Welche Sozialleistungen während Elterngeld?

Ich kriege bald mein Baby und bin alleinerziehend. Mein Elterngeld wird sich auf ca 700-800€ belaufen (2 Jahre). Davon kann ich grade mal die Miete zahlen. Jetzt wäre meine Frage welche Leistungen ich beantragen kann. Ich hatte an Kinderzuschlag und Wohngeld gedacht. Da jedoch der Bemessungszeitraum die LETZEN 6-12 Monate sind wird es abgelehnt werden weil ich gearbeitet habe und über 2.000 netto bekommen hab. Also müsste ich Bürgergeld Geld beantragen? Ist das nicht so das die erst sagen werden,ich soll trotzdem Kinder Zuschlag und Wohngeld beantragen damit das abgelehnt wird? Unterhalt habe ich mit dem Kindesvater privat geregelt. Er hat kein Einkommen bzw. nur auf Minijob Basis (200€) aber möchte freiwillig 250€ zahlen. Denkt ihr das wird von den Behörden so angenommen?

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Der Kindsvater muss auch Betreuungsunterhalt für dich in den ersten 3 Jahren zahlen - darauf werden sich sämtliche öffentliche Stellen berufen und das muss erst geklärt sein, dass er dies nicht kann.
Da du den Kindesunterhalt privat geregelt hast ist es unklar zu erkennen, was tatsächlich offiziell angegeben ist.
Meiner Meinung nach kann man nur so lange in Elternzeit wie man es sich auch selbst leisten kann - geht dann wohl nur 1 Jahr. Bei dem Verdienst kann man auch versuchen etwas anzusparen.

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Und was soll sie deiner Meinung nach dann mit dem Kind machen?

Betreuung unter 3 kostet Geld, Vollzeit mit Kind in dem Alter sollte man definitiv nicht machen, also wird sie auch wieder auf Hilfe angewiesen sein.

Was soll das denn für ein Kommentar sein von dir.

Ich sehe lieber Mütter, die Hilfe vom
Staat annehmen (gibt genug idioten die das tun ohne Grund) dafür aber ihr Kind zuhause betreuen und nicht mit 1 abschieben, nur damit Menschen
Wie du zufrieden sind

Per Gesetz stehen ihr 3 Jahre zu, die sie ihr Kind zuhause betreuen darf und somit auch 3 Jahre Sozialleistungen ohne, dass jemand sie zum
Arbeiten auffordert.

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Also du musst Bürgergeld beantragen aber das Amt wird ihn anschreiben um
sein Vermögen offen zu legen und den Einkommenssteuernachweis muss er zeigen usw. . . Er muss ja irgendwie krankenversichert sein .. demnach bezieht er Bürgergeld und bekommt den Kindesunterhalt vom Amt den er dir geben muss auf Mindestunterhalt Niveau . Also zu den 250€ kommen noch 105€ zusätzlich
Das geht aber nur, wenn eine Zahl-Urkunde für das Kind vorliegt .

Bearbeitet von Lauterbach muss weg
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Er bekommt keinen Kindesunterhalt vom Amt!
Auch muss keine Urkunde vorliegen, damit sie Unterhalt bekommt.

Bearbeitet von Sabbaton
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Wenn er Bürgergeld bezieht und eine unterhaltsurkunde unterschreibt dann schon

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Hallo,
stelle die Anträge auf Wohngeld, Kinderzuschlag und Bürgergeld bitte simultan. So geht dir kein Geld verloren, da immer ab Antragstellung ausgezahlt wird. Die Bearbeitungszeiten bei Wohngeld und Kinderzuschlag sind oft sehr lang. So kannst du in der Zeit Bürgergeld erhalten. Das Jobcenter macht an den jeweilen Stellen dann seinen Anspruch auf Erstattung geltend, sollte Wohngeld und Kinderzuschlag höher sein.
VG aus dem Jobcenter

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Ähm Nö, wir schreiben die anderen Ämter an, dass wir unseren Anspruch auf Erstattung geltend machen und gehen in Vorleistung. Sollte deren Leistung höher sein, bekommen wir unser Geld wieder und stellen die Auszahlung unserer Leistungen ein.

