Hallo,
ich (Vater) würde gerne Elternzeit beantragen. Ich frage mich, ob folgendes Szenario zulässig ist:
- Geburt: 02.01.25
- Elternzeit: 20.01.25 - 01.03.25
- Elterngeld: 02.02.25 - 01.03.25
Also konkret: Muss der Beginn der Elternzeit auch an den Tag der Geburt (also jeweils zum 02. eines Monats) geknüpft sein?
Ganz lieben Dank.
Elternzeit Beginn
Hallo,
Ich weiß nicht wie es bzgl mit elterngeld ist. Mein Mann hatte im April unabhängig vom Geburtsdatum vier Wochen elternzeit genommen. Wir hatten aber kein elterngeld beantragt, da er es aus dem langzeitkonto erstattet bekam.
LG
Elternzeit und Elterngeld sind 2 Paar Schuhe.
Du kannst es so beantragen wie oben angegeben. Achtung es muss aber noch ein zweiter Monate Elterngeld beantragt werden um Anspruch auf Elterngeld zu haben. Kann auch zu einem spätere Zeitpunkt sein.
Vom 20.01 bis 01.02 gibt es dann kein Lohn oder Elterngeld.
Du kannst deine Elternzeit unabhängig Elterngeld nehmen und du kannst auch in Elternzeit gehen, ohne Elterngeld zu beziehen.
Elterngeld kann hingegen nur für volle Lebensmonate bezogen werden.
Die Überlegungen aus deinem Beispiel würden also so passen und würdest kurzzeitig ohne Elterngeld (und ohne Gehalt) in Elternzeit sein.