Vertragsverlängerung wegen BV „zurückgezogen“

Hallo zusammen,

ich arbeite im sozialen Bereich im ÖD. Ich bin aktuell in der 21 SSW und mein Vertrag ist befristet bist 31.03.2025.

Meine Vorgesetzte hat bei Bekanntgabe der Schwangerschaft mit der Personalverwaltung etc. geklärt, dass ich trotzdem eine Weiterbeschäftigung erhalte, sodass ich nach der Elternzeit zurückkehren kann.

Nun bin ich seit letzter Woche wegen frühen Wehen vom FA ins BV geschickt worden. Gestern sagte man mir man könne mich nicht Weiterbeschäftigen.

Hatte jemand so etwas schonmal?

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Das ist sehr ärgerlich. Hattest du denn was Schriftliches zur Weiterbeschäftigung vor dem BV?
Du benötigst ja einen neuen Arbeitsvertrag. War der noch nicht da und du hast nur die mündliche Aussage, wird es sehr schwer, da was zu machen.

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Nachtrag: Nicht Weiterbeschäftigen mit einem weiteren Vertrag nach offiziellen Vertragsende 2025.

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Was heißt denn genau "mit der Personalverwaltung geklärt"? Hast du eine schriftliche Zusicherung bekommen bzw. einen neuen Vertrag?

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Das klingt nach mündlichen Zusagen. Du könntest dich an den Personalrat oder die Gleichstellungsbeauftragte wenden.

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Mündliche Zusagen sind in diesem Fall leider nicht rechtlich bindend. Sofern also keine schriftliche Bestätigung vorliegt, hat die TE leider das Nachsehen.

Das ist übrigens eine der wichtigsten Lektionen im Berufsleben: Immer unbedingt alles schriftlich bestätigen lassen. Kann man gar nicht oft genug betonen.

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Sprich mit deiner Vorgesetzten.

Auch eine mündliche Zusage ist bindend. Notfalls gerichtlich vorgehen im März. Und dies auch ankündigen.

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Nein, ist sie nicht.

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So einfach ist das nicht.

Dagegen kann man selbstverständlich vorgehen.

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Vorzeitige Wehen sind kein Grund für ein Beschäftigungsverbot, sondern lediglich für eine AU!
Damit man ein BV bekommen darf, muss man arbeitsfähig sein.
Das ist bei vorzeitigen Wehen nicht der Fall!
Es könnte also sehr nachteilig sein, sich mit dem Arbeitgeber anzulegen.
Nicht, dass der auf die Idee kommt, das BV anzufechten!