Hallo zusammen,
je mehr ich mich in das Thema einlese, desto mehr werde ich verunsichert😅Vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen.
Kind 1 ist am 21.09.23 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen und 10 Monate Basis und 4 Monate Plus beantragt.
Wir möchten bald ein 2. Kind planen. Zusätzlich möchte ich gerne ab Dezember oder Januar einen Minijob antreten und diesen bis Mutterschutz 2. Kind ausüben. In meinen richtigen Beruf bin ich Beamtin, würde also wieder meine Mutterschutzleistungen von vorm 1. Kind bekommen.
Welche Monate könnten ausgeklammert werden, wenn das 2. Kind theoretisch im September 25, also genau nach 2 Jahren geboren wird bzw. wie viele „Nuller-Monate“ hätte ich dann, wenn ich jetzt ab Januar einen Minijob antrete?
Vielen Dank!!!
Bemessungszeitraum EG 2. Kind/ausklammern
09/23 bis 11/24 kannst du ausklammern.
Wenn du im Januar wieder anfängst zu arbeiten hättest du nur 12/24 als Nullmonat.
Je nachdem, wann dein Mutterschutz beginnt fließen ja noch Monate vor Kind 1 mit in die Berechnung.
Ich bin zwar nicht die TE aber das würde .Ich auch interessieren 😄
Also 14 Monate nach der Geburt des ersten Kindes, egal ob Elterngeld oder Elterngeld plus, Hauptsache irgendein Elterngeldbezug, können ausgeklammert werden? Gilt dies auch bei Unterbrechung?
Also Bsp.: Geburt März 2025, Mutterschutz bis Mai, VZ Arbeit bis September ohne Elterngeld, September bis Juni 2026 Elterngeld plus - werden dann die kompletten Monate von März 25 bis Juni 26 ausgeklammert?
Und bei der TE, die Beamtin ist, bekommt sie ja bis 8 Wochen nach der Geburt ihr volles Gehalt. Kann man dann aus auswählen, dass dieses NICHT ausgeklammert wird?
Ausgeklammert wird in deinem Beispiel bis max. Inkl. Mai 2026, weil das Kind da 14 Monate alt ist.
Die Monate mit der Vollzeitarbeit zählen natürlich in die Berechnung rein und werden nicht geklammert. Also können Sept 2025 bis Mai 2026 ausgeklammert werden, der gesamte Mutterschutz sowieso und die Zeit der VZ Arbeit dazwischen zählt wie gesagt normal.
Zur Beamtin hab ich ja schon was geschrieben. Sie muss es sogar mitzählen und kann es gar nicht ausklammern. Warum sollte sie auch, ist ja in der Regel das normale VZ Gehalt.
Zur Berechnung werden wieder die 12 Monate vor dem Mutterschutz angesetzt. Du kannst 14 Monate Elterngeld ausklammern. Ein Minijob bringt dir für das Elterngeld so gut wie nichts, weil der Mindestsatz bei 300€ liegt.
Nehmen wir an, dass der ET so fällt, dass du Anfang August in Mutterschutz gehst. Dann hast du 8 Monate (Januar-August) mit deinem Minijoblohn und 1 Monat mit 0€ (Dezember 24) und kannst dann 3 Monate von vor dem Mutterschutz Kind 1 nehmen.
Nein, das hat Imalya schon richtig ausgeführt. Als Beamtin erhält sie ja im Mutterschutz ihre regulären Bezüge. Es gelten also die 12 Monate vor dem Monat der Geburt.