Probleme in der Familie

Hallo ihr Lieben. Es geht darum das ich in einer Erbengemeinschaft bin. Meine Mutter hat 75 %,meine Schwester und ich jeweils 12,5 % von dem Anteil unseres Vaters der schon lange nicht mehr lebt.Unsere Eltern hatten also jeweils 50 % und meine Mutter hat von ihm 25 % bekommen und wir Kinder teilen uns die übrigen 25 %.Meine Schwester ist vor ein paar Jahren einfach in das Haus gezogen und meine Mutter zu ihrem Partner. Das Grundstück ist ungefähr 3000 qm groß und der aktuelle Preis pro Quadratmeter liegt dort bei 16 €,das Haus ist freistehend mit Nebengebäuden und hat ca. 140 qm. Nun ist es so das ich dort vor 14 Jahren ausgezogen bin,mir wird vorgeworfen ich bin damals abgehauen somit enterbt meine Mutter mich.Wir haben regelmäßig Kontakt,unternehmen Sachen zusammen und meine Kinder übernachten dort auch.Ich bin nur 30 Kilometer weiter weggezogen aus beruflichen Gründen.Enterbt man eigentlich nicht nur wenn Streit vorliegt oder kein Kontakt?Dieses Thema kam auch bzw "Begründung" da ich meine Mutter ja auch niemals pflegen würde,ich habe sogar gesagt das ich sie auch pflegen würde.Einen Preis für die 12,5 % haben wir gefunden,er beträgt nicht mal den Wert für das Grundstück.Das Thema kam bereits vor drei Jahren schonmal auf den Tisch,Anfang des Jahres kam von meiner Schwester der Vorschlag das wir einen Preis ausmachen und sie einen Termin beim Notar macht,seitdem ist nichts passiert.Vor zwei Wochen sagte sie,sie kann mir das Geld sofort schicken.Das verneinte ich da wir es schon schriftlich festhalten sollten.Dann hieß es vor ein paar Tagen sie kann aktuell keinen Kredit bekommen da ihr Freund seinen Job gewechselt hat.Sie ist festangestellt und verdient nicht wenig,ist ledig und keine Kinder.Hat jahrelang gespart und zahlt bei dem Haus nur Nebenkosten,wobei ich mir da nicht sicher bin ob nicht meine Mutter das nicht noch bezahlt.Wir müssen uns aufgrund zwei Kindern vergrößern und zahlen auch Miete,wenn ich überlege wieviel ich davon die Jahre gezahlt habe.
In dem Haus wurde das Bad neu gemacht,das wollte sie auch von dem Wert und meinem Erbe abziehen und das Dach muss auch gemacht werden irgendwann,das würde angeblich auch den Wert mindern 😅

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Bei solchen Goldhamstern lohnt sich der Jurist. Ich würde mich beraten lassen und diesem Rat dann folgen. Wir sind Laien und können keine verbindliche Beratung durchführen, maximal einen Rat geben wie wir handeln würden.

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Gutachter beauftragen, Wert schätzen lassen und dann lässt du dich von deiner Schwester ausbezahlen. Wenn Sie das nicht kann, dann ist das nicht dein Problem. Ihr legt dann ein Datum fest bis wann das Geld bei dir ist und bis dahin zahlt Sie eben Miete an dich.

Wenn Sie das Haus will, dann soll Sie es eben bekommen, aber dann eben auch ganz offiziell und fair.

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Eine Miete wollte sie nicht zahlen denn es wären ja nur 200 € monatlich für die Gegend dort. Einen Gutachter kann ich mir momentan aufgrund meiner Elternzeit nicht leisten,meine Schwester schon möchte es aber nicht.Natürlich kann sie mich ausbezahlen.Ich lege jetzt erstmal eine Frist bis Ende des Jahres fest und wenn dann nichts passiert ist oder es keine Einigung gab möchte ich die Sache zum Anwalt geben

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Was Sie möchten oder nicht möchte ist ja vollkommen irrelevant. Dir gehört ein Teil vom Haus und da Sie es bewohnt und dich noch nicht ausbezahlt hat, muss Sie halt Miete zahlen. Müsste Sie überall sonst auch machen 🤷🏽‍♀️

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Hallo,
was ist denn jetzt deine Frage? Ich finde den Text verworren und verstehe vermutlich nicht alles.
Dir gehören aktuell 12,5 % des Hauses?
Dazu ist besprochen (mit wem? der Schwester? oder der Mutter?) das du ausgezahlt wirst, also deinen Teil verkaufst. Soweit richtig?
"...Einen Preis für die 12,5 % haben wir gefunden, er beträgt nicht mal den Wert für das Grundstück..." Es kommt ja auch darauf an, was das Grundstück mit Gebäude insgesamt Wert ist. Davon stünde dir dann 12,5 % zu. Wenn du schreibst "haben wir gefunden" klingt das so, als hättet ihr euch auf etwas geeinigt. Wenn du mit dem Preis nicht einverstanden bist, behalte halt deinen Teil oder verhandle über den Preis neu. Natürlich muss das vom Notar gemacht werden, du musst ja aus dem Grundbuch gelöscht werden. Also einfach so Geld überweisen reicht nicht aus.

Zum enterben: das ist ja noch mal was anderes und hat mit deinem jetzigen Anteil am Haus nichts zu tun. Komplett enterben kann deine Mutter dich nicht, der Pflichtteil (50% des gesetzlichen Erbanspruches) steht dir zu. Wenn deine Schwester aber das Haus eh übernehmen will, könnte deine Mutter ihr ihre 75 % überschreiben. Dann bist du de facto doch enterbt (sofern 10 Jahre ins Land gehen, in denen deine Mutter noch lebt).

Gruß
N.

Bearbeitet von name123
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Hej,

lass Dich da mal bitte anwaltlich beraten und in eurem Falle würde ich dann (in Absprache mit dem Anwalt) auch einen Gutachter zu Rate ziehen.

Sie können dir viel erzählen, ob das Dach gemacht werden muss usw usw.
Das hat was von dem Händler am Flohmarkt, der mir weismachen will dass das Armband aus Echtgold "nur" billiger Modeschmuck ist. ;-)

Lass Dich nicht veräppeln.

Das zum einen.

Und Deine Mutter kann Dich enterben, aber rein gesetzlich steht Dir der Pflichtteil (50%) nach ihrem Tode zu, den Du auch problemlos einklagen kannst.

Und ob und wie deine Schwester das dann hinkriegt, Dich auszubezahlen ist nicht dein Problem.
Zur Not muss sie das Haus dann eben verkaufen, basta.

UND: noch lebt deine Mutter und ihr wisst nie, was da noch kommt. Pflege, Betreuung, evtl ein Heim und dann sieht das alles ganz schnell ganz anders aus.


LG

Bearbeitet von flamingoduck
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Das ist mir bewusst das dort noch Kosten aufkommen können für Pflege etc. Es kann natürlich auch sein das sie dann zurück in das Haus muss,da ihr Partner alles an seine Kinder gleichmäßig vererbt und sie kein Recht auf was dort hat.

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Ich würde sagen, der Weg zum Anwalt lässt sich nicht umgehen. Und während du da bist, kannst du dich mit deinem eigenen Testament auseinandersetzen, damit vorgesorgt ist und deine Kinder nicht einmal solche Probleme bekommen :)