Bearbeitet von SB-Jobcenter
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Moin,
wie die Reihenfolge mit dem Beantragen der Sozialleistungen ist, weiß ich nicht, aber die private Regelung mit dem Unterhalt des KV wird so nicht einfach angeboten werden. Die Ämter wollen dann eine genaue Berechtigung und prüfen, ob KV wirklich alle seine Möglichkeiten ausschöpft. Wenn er Vollzeit arbeitet, werden sie da nicht viel machen, aber sie werden eben eine offizielle Berechtigung sehen wollen. Die nächste Stelle wäre dann ja der Unterhaltsvorschuss. Denn wenn der KV ein Mangelfall ist, würde die Unterhaltsvorschusskasse auch aufstocken.

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Geh bitte zu Profamilia und lass dich da beraten. Ich lese hier schon viel Quatsch, das ist Blödsinn. Hol dir professionelle Hilfe, kümmere dich zeitnah damit das Geld dann fließt. Wenn das Huschel erstmal da ist hast du wenig Kopf für die ganzen Anträge. Alles Gute!

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Wir vom Jobcenter sind über die Beratung von Profamilia meist sehr überrascht und müssen die Kunden auf den Boden holen und erklären, was rechtlich nicht geht, ihnen aber bei Profamilia so erklärt wurde. Das ist also nicht in jedem Fall die passende Anlaufstelle. Am besten einen Termin im Jobcenter vereinbaren und beraten lassen.

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Geh zu ProFamilia und lass dich beraten.

Ansonsten als Tipp:
Stelle alle Anträge gleichzeitig.

Wahrscheinlich wirst du Bürgergeld aufstockend zum
Elterngeld bekommen.

Das Jobcenter meldet sich dann auch beim KindsVater zwecks Unterhalt.

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Der Kv wird aufgefordert werden sich einen vernünftigen Job zu suchen, damit er abgenessen Kindesunterhalt und evtl Betreungsunterhalt für dich zahlen kann

Davor springt dann erstmal der Staat ein mit Bürgergeld oder Wohngeld und Kinderzuschlag.

Bearbeitet von Sabbaton
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Nein, dass wird von den Behörden so nicht angenommen werden mit dem Unterhalt, da es zu wenig ist.
Kinder bis zu 5 Jahren stehe mindestens 480€ Unterhalt zu, von dem Das Elternteil die Hälfte des Kindergeldes abziehen darf, er müsste also mindestens 355,-€ Unterhalt bezahlen.
Du wirst also zum Jugendamt gehen müssen & Unterhaltsvorschuss beantragen, die Stelle klärt dann alles weitere mit dem Vater.
Dann hast du schonmal ein Einkommen von 700-800€ Elterngeld+ 480,- UV & Kindergeld für die Ersten 2 Jahre.
Ich kenne mich mit dem Wohngeld nicht aus, aber wenn die nicht für dich zuständig sein sollten/ das Wohngeld zu niedrig ist, dann bekommst du aufstockend Bürgergeld.

Bearbeitet von Tuulia
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Das Kindergeld wird mit dem Uvg verrechnet. Das gibt es nicht zu den 480 Euro zusätzlich.
Uvg gibt es bis 18, Kindergeld unter Umständen länger.

https://www.familienportal.nrw/de/unterhaltsvorschuss-nrw/hoehe-des-unterhaltsvorschusses#:~:text=Die%20H%C3%B6he%20des%20Unterhaltsvorschusses%20richtet,Unterhaltsvorschuss%20in%20voller%20H%C3%B6he%20abgezogen.

Bearbeitet von Sabbaton
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Das weiß ich^^, habe deshalb auch kein + dazwischen geschrieben, sondern ein Komma, aber war wohl nicht eindeutig genug, sorry!

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Das JobCenter wäre die bessere Adresse. Anträge gehen schneller durch und bei allen anderen Ämtern dauert alles viel länger (bis zu drei Monaten) . Es gibt dann auch die Erstattung für dein Kind. Auf jeden Fall musst du wegen dem Unterhaltsvoschuß und Beistandschaft zum Jugendamt. Da würde das JC mehr Geld zahlen bis das Unterhaltsvoschuß durch ist. Das was der KV zahlen will, ist viel zu wenig. Lass alles über Jugendamt und JC laufen.

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Aber der Unterhaltsvorschuss ist ja auch nur 230€ :/ Ich finde es dann besser wenn es von ihm kommt, ist ja sein Kind

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Ja das ist erstmal richtig aber dem Kind stehen mindestens 355€ zu und deswegen muss das sowohl über das Bürgergeldamt ( Jobcenter) laufen und parallel über die Beistandschaft vom Jugendamt . Nächstes Jahr stehen dem Kind bestimmt 400€ zu ohne Kindergeld.

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