BV oder eine Krankschreibung?

Hey ihr lieben,

Kurze Frage! Meine Schwester erhält seit kurzem Bürgergeld( hatte einen schweren Unfall ect.)!Sie hat einen Brief bekommen wo man mit ihr über ihre berufliche Situation sprechen möchte! Sie ist schwanger hat dies aber noch nicht mitgeteilt da sie mehrere Fehlgeburten hatte und sicher sein möchte das es diesmal gut ausgeht ( sie ist knapp in der 11 Ssw) jetzt meine Frage natürlich wird sie beim dem Gespräch habe ich ihr auch geraten sagen das sie schwanger ist! Darf das Jobcenter sie in in irgendwelche Maßnahmen stecken? Kurz vielleicht auch zu erwähnen ist eine Risiko schwangerschaft die ganze Zeit hat sie leider immer wieder mal Probleme Blutungen usw soll sich schonen usw! Aber möchte da auch nicht all zu sehr in Details! Muss sie sich krank schreiben lassen oder muss sie sich ein BV ausstellen lassen? Kennt sich hier vielleicht jemand aus? Oder hat vielleicht Erfahrungen?

Danke im voraus für die Antworten ❤

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Die SS sollte sie mitteilen.

Ja, sie kann trotzdem in Maßnahmen gesteckt werden. Auch muss sie Bewerbungen nachweisen - den meisten Beratern ist allerdings bewusst, dass sie Schwanger nicht eingestellt wird.
Vorab kann deine Schwester mit ihrem Frauenarzt sprechen, damit dieser ein BV ausspricht und sie das beim Amt einreicht.

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Soll sie dann einfach ihren Mutterpass mitnehmen? Wenn sie ein BV hat heißt es dann das zb das sie erst einmal nicht in Maßnahmen darf? Sprich das sie dann nicht muss?

LG

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Eine Bestätigung der Schwangerschaft von ihrem Frauenarzt ist ausreichend.
Sie ist nicht verpflichtet ihren Mutterpass vorzuzeigen. Da sind Daten drin, die gehen den Berater nichts an.

Sie soll einfach mal mit ihren Frauenarzt sprechen, der wird ihr mehr zu den Umfang des BVs sagen können.
Aber ja - Beschäftigungsverbot heißt Beschäftigungsverbot. Das müsste auch etwaige Maßnahmen betreffen.

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Huhu,

Wir kennen nun ja nicht alle Details, aber es ist ja so dass heutzutage mindestens jede 4 Schwangerschaft eine Risiko Schwangerschaft ist, d.h. das ist erst einmal nichts besonderes. Eine Krankschreibung aufgrund von Blutungen in der Frühschwangerschaft könnte möglich sein, kommt aber auf die Umstände an - wie gesagt, die Details kennen wir nicht, daher muss deine Schwester da einfach mal bei der Frauenärztin nachfragen.

Ein BV stellen FÄ soweit ich es mitbekommen habe sehr ungern aus- gerade eine Blutung ist ja nur etwas temporäres, während ein BV ja direkt bis zur Geburt die Arbeit untersagt. Auch müssten die Indikatoren so krass ein, dass eine Ärztin pauschal alle Tätigkeiten (wäre dann ja insbesondere das Sitzen in einer Schulung, was ja nun wirklich nicht schlimm ist) verbietet.

Also wenn sie Glück hat erhält sie vermutlich eine Krankschreibung, das aber auch nicht bis zum Ende der Schwangerschaft.

Viele Grüße

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Huhu.

Verstehe was meinst! Es ist nichr nur das siw Blutungen hat sonder hatte sie auch sehr viele Fehlgeburten muss diese Schwangerschaft vieles an Medikamente nehmen usw und älter ist sie auch☹ auch so kann sie in mom viele Tätigkeiten nicht ausüben durch einen Unfall und Operationen vor der Schwangerschaft! Aber danke fürs antworten 😊

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Ja denn versucht es einmal mit Krankschreibung- wenn nicht von der Frauenärztin, dann ggf. Aufgrund der Krankheit auch einfach beim Hausarzt, wenn sie sich dazu nicht in der Lage sieht. Ich drücke die Daumen, dass die Schwangerschaft gut verläuft!

