Hallo ihr Lieben, ich hätte da eine wichtige Frage die mir total Sorgen bereitet. Im Internet finde ich nicht wirklich was dazu.
Ich habe heute in der 22. ssw das Beschäftigungsverbot von meinem Frauenarzt erhalten aufgrund von Problemen in der Schwangerschaft.
Das habe ich meinem Arbeitgeber natürlich direkt mitgeteilt und dieser redete was von vielleicht in Rente gehen.
Was passiert in dem Fall mit mir, genauer gesagt mit meinem Gehalt?
Das Arbeitsverhältnis ist ja dann beendet, trotz Schwangerschaft, aber wegen dem BV kann ich mir ja nicht einmal neue Arbeit suchen.
Zahlt die Krankenkasse dann bis zum Mutterschutz und Elterngeld mein Gehalt oder das Arbeitsamt? Oder bin ich dann einfach offiziell arbeitslos und bekomme ALG 1?
Liebe Grüße
AG geht während Beschäftigungsverbot in Rente
Du bist dann offiziell Arbeitslos. ALG1 bekommst du aber nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, was du mit einem Beschäftigungsverbot vom Arzt ja nicht machst.
Wenn du kein Beschäftigungsverbot hättest, wärst du ja auch ganz normal arbeitslos.
Einfach so in Rente gehen kann der AG ja nicht. Er muss trotz allem die Genehmigung der Behörde einholen, um dich zu kündigen. Vielleicht hat er dann einen Nachfolger.
Für dich würde die Betriebsaufgabe sehr viel Rennerei bedeuten, da du durch das BV zwischen Krankenkasse und Arbeitsamt hin und her geschickt wirst.
Genau so ist es. Je nach genauem Wortlaut des BV ist dann nämlich entweder die Agentur für Arbeit oder die Krankenkasse für dich zuständig, dir grob 60-67% deines Gehaltes bis zum Ende deines Mutterschutzes weiter zu zahlen.
Und weil das leider ein wenig Auslegungssache ist, zeigen beide Institutionen gerne stur mit dem Finger nur auf den jeweils anderen.
Einen Nachfolger wird es nicht geben, da es eine Zahnarztpraxis ist und keine Zahnärzte nachkommen.
Das ist leider ausgeschlossen.
Oh man, ich hoffe das dass einfach nicht passiert und ich Glück habe.