Hallo liebe Forums-Mitglieder,
ich verzweifle am Elterngeldantrag: Vielleicht könnt ihr mir bisschen Klarheit verschaffen:
-Ich bekomme mein Kind März 2025
- Neben einen Hauptjob habe ich noch eine nebenberufliche Tätigkeit mit max. 1.500 EUR Umsatz im Jahr, die ich in Elternzeit eigentlich gerne weiterführen möchte
- Elternzeit nehme ich für 3 Jahre
Mir wurde jetzt empfohlen die nebenberufliche Tätigkeit nicht mehr auszuüben, da diese vom Elterngeld abgezogen wird. Wie seht ihr das Thema? Würdet ihr trotzdem arbeiten oder lieber pausieren?
Ich denke, ich falle sowieso nur ins Basis-Elterngeld und habe überlegt nach den 14 Monaten also nach Auszahlung wieder die nebenberuf. Tätigkeit aufzunehmen.
Freue mich über den Austausch sowie Tipps und Tricks!
LG
Kerstin
Elterngeld- Hilfe!
Habe noch ein paar Nachfragen.
Du schreibst "Basis-Elterngeld"- was meinst du damit? Bekommst du trotz Hauptjob nur den Mindestsatz? Wie viel verdienst du denn da?
Bist du alleinerziehend? Wenn nicht, denk dran dass du nur 12 Monate Elterngeld hast und nicht 14.
Ansonsten gibt es die Möglichkeit direkt nach dem Mutterschutz Elterngeld Plus zu beziehen. Da solltest du locker deine Nebentätigkeit anrechnungsfrei weiter ausüben können.
Wenn du sowieso 3 Jahre Elternzeit nimmst, ist es auch egal, dass sich dadurch dein Bezugszeitraum verlängert.
Besten Dank für das Feedback und für die Info's! Ich glaube, dann bin ich wohl ganz falsch informiert momentan. Deshalb ist das sehr hilfreich Deine Antwort und Mühe - danke!
Vielleicht sollte ich erstmal nochmal klären, was ich für ein Elterngeld bekomme? Ich habe einen Hauptjob mit 50 K Jahreseinkommen und nicht alleinerziehend, bleibe aber 3 Jahre Zuhause und beginne dann wieder meine Arbeit im Hauptjob beim jetztigen AG.
Ich dachte, das Elterngeld+ ist nur für rein Selbstständige und ein Nebengewerbe gilt dabei nicht?
Es ist so verwirrend!
Jeder kann frei zwischen Elterngeld Plus und Basis und wählen. Plus heißt einfach, dass du dir die halbe Summe für doppelt so lange auszahlen lässt und nebenher Geld verdienen kannst, ohne dass es angerechnet wird.
Du wirst bei 50k Jahreseinkommen auch in Steuerklasse I/IV fast den Höchstsatz von 1800€ bekommen. Du kannst dir dann direkt nach dem Mutterschutz für für 20 Monate Elterngeld Plus 900€ auszahlen lassen, es sei denn dein Kind kommt zu früh.