiben kann, stünde dir auch ggf. Pflegegeld zu, das ist ein ordentlicher Batzen und kommt am Ende ja auch eurer Tochter zu Gute.

Aber wie gesagt, erstmal würde ich Kontakt zum Anwalt aufnehmen.

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Dann wird der Mutter aber der Uvg und das Kindergeld gestrichen. Ob sie das dann so toll findet, wage ich zu bezweiflen.
Außerdem müssen Vater und Mutter damit einverstanden sein.

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Ist ja auch korrekt, dass beides gestrichen wird. Steht ihr ja auch alles nicht zu.
Früher oder später wird des doch eh bekannt, dass das Kind net mehr bei ihr lebt und dann kommen Schulden auf sie zu.

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Geh zum Jugendamt und lass dich beraten. Dass die Ex dann Stress bekommen könnte, wäre mir wurscht. Nicht egal wäre mir, dass sie Kindergeld und Unterhaltsvorschuss einsackt, für sich ausgibt und dich gnädig mit 150 Euro monatlich Kostgeld für eine 12jährige abspeisen will.

Davon wird das Mädchen vielleicht satt, aber sie ist noch nicht angezogen, ihr Mietanteil ist noch nicht bezahlt und ihre Schulsachen, das Taschengeld und der Sportverein. Du liebst deine Stieftochter, aber es kann trotzdem nicht sein, dass du für den Großteil ihres Unterhalts selbst aufkommen musst, damit ihre Mutter mehr Taschengeld hat.