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Hey.
Der FA wird vermutlich kein BV ausstellen.
Erstens ist das BV Sache des Arbeitgebers und nicht des FA. Und außerdem Bedarf es dafür einer Gefährdungsbeurteilung, die dann ja erst stattfinden muss.
BV ist auch nicht gleich BV. Es gibt ein vollständiges BV, welches sich auf jegliche Tätigkeiten bezieht. Es gibt aber auch ein teilweises BV, welches nur bestimmte Tätigkeiten ausschließt oder ein betriebliches BV, welches einen bestimmten Arbeitgeber ausschließt.
Der FA wird da vermutlich auch nicht ernsthaft weiterhelfen können, weil der idR keine ausspricht.
Die beste Beratung wird da das Gespräch mit dem Jobcenter sein. Und selbst da würde ich mich nicht drauf verlassen, dass die wissen, wie vorzugehen ist.
Am ehesten könnte sie sich von einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten lassen. Da hat sie die besten Karten.

Alles liebe ihr und viel Erfolg 🍀

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Sie hat ja wohl keinen AG.

Bearbeitet von Fachkraft1987
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Exakt. Und deswegen wird es auch kein BV geben.

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Eine Risikoschwangerschaft ist kein Grund für ein Bv.

Sie muss ja schon länger nicht arbeiten, sonst würde sie kein Bg bekommen. Hat das Amt vorher nichts unternommen?

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In den meisten Fällen grade wenn man in der Pflege usw gearbeitet hat und eine Risiko Schwangerschaft hat gibt es wohl ein Grund für BV! Ich habe geschrieben seit kurzem ( paar Monate) da ist einen sehr schweren Unfall hatte! ( sie war 15 Jahre bei der Polizei !!)
Hat das Amt nichts unternommen? Wegen was?

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Wenn sie Beamtin war, gibt erstmal sehr sehr lange die normalen Bezüge weiter. Bg fällt da weg.
Wenn sie Angestellte war, gibt es erstmal 72 Monate Krankengeld, bevor sie Bg bekommt.

Nein, auch in der Pflege gibt es pauschal nicht immer ein Bv, auch nicht bei einer Risikoschwangerschaft. Im Kh kann man die Leute gut woanders einsetzen!

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Ich bezweifle, dass es für Bürgergeldempfänger ein BV gibt.

Sie gibt einfach wenn sie möchte, die Schwangerschaft bekannt.

An Maßnahmen muss sie natürlich weiterhin teilnehmen.

Und „Risikoschwangerschaft“ bedeutet nicht automatisch BV.

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Ich kenne mich da gar nicht aus! Aber danke fürs antworten 🙃

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Huhu,

Gehe nicht davon aus, dass sie ein BV bekommt, denn in Schulungen sitzen ist ja nicht gefährlich und ggf. geht so eine Schulung ja auch nur 3 Monate und sie ist dann besser qualifiziert für den Arbeitsmarkt wenn sie wieder einsteigt?
Ich denke eine Krankmeldung je nach Zustand ist da besser. Es kann ja wieder werden. Blutungen haben am Anfang sehr viele...

Es ist nicht auszuschließen, dass ihr der Hausarzt oder die Frauenärztin trotzdem ein BV geben, da müsste sie mit ihnen reden.

Ich hatte am Anfang auch Blutungen, war ü 40 und hatte 6 Fehlgeburten vor meiner Tochter plus x andere Erkrankungen wie Schwangerschaftsdiabetes etc. BV gab es nicht und ich habe ganz normal bis zum Mutterschutz gearbeitet. Wenn es mir schlecht ging, bin ich mal für ein paar Tage krank geschrieben gewesen.
Denke, warum sollte es bei Bürgergeldempfängerinnen anders sein?
Meine Frauenärztin hätte wohl keinen Unterschied gemacht 🤷‍♀️

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Huhu,

Denke sie sollte es vielleicht einfach ansprechen bei dem Termin den Sie hat oder wie du schon sagst mit ihrem Arzt sprechen 🙃 das mir den mehreren Fehlgeburten tut mir leid hat meiner Schwester auch leider erleben müssen und auch ich.