AG hat vergessen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anzumelden.

Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann jemand einen Rat geben, ich bin etwas verzweifelt aktuell.

Ich befinde mich in Elternzeit und habe seit längerer Zeit einen Minijob (nicht mein Haupt AG), den ich im April 2024 aufgestockt habe (15 stunden/Woche).

Jetzt rief heute früh eine Dame auf der Buchhaltung an, die mir mitgeteilt, dass mir die gesamten Monate versehentlich zu viel Geld überwiesen wurde, da vergessen wurde die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anzumelden.
Ich bin aus allen Wolken gefallen, weil eine echt beträchtliche Summe entstanden ist, die ich natürlich nicht einfach mal so zurückzahlen kann.

Ich bin gerade wirklich am Boden zerstört, da ich jetzt einfach mal SCHULDEN bei meinem AG habe, wofür ich nicht mal etwas kann!

Gibt es da keine Fristen, bis wann der AG eine SV-pflichtige Beschäftigung angemeldet haben muss?

Liebe Grüße

Bearbeitet von VerzweifelteFrage
1

Aber sind 15 Stunden im Monat nicht auch noch Minijob?

Oder meinst du 15 Stunden die Woche?

Wenn du Woche meinst solltest du das korrigieren oben weil es einen verwirrt.

2

Danke für den Hinweis, ich meinte natürlich Woche, habe es geändert. :)

3

Die Frist hilft im Nachhinein leider auch nicht mehr. Denn sie wurde ja nun nicht eingehalten. Die SV sind nunmal auch im Nachhinein fällig, denn du warst ja angestellt.

Ist dir denn nicht auf der Lohnabrechnung aufgefallen, dass keine SV-Beträge abgeführt wurden?

Nun bleibt nur noch eine Lösung zusammen mit dem AG zu finden. Stundung, vielleicht übernimmt er auch einen Teil der Kosten, weil er den Fehler gemacht hat....

4

Also der AG hätte dich innerhalb von 6 Wochen anmelden müssen. Jetzt kann es sein, dass da ein Bußgeld auf ihn zukommt. Aber das ist ja nicht dein Problem.

Zur Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge zitiere ich mal meine Krankenkasse (TK): "Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, fehlende Sozialversicherungsbeiträge nachzuentrichten. Das betrifft sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmeranteile. Dabei darf ein unterbliebener Beitragsabzug der Arbeitnehmeranteile nur bei den drei nächsten Entgeltabrechnungen nachgeholt werden."

Der AG wird ja auch keine bzw. zu wenig Steuern für dich abgeführt haben. Da wirst du um eine Nachzahlung nicht drumherum kommen. Im Zweifel kommt das Finanzamt auf dich zu.

5

Als erstes solltest du die Buchhaltung auffordern, dass sie dir korrigierte Abrechnungen zukommen lässt für die betreffenden Monate.

Zusätzlich solltest du in deinem Arbeitsvertrag nachschauen nach den Ausschlussfristen.

6

Hallo!
Die Ausschlussfristen helfen ihr da nicht - denn der Fehlbetrag ist keine Forderung des AG sondern des Staates.

7

Nein, es geht um die SV-Beträge und das ist eine Forderung an den AG.

Dieser fordert jetzt den AN auf.

weitere Kommentare laden
8

Fehlende oder fehlerhafte Anmeldungen sind sowohl bei meinem Mann als auch bei mir mal passiert:


Mann: AG dachte, er sei in der PKV, damit AG und AN Anteile für die Krankenversicherung an ihn überwiesen. Er war jedoch freiwillig gesetzlich versichert. Fiel gleich auf, Verrechnung mit dem nächsten Monat, in dem er sehr wenig Gehalt bekam.

Bei mir: 1 Monat Vertrag zur Überbrückung zwischen Abschluss und Job - AG dachte ich sei Ferienarbeiterb und zahlte mir alles aus. Wenige Monate später hatte ich einen schweren Unfall und fiel ins Krankengeld. Der Krankenkasse fiel es bei der Berechnung auf - der AG musste AG und AN Anteile nachzahlen, da die Frist von 6 Monaten abgelaufen sei.
Wäre der Unfall 2 Mobate früher passiert, hätte ich die Arbeitnehmeranteile selbst tragen müssen.

Aus den Erfahrungen: Auch wenn der AG "Schuld" ist und du es auch nicht gemerkt hast auf der Abrechnung kann es gut sein, dass du nachzahlen muss, bzw es mit deinem künftigen Gehalt verrechnet wird. Hoffentlich findet ihr da eine gute Lösung.

Alles Gute dir.

11

Hallo.

Soweit ich weiß, dürfen Arbeitnehmeranteile vom Arbeitgeber nur 3 Monate rückwirkend vom Arbeitnehmer gefordert werden - was Juli bis September wahrscheinlich betrifft.
Sollte dein Arbeitgeber von dir die Beiträge nicht fordern, wäre dies ein geldwerter Vorteil und ist auch steuer- und sv-pflichtig.

Die kompletten Beiträge (AG- und AN-Anteil) muss aber dein Arbeitgeber abführen für die kompletten Monate - also ab April, wenn ich es richtig gelesen habe.

13

Ich war mal lange krank, und da es Vorerkrankungen gab, schrieb mir die Buchhaltung auch irgendwann, man hätte mir zu viel bezahlt, ob ich das bitte zurückzahlen könne.

Hatte also auch Schulden beim Arbeitgeber.

Ich habe dann dort angerufen und gesagt, sorry, ich hatte jetzt so viele Ausgaben, geht's auch in drei Raten? War alles kein Problem, ich bekam noch mal schriftlich, was wann fällig war (musste ja alles seine Ordnung haben, auch für die Buchhaltung), ich zahlte pünktlich und nach der dritten Rate hatte sich die Sache.

Davon wurde nie wieder gesprochen, also auch nicht: "Wir sind Ihnen letztes Jahr entgegen gekommen, und Sie bleiben nicht mal länger, wenn es nötig ist?"